Bad Dürkheim RHEINPFALZ Plus Artikel Nicht der gesuchte Täter vor Gericht: Richter rügt Polizei für Ermittlungen

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Mit einem Freispruch endete für einen 30-Jährigen aus der Verbandsgemeinde Wachenheim am Mittwoch eine Verhandlung beim Strafrichter des Dürkheimer Amtsgerichts.

Richter Marcus Pichlmeier bat als Vertreter der Justiz den Beschuldigten um Entschuldigung und kritisierte die Arbeit der Polizei, deren Ermittlungen „nicht den Ansprüchen der Rechtsprechung genügen“ würden. „Ich habe noch keine Akte in der Hand gehabt, die mich so fassungslos gemacht hat“, sagte Pichlmeier. Mit „Oh weia“, kommentierte Staatsanwältin Kerstin Sauer das Verfahren. Sie forderte in ihrem Plädoyer, den Beschuldigten freizusprechen.

Auch die Anklage passt nicht

Vorgeworfen wurde dem Mann, dass er im Juni 2020 in einem Fall einem achtjährigen Mädchen und in einem anderen Fall dem gleichen Mädchen sowie ihrer sechsjährigen Schwester sexuelle Angebote gemacht habe. Außerdem habe er den Vater der Mädchen beleidigt, als der ihn zur Rede gestellt habe. Ebenfalls im Juni 2020 hatte die Polizei den Mann kurze Zeit festgenommen. Im Februar 2021 bekam er einen Strafbefehl, gegen den er Widerspruch eingelegt hat. Daraufhin kam es vor einigen Monaten schon einmal zu einer Verhandlung am Dürkheimer Amtsgericht. Der damalige Staatsanwalt habe weitere Zeugen hören wollen, deshalb habe der damalige Richter das Verfahren ausgesetzt, berichtete Pichlmeier, der derzeit als Vertretung als Strafrichter am Dürkheimer Amtsgericht tätig ist.

„Er war nicht derjenige, der die Kinder auf diese Art angesprochen hat“, sagte Rechtsanwalt Bernhard Freiherr von Brück über seinen Mandanten. Schnell waren sich die drei Juristen einig, dass schon der Tatvorwurf juristisch nicht korrekt ist. Angeklagt war sexueller Missbrauch von Kindern durch Einwirken mit Reden pornografischen Inhalts, wie es im Juristendeutsch heißt. Selbst wenn der 30-Jährige die Worte, um die es geht, zu den Kindern gesagt hätte, wäre das kein „pornografischer Inhalt“, so Sauer. „Und für sozial inadäquates Verhalten sind wir nicht zuständig“, so die Staatsanwältin. Er sei überzeugt, dass der 30-Jährige nicht der Mann war, der die Mädchen angesprochen hat, sagte Pichlmeier.

Viele Fehler der Polizei

Als „dunkelhäutig“ und mit einem „hellen Streifen“ im Haar, so haben die Mädchen nach Angaben von Pichlmeier, Sauer und von Brück den Mann beschrieben, der sie angesprochen hat. Sein Mandant habe nie einen hellen Streifen im Haar gehabt, sagte von Brück. Der Mann, den die Polizei im Juni 2020 festgenommen hat, habe keinen hellen Streifen im Haar gehabt, so Pichlmeier. Laut den Akten seien der Polizei mehrere Männer genannt worden, die einen hellen Streifen im Haar haben, die Polizei habe jedoch mit keinem davon Kontakt aufgenommen. Gravierende Fehler seien auch bei der Vernehmung der Mädchen durch Polizeibeamtinnen und bei der Vorlage von Porträtfotos gemacht worden.

Der Vater der Mädchen erkannte den 30-Jährigen nicht als den Mann, der ihn beleidigt hat. In dem Verfahren seien sehr viele Fehler passiert, nicht nur von Seiten der Polizei, so Pichlmeier. So hätte kein Strafbefehl erlassen, keine Verhandlung geführt werden und das Verfahren nicht so lange dauern dürfen. Der Freispruch ist rechtskräftig.

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