Bad Dürkheim Grabgebühren: Wahlstätten jetzt über tausend Euro

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Wachenheim. Künftig wird in Wachenheim zwischen Wahl- und Reihengrabstätte unterschieden. Das hat der Stadtrat am Montagabend beschlossen. Damit werden Gräber, die mehrfach belegt und verlängert werden können, teurer: künftig 1030 statt 770 Euro. Generell müssen die Friedhofskosten auf Anstoß der Kreisverwaltung auf den Prüfstand gestellt werden.

„Ich getraue mich nicht, in Wachenheim zu sterben ...“, begann Arnold Nagel (FWG) eine kurze Diskussion um die Gebührenerhöhung. Er fand in Walter Disteldorf (CDU) und Jürgen Rohr (SPD) zwar Unterstützer im Wunsch nach Vertagung der neuen Satzung, die eine Gebührenerhöhung beinhaltet. Letztlich wurde aber dennoch abgestimmt – Nagel votierte als einziger gegen die neue Satzung. Grundlage für die höheren Gebühren war eine Beanstandung des Rechnungsprüfungsamts im Kreishaus, die die gängige Praxis in Wachenheim bemängelt hatte. Wer dort eine Grabstelle wollte, hat eine Wahlgrabstätte mit den damit verbundenen Möglichkeiten (Verlängerung, Ortswunsch) erhalten, aber nur ein Reihengrab bezahlt. Ein Wahlgrab war in der Friedhofsatzung gar nicht vorgesehen. Nun wird differenziert. Für den alten Preis von 770 Euro gibt es ein Reihengrab, das nun der offiziellen Definition gemäß Einzelbelegung vorsieht, nach 25 Jahren nicht verlängert werden kann und dessen Ort zugeteilt wird. Nagel hatte angeführt, dass die Beerdigungskosten durch die Erhöhung sehr hoch seien. Bechtel argumentierte, dass man bei der letzten Gebührenanhebung unter den Möglichkeiten geblieben war. Nach der von der Kreisverwaltung geforderten Neukalkulation könne es zudem sein, dass die Gebühren nochmals erhöht werden müssten. (jpl)

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