Bad Dürkheim Hü oder brr am Bruchhübel?

Die Sanierung der leckenden BASF-Deponie am Dürkheimer Feuerberg, der in diesem sensiblen Bereich Bruchhübel heißt, schreitet weiter voran, liebe Leserinnen und Leser. Bis März 2018 soll das Altlastenfeld 3 neben der Autobahn endgültig so eingeschlossen sein, dass keine Schadstoffe mehr ausgespült werden können – Berichte auf Seite 3. Was zeitlich und technisch gut klingt und mit einem enormen logistischen und finanziellen Aufwand betrieben wird, reicht hartnäckigen Umweltschützern freilich immer noch nicht aus. Nach dem mittlerweile neunten Infoabend seit 2010 am Donnerstag muss sich der rührige Heinz Schlapkohl als ihr lautester Wortführer bei aller Anerkennung für sein Anliegen und seinen Idealismus fragen lassen, was er denn jetzt eigentlich will. Zuerst konnte es nicht schnell genug gehen mit der Sanierung der Deponie, forderte man von der BASF einen verbindlichen Zeitplan ein. Und jetzt, da die Planungen und konkreten Maßnahmen kontinuierlich voranschreiten und nach neutraler Einschätzung der Ingenieurs-aussagen wohl funktionieren werden, da würde Schlapkohl plötzlich eine Vollbremsung auslösen. Er fordert noch eine formelle Umweltverträglichkeitsprüfung. Weil nur so der Klageweg offenbleibe gegen das von der BASF gewählte Verfahren. Das die Fachbüros favorisieren. Der Umweltschutz erwägt also, gegen die komplette Einkapselung des leckenden Deponiekörpers zu klagen. Weil seine Hardliner sich dadurch offenkundig erhoffen, die BASF zwingen zu können, „mehr zu machen als sie will“ (O-Ton Schlapkohl). Man kann aber auch sagen: Das zu machen, was der BUND will. Wohl samt einiger Anwohner von Erpolzheim und Birkenheide. Nämlich die Maximalmethode: einen ganzen Hügel komplett auszukoffern und Tausende Kubikmeter an Material abzufahren. Ob ein solcher Eingriff in die Landschaft verträglicher wäre, wage ich zu bezweifeln, von der Umweltbelastung durch Tausende von Lkw-Touren durchs Bruch ganz zu schweigen. Vor allem aber würde eine Klage bedeuten, dass sich die Bereinigung des Problems weiterhin um Jahre hinauszögern würde. Klage, Revision, letzte Instanz ... Mehr machen als im Moment die BASF tut, kann man kaum. Das attestiere ich ihr an dieser Stelle einmal. Nicht zuletzt, wenn man es unter dem Aspekt der Verhältnismäßigkeit betrachtet. Was aus Feld 3 herausleckt, ist für Mensch, Tier und Pflanze nicht akut gefährlich. Auch dies wurde aufwendig untersucht, und weder Trauben, noch Rinder oder Rehe sind mutiert. Allenfalls Mikroorganismen sterben ab. Ob dies den Einsatz von am Ende weit über 30 Millionen Euro volkswirtschaftlich rechtfertigt, ist müßig zu fragen: Das Gesetz verlangt vom Betreiber einer maroden Deponie klipp und klar, sie buchstäblich wasserdicht zu sanieren. Da ist die BASF gerade dabei. Auf welche Weise, entscheidet sie. Das räumt ihr das Altlastengesetz ein. Niemand kann von ihr verlangen, mehr zu tun als das, was von ihr verlangt wird. Wenn’s denn funktioniert. Ob ein Verfahren geeignet ist, entscheiden Kontroll- und Aufsichtsbehörde, hier die SGD. Ob’s hinterher ausreichend funktioniert, kontrolliert die SGD. Dafür gibt es Fachleute innerhalb und außerhalb des Hauses. Und die halten für ihre Verantwortung alle ihren Kopf hin. Ab März 2018 könnte die Deponie zunächst einmal dicht sein. Ist sie’s und bleibt sie’s, ist’s doch gut! Wenn nicht, wird der Staat in Gestalt der SGD aufs Neue auf die Gesetzeslage verweisen. Und dann muss sich die BASF etwas anders einfallen lassen. Was also soll jetzt noch eine Klage? Ein klagloses Wochenende wünscht Ihnen