Kreis Bad Dürkheim
Schweinepest: Jagen für die Mülltonne?
Thomas Schiele nennt es eine „Zwickmühle“. Der Bobenheimer ist Jagdpächter des 278 Hektar großen Reviers „Bobenheim am Berg – Vorderwald und Feld“. Wegen der Schweinepest sollen er und die anderen Jäger zwar verstärkt Schwarzwild jagen. Allerdings können sie wegen der hohen Auflagen mit dem Fleisch der Tiere nicht viel anfangen. Den Jägern geht das gegen den Strich, berichtet Schiele. „Das hat auch etwas mit unserem Selbstverständnis zu tun, kein Jäger kann es mit sich ausmachen, für die Tonne zu jagen“, sagt der Bobenheimer. Er ist stellvertretender Vorsitzender der Kreisgruppe Bad Dürkheim-Neustadt, die 850 Jägerinnen und Jäger vertritt.
Fleisch darf nicht transportiert werden
„Alles, was wir hier erlegen, verkaufen wir lokal an private Abnehmer direkt oder lokale Anbieter wie die Marktschwärmer“, sagt er darüber, wie es bis vor wenigen Tagen noch lief. Jetzt, da die neue Allgemeinverfügung für die Sperrzone III gilt, kann er der Nachfrage nach Wildschweinfleisch aber nicht nachkommen. Schiele kann die etwa vier bis fünf Wildschweine im Monat, die er und seine acht Kollegen im Schnitt erlegen, auch nicht zu seinem zertifizierten Wildmetzger nach Queidersbach bringen. Denn das Fleisch darf nach den Worten der Allgemeinverfügung nicht mehr transportiert werden.
Für Schiele stellt es sich derzeit so dar: Wenn ein Schwein erlegt wird, dann kommt es in seine zertifizierte Wildkammer – und bleibt dann bei ihm. Zwar sei es ihm möglich, das Fleisch selbst zu verarbeiten. Aber mehr als seine zwei großen Kühltruhen füllen, könne er nicht. „Ich darf es selbst essen, wenn es negativ ist, aber ich darf es keinem anderem geben. Was soll man da zu sagen? Ins Wohnzimmer kann ich die nicht hängen“, sagt er über die Wildschweine. Er betont, dass es im Kreis noch keinen Schweinepest-Fall bei Schwarzwild gegeben haben. Bei den bekannten Fällen in Gerolsheim hatte es sich um Hausschweine gehandelt.
Hohe Unkosten für die Jäger
„Wir sind darauf angewiesen, Wild zu verkaufen“, sagt Schiele. Es sei auch eine finanzielle Frage. Mit Pacht und vielen weiteren Unkosten kämen an der Haardt fünfstellige Revierkosten im Jahr zusammen. Diese würden von den Jägern eigentlich mit dem Verkauf von Wildfleisch gegenfinanziert. Bei den Jägern käme nun ein hoher Verwaltungsaufwand hinzu – jedes Tier, auch Fallwild muss beprobt werden – sowie die neuen Hygienemaßnahmen.
Bei dem Aufwand könnte man den Jägern bei der Vermarktung entgegenkommen und Entschädigungen zahlen, findet Schiele. Diese sind derzeit vom Kreis nicht vorgesehen, teilt die Verwaltung mit. Sie erwartet allerdings zur Vermarktung von Wildschweinfleisch in dieser Woche noch eine „konkretisierende Handreichung des zuständigen Landesministeriums“. Ziel sei, dass über die Kreisgrenzen hinweg in den Jagdbezirken einheitliche Regelungen gelten können.
Wer in der Sperrzone I, hier gelten etwas weniger strenge Regeln, Fleisch verkaufen will, der kann auf eine Ausnahmeregelung hoffen. Diese muss laut Kreis aber in jedem Einzelfall mit dem Veterinäramt abgeklärt werden. Diese Anfragen würden so schnell wie es die aktuelle Lage zulässt, beantwortet und im Zweifelsfall zur Klärung auch ans Land weiterverwiesen.