Bad Dürkheim Therme: Gericht lehnt Eilantrag der Anwohner ab

Die Baustelle für die geplante Therme.
Die Baustelle für die geplante Therme.

Das Verwaltungsgericht Neustadt hat den Eilantrag von Anwohnern auf aufschiebende Wirkung ihres Widerspruchs gegen die Baugenehmigung der Dürkheimer Therme abgewiesen.

Das hat Sabine Jahn-Riehl, Sprecherin des Gerichts, auf RHEINPFALZ-Anfrage gesagt. Die Arbeiten für die Therme können damit fortgesetzt werden. Wie die Richterin ausführte, habe das Gericht keine Verletzung „nachbarschützender Normen“ durch die Planungen festgestellt. Als solche gelten im Baurecht beispielsweise die Verletzung von Abstandsregelungen oder Verstöße gegen das Gebot der Rücksichtnahme.

Beschwerde eingereicht

Der Anwalt der Anwohner hat gegen die Entscheidung der Neustadter Richter am Dienstag Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Koblenz eingelegt. Dabei gehe es ausschließlich um die Veränderungen in der Großen Allee, nicht um die Therme an sich. Bürgermeister Christoph Glogger (SPD) wertete es als gutes Zeichen, dass das Gericht den Ausführungen von Stadt und Stadtwerken in der Begründung „vollumfänglich gefolgt“ sei.

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