Bad Dürkheim / Frankenthal NS-Kunstwerke: Pfälzer Richter entscheiden über Hitlers Hengste

Bei einer Razzia im Mai 2015 entdeckt und dann erst einmal abtransportiert: Pferde-Skulpturen aus Hitlers Reichskanzlei.
Bei einer Razzia im Mai 2015 entdeckt und dann erst einmal abtransportiert: Pferde-Skulpturen aus Hitlers Reichskanzlei.

Das Landgericht in Frankenthal soll entscheiden, wer der rechtmäßige Eigentümer der vor fünf Jahren bei einer Razzia in Bad Dürkheim entdeckten Monumental-Kunstwerke aus Hitlers Reichskanzlei ist. Ein paar Fristen haben die Richter für das Verfahren schon festgesetzt.

Die Bundesrepublik Deutschland ist der Prozess-Gegner, dem sich ein Unternehmer aus Bad Dürkheim vor dem Landgericht in Frankenthal stellen muss. Denn sie verlangt von ihm, dass er ihr mehrere Kunstwerke überlässt. Die zierten einst Hitlers Berliner Reichskanzlei und galten lange als verschollen. Doch im Mai 2015 entdeckten Fahnder aus der Bundeshauptstadt die Statuen – darunter zwei lebensgroße Bronze-Pferde des Bildhauers Josef Thorak – in Lagerhallen des betagten Pfälzers. Und der stand daraufhin unter Hehlerei-Verdacht.

Schließlich hatten die Statuen bis etwa 1988 auf einem sowjetischen Militärgelände in Brandenburg gestanden, ehe sie von dort unter mysteriösen Umständen verschwanden. Der Unternehmer allerdings beteuerte: Er habe die Statuen damals ganz legal der Roten Armee abgekauft und so vor der Verschrottung gerettet. Als Beleg präsentierte er zum Beispiel einen in russischer Sprache verfassten Bescheid mit der Unterschrift eines angeblichen Regimentskommandeurs. Doch Sowjet-Soldaten waren in der Vorwende-Zeit auch leicht für kriminelle Geschäfte zu gewinnen.

Ermittlungen nach Jahren eingestellt

Trotzdem mussten die Berliner Strafverfolger nach jahrelang währenden Ermittlungen eingestehen: Zum Teil können sie ihre Vorwürfe gegen den Pfälzer gar nicht erst erhärten. Und zum Teil ist schon verjährt, was sie ihm sonst vielleicht zur Last legen würden. Dass sie das Verfahren zu dem weltweit beachteten Fall deshalb inzwischen eingestellt und dem Sammler seine Statuen zurückgegeben haben, hat die RHEINPFALZ vor zwei Wochen öffentlich gemacht. Doch damit ist noch längst nicht gesagt, dass der Mann Hitlers Hengste nun tatsächlich behalten darf.

Das Landgericht in Frankenthal erläutert: Die Bundesrepublik hat der Justiz eine Klage präsentiert, mit der dem Bad Dürkheimer die Skulpturen weggenommen werden sollen. Denn sie seien mit der Wiedervereinigung ins Bundeseigentum übergegangen. Der Unternehmer hat nun zwei Wochen Zeit, um mitzuteilen, ob er sich gegen diesen Anspruch überhaupt wehren will. Und wenn er die Statuen tatsächlich behalten will, muss er binnen zwei weiterer Wochen seine Argumente dafür vorbringen und zum Beispiel Zeugen benennen.

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