Wachenheim Neuer Tourismus-Chef kommt aus dem Leiningerland

Matthias Kunkel
Matthias Kunkel

Matthias Kunkel, städtischer Touristiker in Grünstadt und Geschäftsführer des Tourismusvereins „Leiningerland. Das Tor zur Pfalz“, wird von 1. Juli an die Tourist-Info der Verbandsgemeinde Wachenheim übernehmen.

„Ich wollte etwas Neues machen“, sagt der 40-Jährige. Kunkel war seit Ende 2017 bei der Stadtverwaltung Grünstadt beschäftigt. Die Arbeit habe ihm gefallen: „Es haben sich Netzwerke gebildet, man kommt mit vielen Menschen aus unterschiedlichen Branchen zusammen.“ Grundsätzlich habe sich die Arbeit eines Touristikers verändert: Der Netz-Aufritt und die Präsenz in sozialen Netzwerken würden immer wichtiger. Posts in sozialen Medien könne man nicht mal so nebenbei mitmachen, sie müssten durchdacht und geplant werden. Kunkel tritt in Wachenheim die Nachfolge von Stefan Thomas an, der die Tourist-Info seit 2019 geleitet hat. Thomas zieht es zurück ins Saarland.

Neben dem Voranbringen digitaler Inhalte (audiovisuelle Touren, QR-Codes) seien Wanderkarten neu aufgelegt, Info-Tafeln erneuert worden – und der Wettbewerb für den Königsriesling beim Erlebnistag Deutsche Weinstraße (aus zehn Rieslingen wird von den Besuchern der Beste bestimmt) eingeführt worden, nennt Kunkel einige Punkte aus seiner Arbeit in Grünstadt. Für den ersten Grünstadter Weinwettstreit nach Corona ab dem 22. Juli sei alles bereitet, sagt er: „Ich habe die Geschichte auf die Zielgerade gefahren, mir liegt daran, dass das Fest gut über die Bühne geht.“

Hohe Auflagen für Veranstaltungen

Grundsätzlich werde die Organisation von Veranstaltungen aber immer schwieriger, weil die Auflagen höher würden: „Die Sicherheitsansprüche sind in wenigen Jahren immer mehr geworden“, sagt er. Wenn das so weiter gehe, müsse man sich fragen, ob Vereine und semi-professionelle Organisatoren überhaupt noch Veranstaltungen auf die Beine stellen könnten. Zuletzt hatte der Verein Pfalzwein den Weinstraßenerlebnistag abgesagt, weil er sich nicht im Stande sah, die Anforderungen des neuen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes zu erfüllen.

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