Kreis Bad Dürkheim RHEINPFALZ Plus Artikel Geschlechtseintrag: Wie viele Anträge eingegangen sind

imago0777549347h

Seit gut zwei Monaten können Menschen in Deutschland selbst über ihr Geschlecht bestimmen. Möglich macht die das neue Selbstbestimmungsgesetz. Wie oft haben die Verwaltungen in Bad Dürkheim, Freinsheim und Wachenheim damit zu tun?

Durch das neue Gesetz ist es nun einfacher, den Geschlechtseintrag und den Vornamen zu ändern. Die Anpassung kann durch eine Erklärung gegenüber dem Standesamt vorgenommen werden. Eine gerichtliche Entscheidung über die Antragstellung – wie nach dem bisher geltenden Transsexuellengesetz – ist künftig laut Bundesregierung nicht mehr erforderlich. Auch die Notwendigkeit, zwei Sachverständigengutachten einzuholen, entfällt. Die bisherigen Regeln waren von Betroffenen oft als entwürdigend empfunden worden.

So funktioniert die Änderung jetzt: Drei Monate vor der Erklärung über die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen muss eine schriftliche oder mündliche Anmeldung beim Standesamt erfolgen – das ist bereits seit August 2024 möglich. Der Zeitraum dient laut Bundesregierung als Überlegungsfrist.

Vier Personen in der VG Wachenheim

In der Verbandsgemeinde Wachenheim haben sich seit Anfang August vier Personen gemeldet. Davon sind seit November bereits zwei Fälle abgeschlossen, teilt die Verbandsgemeindeverwaltung auf Nachfrage mit. Drei der vier Personen waren weiblich, eine Person männlich.

Die Personen, die bereits ein abgeschlossenes Verfahren haben, hatten zuvor einen weiblichen und nach der Erklärung einen männlichen Geschlechtseintrag, teilt die Wachenheimer Verwaltung weiter mit. Bei den beiden offenen Verfahren möchte eine Person von einem weiblichen zu einem männlichen Geschlechtseintrag wechseln und die zweite Person von einem männlichen zu einem weiblichen.

Ebenfalls vier Personen in Bad Dürkheim

Auch in Bad Dürkheim haben sich vier Personen gemeldet, wie Pressesprecherin Sonja Lutz auf RHEINPFALZ-Nachfrage erklärt. Davon sind drei Personen in der Kurstadt geboren, eine nicht. Von den vier Personen war eine weiblich, sie hat sich für die Erklärungsmöglichkeit „divers“ entschieden. Die drei männlichen Personen haben sich für weiblich entschieden. Eine weitere Frau hat die Erklärung inzwischen angemeldet und wird sich laut Lutz nach Ablauf der Drei-Monats-Frist vermutlich für „divers“ entscheiden. Für eine unverbindliche mündliche Anfrage eines Mannes zur Änderung in „weiblich“ blieb die schriftliche Erklärung aus. Zudem kamen von anderen Standesämtern vier Erklärungen von Personen, die in Bad Dürkheim geboren sind. Zwei davon waren männlich, die sich jeweils für „weiblich“ und „ohne Geschlecht“ entschieden haben, von den beiden Frauen habe sich eine für „männlich“ und eine für „ohne Geschlecht“ entschieden.

In der Verbandsgemeinde Freinsheim gab es bislang nur zwei kostenlose Beratungsanfragen. Ein Antrag wurde laut VG-Verwaltung noch nicht gestellt. „Grundsätzlich gilt bei uns immer die Empfehlung, einen Termin zu vereinbaren, um ausreichend Zeit für den Bürger und sein Anliegen zu gewährleisten und Wartezeiten zu vermeiden“, sagt Ulla Kaiser, Büroleiterin der VG Wachenheim.

Antrag zur Änderung kostet 45 Euro

Nach drei Monaten kann der Antrag zur Änderung im Geburtenregister gestellt werden. Dies kostet 45 Euro. Zur Anmeldung der Erklärung braucht die Verwaltung ein gültiges Ausweisdokument und eine Unterschrift des Antragstellers. Zur Erklärung selbst wird in der Regel ein gültiges Ausweisdokument, die Geburts- und gegebenenfalls Eheurkunde benötigt.

x