Bad Dürkheim kreis und quer: Im Acker festgefahren: Abschleppdienst hilft

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Beim Holen von Brennholz kam ein Autofahrer nicht mehr aus einem Acker heraus. Verkehrsteilnehmer entdeckten das festgefahrene Auto, einen Ford Galaxy, am Sonntagmorgen gegen 4.25 Uhr an der Landesstraße 525 zwischen Ellerstadt und Fußgönheim auf einem Acker. Daneben befindet sich nach Angaben der Polizei ein Lagerplatz für Brennholz. Der Innenraum des Fahrzeugs war ganz mit Brennholz beladen. Offensichtlich bei dem Versuch anschließend wegzufahren, blieb der PKW im Ackerboden stecken. Das Auto wurde daraufhin vom Fahrer unverschlossen verlassen. Die Polizei konnte eine 38-Jährige aus Ludwigshafen als Fahrzeughalterin ermitteln. Offenbar war ihr Ehemann mit dem Fahrzeug unterwegs gewesen. Zur Bergung ihres Autos musste ein Abschleppdienst beauftragt werden. Wegen seiner Fahrweise wurde am Samstag gegen Mitternacht in der Hauptstraße ein 34-jähriger Mann aus Ludwigshafen von der Polizei gestoppt. Ein Atemalkoholtest ergab laut Polizei einen Wert von 1,15 Promille. Ihm wurde eine Blutprobe entnommen, sein Führerschein wurde einbehalten. Außerdem wurde ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr eingeleitet. Die Digitalisierung im Jobcenter Deutsche Weinstraße schreitet voran. Am 5. März geht die elektronische Akte (eAkte) an den Start. Die eAkte wird die klassische Aktenführung ablösen. Alle Dokumente in Papierform werden nach und nach reduziert. Auch wenn das Jobcenter zu einem digitalen Dienstleister wird, bedeute dies nicht, dass Kunden auf Bescheide in „Papierform“ verzichten müssen, heißt es in einer Pressemitteilung. Damit die Umstellung problemlos gelingt, sind für Anträge die dafür vorgesehenen Vordrucke zu nutzen. Anliegen und Schriftstücke können weiterhin wie gewohnt per Brief oder persönlich dem Jobcenter übermittelt werden. Alle Dokumente werden „fotografiert“ (gescannt) und in der eAkte gespeichert. Weil die Akute jederzeit auf dem Bildschirm verfügbar ist, sollen Mitarbeiter des Jobcenters besser und schneller Auskunft geben können. Papierunterlagen, die eingesandt beziehungsweise vorgelegt wurden, werden nach Überführung in die eAkte maximal acht Wochen aufbewahrt und dann vernichtet. Aus diesem Grund sind künftig nur Kopien einzureichen. Auf die jeweilige Akte sollen nur Mitarbeiter zugreifen können, die dazu berechtigt sind. Die eAkte soll den Grundbaustein für weitere Online-Angebote legen. Seit Mitte 2017 wird die eAkte nach und nach bundesweit in allen 303 Jobcentern eingeführt. Schüler, die ab dem kommenden Schuljahr die Klassen 5 bis 13 einer allgemeinbildenden Schule oder die Berufsbildenden Schulen besuchen, können wieder freiwillig an der entgeltlichen sowie – bei Erfüllung der Voraussetzungen – an der unentgeltlichen Schulbuchausleihe teilnehmen. Die Anträge auf Lernmittelfreiheit wurden kürzlich an alle Schüler verteilt. Abgabefrist ist der 15. März. Die Anträge können sowohl in der Schule als auch bei der Kreisverwaltung gegeben werden. Wer keinen Antrag erhalten hat, sollte sich direkt an die Schule wenden, die das Kind besucht. Alternativ kann der Antrag auch unter dem Link lmf-online.rlp.de/service/publikationen/broschueren-und-merkblaetter.html ausgedruckt werden. Die Anmeldung zur entgeltlichen Schulbuchausleihe erfolgt vom 14. Mai bis 1. Juni. Freischaltcodes werden rechtzeitig über die Schulen verteilt.

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