Was Leser Ärgert
Unbekannte verrichten „größere“ Notdurft vor der Eingangstür
Wenn Heike Mulorz an ihr Privatgrundstück vor den Toren Gönnheims fährt und am Wegesrand im Gras etwas Weißes aufblitzen sieht, läuten bei ihr alle Alarmglocken. Schließlich deuten weiße Papiertücher in freier Wildbahn häufig auf eine eilig verrichtete Notdurft hin. „Schon dreimal“ sei vor der Tür ihres Geländes ein solches „Geschäft“ erledigt worden – von der größeren Art. „Das ist ein Hammer! Ich muss das schließlich wegräumen“, sagt Mulorz. „Einfach eklig.“ Zudem sei es offensichtlich, dass der Weg regelmäßig von Menschen genutzt werde, da er an der Eingangstür des Grundstücks endet.
Bei den ersten beiden Vorfällen, hat Mulorz keine Hinweise darauf, wer sich an ihrem Gelände erleichtert hatte. Nur eins konnte sie feststellen: Der hinterlassene Kot stammt von einem Menschen. „Beim ersten Mal, das ist schon etwas länger her, dachte ich, dass ein Feldarbeiter eben Durchfall hatte“, erinnert sich Mulorz an die unschöne Premiere, mitten auf dem Trampelpfad. Zwischenzeitlich half ein laminierter Zettel, der deutlich machte, dass es sich bei dem Weg um keine Toilette handele. Mit der Zeit sei das improvisierte Schild aber der Witterung zum Opfer gefallen. Im Sommer 2021 fand Mulorz dann den zweiten Haufen an ihrem Grundstück. „Direkt am Wasserfass, unter dem Hahn“, sagt sie.
Jogger kommt Mulorz entgegen
Nur beim dritten Vorfall glaubt sie, den möglichen Verursacher gesehen zu haben. „Vor circa drei Wochen kam, gerade als ich mein Auto abstellte, ein Jogger aus dem Pfad herausgelaufen“, berichtet Mulorz Anfang Dezember. Sie habe den Mann dann darauf angesprochen, ob er zum Erleichtern nicht wenigstens in ein Feld gehen wolle. „Ich dachte zunächst, dass er nur pinkeln musste.“ Er habe ihr lediglich entgegnet, dass er nicht ahnen konnte, dass jemand kommt – und sei davongejoggt. Als Mulorz dann jedoch an der Grundstückstür ankommt, schlägt ihr der Geruch menschlicher Fäkalien in die Nase. Am Rand des Trampelpfads war dann auch der zugehörige Haufen – fein säuberlich zugedeckt mit Papiertaschentüchern. „Ich habe ihm hinterhergeschrien, aber der war schon weg.“
Das Verrichten einer Notdurft, abseits der dafür vorgesehenen Stellen – sprich Toiletten – gilt in Deutschland als Ordnungswidrigkeit. Die Sanktionen werden von den lokalen Ordnungsbehörden festgelegt. „Es gibt keine feste Vorgabe, sondern einen Rahmen“, sagt Matthias Metzner, der in der Verbandsgemeinde Wachenheim unter anderem für Bußgelder verantwortlich ist. Bis zu 5000 Euro Bußgeld könne verlangt werden, wenn ein sogenannter „Wildpinkler“ auf frischer Tat ertappt wird. „Es kommt darauf an, ob das auf dem Marktplatz oder im Wingert geschieht“, sagt Metzner. So hätten seine Kollegen auch schon einmal eine frisch verunreinigte Hauswand vom Täter reinigen lassen. Eine Person, die eine größere Notdurft verrichtet, sei in der VG Wachenheim bislang noch nicht auf frischer Tat erwischt worden.
Schloss und Riegel helfen nicht
In Bad Dürkheim sei das schon vorgekommen, wie Florian Moritz, Sachgebietsleiter des Ordnungsamtes, mitteilt. Wie in der Verbandsgemeinde Wachenheim ist das auch hier ein Verstoß gegen die lokale Gefahrenabwehrverordnung. „Von 55 Euro bis zu 5000 Euro“, sagt Moritz, könne das verhängte Bußgeld betragen.
Heike Mulorz hat in dem Fall bislang keine rechtlichen Schritte eingeleitet. „Ich weiß schließlich nicht, wer das tatsächlich ist, der sich da erleichtert. Das muss dann ja auch bewiesen werden.“ Es wäre nicht das erste Mal, dass Mulorz Gesetzeshüter zur Hilfe ruft. Vor und zwei Jahren fand an ihrem Anwesen eine Einbruchsserie statt (DIE RHEINPFALZ berichtete). Neben den Reifen ihres Pferdeanhängers wurden bei den Einbrüchen damals auch Werkzeug vom Gelände gestohlen. „Jetzt sind hier überall Riegel und Schlösser“, sagt Mulorz. Die helfen eben aber nur gegen Menschen, die tatsächlich auf das Gelände wollen und nicht gegen diejenigen, die ihr „Geschäft“ schon vor dem Eingang erledigen.