Wachenheim Kampf den Rasern: Vorrang für Fußgänger in zwei Bereichen
Die blauen Schilder mit dem spielenden Kind, dem Haus und dem Auto weisen auf einen verkehrsberuhigten Bereich hin, den der Volksmund oft als „Spielstraße“ bezeichnet. In der Kommerzienrat-Wagner-Straße und in der Burgstraße ab der Weinstraße bis kurz vor den Roten Turmweg sind diese Schilder nun auf Veranlassung der Straßenverkehrsbehörde kürzlich aufgestellt worden.
In einem verkehrsberuhigten Bereich haben Kinder und Fußgänger, die nicht am Fahrbahnrand gehen müssen, sondern die gesamte Straße nutzen dürfen, immer Vorrang. Auto- und Radfahrer müssen sich unterordnen und gegebenenfalls warten. Autofahrer dürfen in dem gekennzeichneten Bereich zwischen fünf und 15 Kilometer pro Stunde fahren. Wer sich nicht daran hält, muss mit einem hohen Bußgeld rechnen und kann sogar den Führerschein verlieren.
Die Pfadfinder finden’s gut
„In der Burgstraße sind die Voraussetzungen für den verkehrsberuhigten Bereich gegeben“, berichtet Marc Weigel von der Straßenverkehrsbehörde der Verbandsgemeinde Wachenheim. Denn hier habe man eine niveaugleiche vermischte Verkehrsfläche ohne Gehwege und Fahrbahn. „Da sind die Verkehrsteilnehmer grundsätzlich gleichgestellt, aber die motorisierten, stärkeren Teilnehmer haben auf die Schwächeren zu achten“, sagt Weigel und fügt hinzu, dass es für Kinder durchaus erlaubt sei, dort auch einmal Ball zu spielen. Sollte ein Auto nahen, müsse die Verkehrsfläche selbstverständlich geräumt werden. Grundsätzlich gelte, dass ein Auto nicht an einem Fußgänger vorbeifahren sollte, sondern sich im gleichen Tempo in Schrittgeschwindigkeit zu bewegen habe. Bürgermeister Torsten Bechtel (CDU) ergänzt, dass man damit erreichen wolle, dass langsamer gefahren wird. „Es geht um den Schutz derer, die im Gemeindehaus und in der Kirche sind und um den Schutz aller Fußgänger“, erklärt Bechtel. Dabei denke er vor allem an die Konfirmanden, Präparanden, Pfadfinder und Kirchgänger.
Sofie Hrubasik, Stammesleiterin der Pfadfinder, findet es „super, dass die Straße jetzt endlich eine Spielstraße ist“. Beim Spielen mit den Kindern beruhige es, zu wissen, dass dort jetzt keine Autos mehr langflitzen dürfen.
Nach Bechtels Angaben war es der Wunsch des Stadtrats, sich bestimmte Bereiche anzuschauen und zu prüfen, ob sie beruhigt werden könnten. Im Falle der Burgstraße seien die Ordnungsbehörde und die Kirche auf ihn zugekommen, weil sie dort Regelbedarf und Schutzbedürftigkeit gesehen hätten. Im Falle der Kommerzienrat-Wagner-Straße habe eine Verkehrsschau mit Teilnehmern der Polizei, des Landesbetriebs Mobilität (LBM), der Straßenverkehrsbehörde, der Stadt und dem ADAC aus dem Jahre 2019 Handlungsbedarf ergeben, der jetzt realisiert werden konnte. Auch hier gelten ab sofort die gleichen Regeln wie in der Burgstraße, denn vorher wäre es nach der Aussage Weigels theoretisch möglich gewesen, mit Tempo 50 bis in die Einfahrt zum Sektschloss zu fahren.