Kallstadt RHEINPFALZ Plus Artikel Neugasse-Ost: Ausgleichsfläche soll nach Quirnheim verlegt werden

Bis die Bagger anrollen, um das Wohngelände Neugasse-Ost zu bauen, dauert es noch eine Weile.
Bis die Bagger anrollen, um das Wohngelände Neugasse-Ost zu bauen, dauert es noch eine Weile.

Höchstens sechs Gebäude mit jeweils maximal zwei Wohneinheiten sollen in dem Gebiet Neugasse-Ost in Kallstadt entstehen. Der Gemeinderat hatte bereits genaue Vorgaben für den Bebauungsplan gemacht. Trotzdem taten sich die Ratsmitglieder am Montag mit dem vorgelegten Plan-Entwurf schwer.

Die Ratsmitglieder hatten nach Angaben von Bauamtsleiter Thomas Bayer im Juni 2021 die Aufstellung eines Bebauungsplans beschlossen. Inzwischen seien die zahlreichen für einen Bebauungsplan erforderlichen Gutachten und Untersuchungen erstellt worden. Laut Hubert Deubert, Leiter des Planungsbüros Deubert + Partner aus Quirnheim, das den Bebauungsplan-Entwurf erstellt hat, war das Hauptproblem, eine Ausgleichsfläche zu finden. Da es auf Kallstadter Gemarkung keine solchen Flächen gebe, soll dafür nun ein Gelände beim Flugplatz in Quirnheim genutzt werden. Deubert ist dort nicht nur mit seinem Planungsbüro ansässig, sondern auch Bürgermeister.

Deubert betonte, dass sich die Planung generell an die Umgebung anpasse. Als maximale Firsthöhe der Gebäude ist – je nach Standort – zwischen neun und zehneinhalb Metern festgelegt. Die maximale Traufhöhe liegt zwischen vier und sechs Metern. Zulässig sind nur Satteldächer und geneigte Dächer. Die Grundflächenzahl wurde auf maximal 0,35 festgesetzt, das bedeutet es dürfen höchstens 35 Prozent eines Grundstücks bebaut werden. Für jedes Gebäude sind zwei Stellplätze vorgeschrieben.

Über Detailfragen diskutiert

Er habe sich bei allen Festlegungen nach den Vorgaben des Gemeinderats gerichtet, betonte Deubert. Trotzdem wurde über mehrere Details ausgiebig diskutiert. Dabei sorgte es für Irritationen, dass in den textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan und in einem Anhang teils unterschiedliche Zahlen genannt wurden. Dieser Fehler soll korrigiert werden, versicherte Deubert.

Christina Smeets (CDU) wollte noch einmal grundsätzlich über den Bebauungsplan diskutieren. „Was will der Rat haben?“, stellte sie als Frage in den Raum. Martin Haaß (BLW) regte an, die Anzahl der Gebäude zu reduzieren. Verständnisprobleme aufgrund von Unkenntnis und Forderungen nach strengeren Vorgaben prägten die sehr ausführliche Diskussion. „Wir haben ausreichende Vorgaben gemacht, ein bisschen individuelle Gestaltungsfreiheit muss jedem auf seinem Grund und Boden noch erlaubt sein“, fand Laura Weick (CDU). Bayer verwies mehrfach darauf, dass der Bebauungsplan noch nicht beschlossen werden soll. Es gehe lediglich darum, mit der frühzeitigen Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange zu beginnen. Das wurde so auch beschlossen.

Als zusätzliche Vorgaben für den Bebauungsplan-Entwurf wurde bestimmt, dass in Richtung der angrenzenden Weinberge eine Allgemeinfläche ausgewiesen und mit Hecken bepflanzt werden soll. Außerdem sollen die Vorgaben für die Dächer der Gebäude dahingehend ergänzt werden, dass keine Staffelgeschoße und keine Dachgauben möglich sind.

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