Blickpunkt
Schottergärten: Wie Gemeinden gegen die Steinwüsten vorgehen
Dass Schottergärten nicht die beste Lösung in puncto Insekten- und Umweltfreundlichkeit sind, ist schon länger kein Geheimnis mehr. Oft werden sie als „graue Wüsten“ verschrien, weil es ihnen an Blühpflanzen und damit auch an nötigem Lebensraum für Insekten mangelt. Und auch für die Umwelt sind sie nicht förderlich. „Die Steine heizen sich schnell auf und geben diese Hitze ab. Außerdem kann die Folie unter solchen Gärten schädlich sein“, erklärt Werner Ollig vom Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum in Neustadt. Durch die Folien könne kaum Regenwasser im Boden versickern, was zusätzlich zu Problemen führen könne.
Doch der Trend zu Schottergärten reißt nicht ab, weil sie vermeintlich pflegeleichter sind. Um dem entgegen zu wirken werden sie in immer mehr Städten verboten, auch in Rheinland-Pfalz. In Kaiserslautern zum Beispiel sind sie in Neubaugebieten nicht mehr erlaubt, genauso in Speyer. Hier ist es nicht mehr zulässig an Gebäuden, die gebaut oder umgestaltet werden, Schottergärten anzulegen und den Boden mit Folien abzudichten. Für bereits vorhandene Schottergärten gilt Bestandsschutz – sie dürfen bleiben.
Kein direktes Verbot
Ein generelles explizites Verbot von Schottergärten gibt es in Bad Dürkheim noch nicht. Das teilte Petra Wurm, Pressesprecherin der Stadtverwaltung Bad Dürkheim, auf Anfrage der RHEINPFALZ mit. Zwar sei es seit vielen Jahren üblich, in Bebauungsplänen für Neubaugebiete Vorgaben über die Begrünung der Baugrundstücke festzulegen. Diese regeln allerdings nicht die komplette Begrünung der Grundstücke, sondern fordern beispielsweise die Pflanzung einer bestimmten Anzahl von Bäumen. Oft werden allerdings zusätzlich Regelungen getroffen, dass Freiflächen auf den Grundstücken generell oder eben zu einem bestimmten Maß begrünt werden sollen.
Ähnlich ist es auch in der VG Freinsheim. Laut Ingo Runge von der Verbandsgemeindeverwaltung Freinsheim findet sich in den bestehenden Bebauungsplänen zwar meistens die Formulierung „gärtnerisch anzulegen“, ein direktes Verbot von Schottergärten gibt es jedoch nicht. Doch er sagt auch: „In neuen Plänen wird die eine oder andere Gemeinde vermutlich eine Formulierung mit aufnehmen, die das Anlegen von Schottergärten untersagt.“
Das Thema insektenfreundliche Bepflanzung von Grünflächen steht auch schon lange im Fokus von Stadt und Verbandsgemeinde Wachenheim. Das berichtet zumindest Bürgermeister Torsten Bechtel (CDU) auf Anfrage. Generell gebe es in den unbeplanten Innenbereichen und in alten Bebauungsplänen keine Regelungen zu Schottergärten. Unter denen von der Stadt Wachenheim gepflegten Flächen gebe es jedenfalls keine „Steinwüsten“. „Diese wurden bereits vor einigen Jahren entfernt. An vielen Stellen wurden bienen- und insektenfreundliche Pflanzen gepflanzt und nicht mehr komplett, sondern Abschnitte nacheinander gemäht, damit sie blühen können.“ Außerdem sollen weitere Blühwiesen angelegt und als solche gekennzeichnet werden.
Informieren statt Belehren
Doch wie wollen die Gemeinden gegen die unbeliebten Schotterwüsten vorgehen? Die Stadt Bad Dürkheim versucht laut Wurm weniger mit Vorschriften und Verboten zu arbeiten und die Bürger über positive Beispiele oder Information zu überzeugen. So soll beispielsweise der Wettbewerb insektenfreundlicher Garten und Balkon 2021 unter dem Motto „Artenvielfalt im Garten – Bad Dürkheim blüht auf“ dazu anregen, auf Schotter im Garten zu verzichten. Auch das Projekt „Papillon“, bei dem ein Lehrpfad und eine Blühwiese auf dem ehemaligen Tennis-Gelände im Kurpark geplant sind, soll Inspirationen für den eigenen Garten bieten. „Weiterhin gab es in diesem Jahr einen Vortrag zum Thema in Kooperation mit der Garten-Akademie Rheinland-Pfalz und entsprechende Klimatipps in Amtsblatt und im Internet“, sagt Wurm.
Ähnlich geht auch Wachenheim mit dem Thema um. „Die Stadt will hier als Vorbild dienen, um alle Bürger davon zu überzeugen, Schottergärten zu vermeiden. Ich bin der festen Überzeugung, dass es für die allgemeine Akzeptanz von Vorteil ist, dass die Menschen aus eigener Überzeugung keine solcher Gärten anlegen“, erklärt Bechtel. Bei dem aktuell in der Umsetzung befindlichen Bebauungsplan „Schwabenbach“ sei der ausdrückliche Hinweis aufgenommen worden, auf Schottergärten zu verzichten.
In einigen Gemeinden der VG Freinsheim gebe es auch Bestrebungen, Bürger dazu zu bewegen, bestehende Schottergärten zurückzubauen und stattdessen doch wieder zu begrünen. Laut Ingo Runge liege hierüber jedoch noch nichts Konkretes vor.
Ein rechtliches Vorgehen ist ohne ein Verbot in keiner genannten Gemeinde möglich. „Solange es kein Verbot gibt, können wir nichts gegen Schottergärten tun. Die Verwaltung hat aktuell den Prüfauftrag, welche Möglichkeiten es gibt, zukünftig Schottergärten zu verhindern“, sagt Bechtel. Er halte es aber nicht für sinnvoll, dass jede Kommune die alten Bebauungspläne ändere – der Aufwand sei zu hoch. „Es wäre sicher zielführender, wenn alle Bürger aus Überzeugung auf Schottergärten verzichten würden“, ist er sich sicher.