Wachenheim
Tagesmutter muss Trinkwasser analysieren lassen
Nach Angaben der Ausschussvorsitzenden Dorothee Wersch hat die Genehmigung unter anderem eine Auflage des Gesundheitsamts enthalten, dass bei einem zugelassenen Labor eine Analyse des Trinkwassers in Auftrag gegeben werden muss, um zu prüfen, ob Keime oder andere gesundheitsgefährdende Stoffe in dem Trinkwasser sind.
In seinem Widerspruch fragte der Hausbesitzer, was die Rechtsgrundlage dafür ist, dass das Gesundheitsamt in das Genehmigungsverfahren einbezogen wurde. Wersch verwies auf die Landesbauordnung, in der festgelegt sei, dass die zuständige Baubehörde Anträge auf Nutzungsänderungen prüfen muss und dabei Stellungnahmen anderer Behörden einholen kann.
Für Tagesmütter, so die geläufige Bezeichnung von Tagespflegerinnen, sei das Jugendamt und nicht das Gesundheitsamt zuständig, argumentierte der Hausbesitzer. Seine Frau betreue seit 2005 kleine Kinder, habe eine entsprechende Qualifizierung, besitze eine Genehmigung des Jugendamts und stehe mit diesem in regelmäßigem Kontakt. Das Jugendamt habe das Haus besichtigt und keine Einwände gehabt. Es sei richtig, dass das Jugendamt für den fachlichen Bereich zuständig ist, bestätigte Wersch. Doch könnten darüber hinaus auch andere Behörden und Ämter einbezogen werden.
Das Haus sei komplett saniert, unter anderem seien alle Leitungen ausgetauscht worden und das Gebäude sei in einem „Neubau-Zustand“, erklärte der Hausbesitzer. Er könne nicht nachvollziehen, warum in Wasserleitungen, die „auf dem neuesten Stand der Technik sind“, Keime oder ähnliches sein sollen. „Das hat mir auch erst nicht eingeleuchtet“, gab Wersch zu. Gerade in neuen Leitungen sei oft „keine mikrobiologische Unbedenklichkeit“ gewährleistet, sagte dazu eine Mitarbeiterin des Gesundheitsamts. Ganz im Gegenteil, bei neuen Wasserleitungen sei das „Risiko einer Verkeimung“ besonders groß. Denn bei der Herstellung der Rohre und bei deren Einbau gebe es viele Möglichkeiten, dass Keime oder andere gesundheitsschädliche Stoffe in die Rohre gelangen.
In den vielen Jahren, in denen seine Frau im Wohnhaus der Familie in einem anderen Ort Kleinkinder betreut hat, sei nie eine Trinkwasseranalyse gefordert worden, erwiderte der Hausbesitzer. Er erkundigte sich, ob auch an andere Tagespflegepersonen im Landkreis diese Forderung gestellt werde. Seines Wissens sei das nicht der Fall.
Analyse kostet jährlich 250 Euro
Das bestätigte die Mitarbeiterin des Gesundheitsamts. Doch handle es sich hier um einen Ausnahmefall. In der Regel würden Tagespflegepersonen in ihrer eigenen Wohnung betreuen. Da das hier nicht so sei, „ist das für mich mit einer Kindertagesstätte gleich zu setzen“, sagte sie. Kitas seien gewerbliche Einrichtungen, von denen würden Trinkwasseranalysen gefordert. Die Ehefrau des Hausbesitzers, die nach eigenen Angaben höchstens fünf Kinder betreut, betreibe eine gewerbliche Einrichtung, fand die Mitarbeiterin des Gesundheitsamts. Der Hausbesitzer verwies darauf, dass laut Jugendamt die Kinderbetreuung durch Privatpersonen eine „gewerbliche Tätigkeit im Nebenamt“, aber kein Gewerbebetrieb sei.
Die Mitarbeiterin des Gesundheitsamts sagte, es gebe noch einen weiteren Grund, warum sie in diesem Fall eine Trinkwasseranalyse fordert und von anderen Tagespflegepersonen nicht: Wenn die Tagespflege in der Wohnung ist, werde dort regelmäßig, auch zu Zeiten, in denen die Kinder nicht da sind, der Wasserhahn aufgedreht. In dem Haus werde nur Wasser benötigt, wenn die Kinder da sind. In den Zeiten, in denen kein Wasser durch die Leitungen fließt, könnten sich dort Keime bilden. Aus diesem Grund wolle sie nicht nur vor dem Beginn der Betreuung, sondern jedes Jahr eine Trinkwasseranalyse. Die koste jeweils rund 250 Euro. Angesichts dessen, dass seine Frau pro betreutem Kind nur rund fünf Euro die Stunde bekommt und Versicherung und Steuer zahlen muss, sei dies nicht zumutbar, betonte der Mann.
Erfolg hatte er mit seinem Widerspruch nicht. Es sei zulässig, dass die Bauabteilung das Gesundheitsamt in das Genehmigungsverfahren einbezogen hat und die Auflage sei in Ordnung, erklärte Wersch. Zudem müsse man berücksichtigen, dass kleine Kinder besonders empfindlich gegenüber Keimen und anderen gesundheitsgefährdenden Stoffen sind.