Wachenheim RHEINPFALZ Plus Artikel Oberstnest: Bürgerbegehren unzulässig?

Ein Teil des Oberstnests soll als Parkplatz befestigt werden.
Ein Teil des Oberstnests soll als Parkplatz befestigt werden.

Im September hat der Stadtrat entschieden, dass im Oberstnest ein befestigter Parkplatz angelegt werden soll. Dagegen hat eine Initiative knapp 500 Unterschriften gesammelt. Dass die Bürger über das Vorhaben entscheiden werden, ist aber unwahrscheinlich.

Die „Interessengemeinschaft zur Entwicklung von Schule, Hort, Kindertagesstätte Pusteblume und Feuerwehr“ möchte erreichen, dass das gesamte Areal des Oberstnests geplant wird, ehe dort ein befestigter Parkplatz entsteht. Dazu hat die Initiative 495 Unterschriften gesammelt und eingereicht. Die Stadtratsmehrheit und Bürgermeister Torsten Bechtel (CDU) argumentierten im September, dass der Teilbereich des Gebiets, um den es geht, derzeit ohnehin als unbefestigter Parkplatz genutzt werde und das etwa 400.000 Euro teure Vorhaben in diesem Jahr noch mit bis zu 70 Prozent bezuschusst werden kann. Der Parkplatz stehe einer weiteren Entwicklung des Bereichs nicht im Wege. Die Initiative betonte mehrfach, nichts gegen einen Parkplatz zu haben – allerdings eingebettet in ein Gesamtkonzept. Am 7. November reichte die Interessengemeinschaft schließlich ein Bürgerbegehren ein. Die Fragestellung lautet: „Soll für das Oberstnest eine gesamtheitliche städtebauliche Planung erstellt werden und eine endgültige Parkplatzerstellung erst im Anschluss erfolgen?“ Ein Bürgerbegehren kann in einen Bürgerentscheid zu der genannten Frage münden. Dafür müssen allerdings mehrere Voraussetzungen erfüllt sein.

Die Verbandsgemeindeverwaltung hat in den vergangenen Wochen die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens geprüft. Das Ergebnis: 486 der 495 Unterschriften sind gültig. Bei einer Stadt der Größe Wachenheims sind 331 Unterschriften für ein erfolgreiches Bürgerbegehren nötig. Dennoch hat die Verwaltung Formfehler festgestellt, weswegen sie dem Rat empfiehlt, keinen Bürgerentscheid anzusetzen.

Fragestellung nicht auf Listen notiert

Doch mit welcher Begründung? Wie es aus der Verwaltung heißt, liege der gravierendste und offensichtliche Verstoß darin, dass auf den vorgelegten 39 Unterschriftenlisten die aufgeworfene Fragestellung nicht aufgedruckt war. Gemäß Paragraf 17a der Gemeindeordnung muss aber jede Unterschriftenliste den vollen Wortlaut des Bürgerbegehrens inklusive Fragestellung enthalten. „Leitender Gedanke ist dabei, dass zweifelsfrei feststellbar sein muss, auf welcher inhaltlichen Grundlage die Einwohner das Bürgerbegehren unterzeichnet haben“, heißt es in der Beschlussvorlage für die Stadtratssitzung am Montag, 19.30 Uhr. Andreas Berger von der Interessengemeinschaft spricht von einer „engen Auslegung“ der Vorschrift. Die Interessengemeinschaft habe die Bürger im Zuge der Unterschriftensammlung mit einem „Paket“ umfassend informiert – dieses habe neben der Liste den gesamten Text des Bürgerbegehrens sowie den Bebauungsplan des Bereichs enthalten. Die Unterschriften seien auf getrennten Listen gesammelt worden.

Auch bei der Fragestellung hat die Verbandsgemeindeverwaltung Zweifel. Diese dürfe nur ein Thema betreffen, mit städtebaulicher Planung und Parkplatzerstellung seien aber zwei Aspekte enthalten: „Eine Verknüpfung würde aus unserer Sicht zu weit führen.“ Auch hier widerspricht Berger: Man habe die Reihenfolge gezielt so gewählt, weil es der Interessengemeinschaft gerade auf diese ankomme: erst das Gesamtkonzept, dann die endgültige Befestigung des Parkplatzes.

Berger spricht im Stadtrat

Die Verwaltung führt noch einen dritten Knackpunkt an. Laut Gemeindeordnung ist ein Bürgerbegehren über „die Aufstellung, Änderung und Aufhebung von Bauleitplänen“ nicht zulässig. Im Anschreiben des Bürgerbegehrens werde ausgeführt, dass „eine gesamtheitliche planerische Entwicklung des Areals“ erreicht werden solle, „bei der die verschiedenen Bedürfnisse der öffentlichen Einrichtungen und der unterschiedlichen Träger und Interessensgruppen einfließen“. Dies spreche dafür, dass Kernpunkte der Ziele des Bürgerbegehrens nur über ein Bauleitplanverfahren erreicht werden können, heißt es in der Beschlussvorlage. Berger sieht auch das anders.

Wie geht es jetzt weiter? Er werde den Standpunkt der Interessengemeinschaft im Stadtrat darlegen, kündigt Berger an. Danach müsse das Gremium entscheiden, wie es mit dem Bürgerbegehren weitergeht. Beim Bürgerentscheid gegen den Hotelneubau in Bad Dürkheim 2021 hatte der Stadtrat einen Bürgerentscheid ausgelöst, weil das Bürgerbegehren einen Formfehler enthielt. Sollte der Stadtrat einen Bürgerentscheid wegen der Formfehler ablehnen, könnte die Interessengemeinschaft eine neue Unterschriftensammlung starten – oder vors Verwaltungsgericht ziehen. Das schließt Berger allerdings aus. „Ganz abgeschrieben haben wir den Bürgerentscheid aber noch nicht“, betont er.

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