Wachenheim
Neuer Ruheraum für Kita „Pusteblume“
Neue gesetzliche Regelungen machen die räumliche Erweiterung notwendig. Wenn man davon ausgehe, dass alle Eltern künftig ihren Rechtsanspruch auf sieben Stunden Betreuung in der Kita geltend machten – wenn nicht gleich, so doch möglicherweise nach und nach in den kommenden Jahren – brauche man diesen zusätzlichen Ruheraum, führte Bürgermeister Torsten Bechtel (CDU) aus. Derzeit besuchen 160 Kinder die „Pusteblume“, 100 davon sind Ganztagskinder. Der Hort ist laut Bechtel voll belegt.
Zusätzlicher Raumbedarf in Kindertagesstätten werde vom Bund derzeit mit bis zu 90 Prozent der Kosten gefördert. Das möchte man nutzen, aber es eilt. Der Grund ist eine sehr kurze Antragsfrist. Denn die Bauanträge nebst Kostenaufstellung müssen am 1. Januar 2021 bei der Kreisverwaltung eingereicht sein.
Fläche zwischen zwei Gruppenräumen nutzen
Zuvor müssen die Antragsteller bis spätestens 18. Dezember Grundsatzbeschlüsse vorlegen, die beinhalten, dass die Baumaßnahme befürwortet wird und umgesetzt werden soll. Bis zum 31. Januar schließlich muss der Kreis dann die Baugenehmigung erteilt haben.
Bei einer Kita-Erweiterung vor einigen Jahren konnten die Räume architektonisch und funktional auf der Ostseite sehr gut in das bestehende Gebäude integriert werden. Auf der Westseite ist noch eine Fläche zwischen zwei Gruppenräumen frei, die im Moment als Terrasse genutzt wird. Auf dieser Fläche kann in ähnlicher Weise angebaut werden wie schon zuvor.
Kosten von rund 210.000 Euro geschätzt
Das Architekturbüro Kerbeck, das mit der Planung beauftragt werden soll, war auch für den ersten Anbau verantwortlich, kennt daher die Örtlichkeit und müsste die vorhandenen Pläne nur entsprechend umarbeiten. Dem Stadtrat könnten in der Sitzung am Montag aus diesem Grund bereits detailliertere Pläne vorliegen. Ausgehend von den Kosten von damals für die beiden Räume auf der Ostseite von rund 280.000 Euro, geht Bechtel nach einer ersten Einschätzung für den neuen Anbau von Kosten von ungefähr 210.000 Euro aus.
Da in dem Förderprogramm auch Maßnahmen bezuschusst werden können, die in mittelbarem Zusammenhang mit der Erweiterung stehen, erwägt man auch, die fünf Lichtkuppeln im Flur zu erneuern, um ihre Lüftungsfunktion zu verbessern.