Bad Dürkheim RHEINPFALZ Plus Artikel 130 Euro geraubt: Gericht verhängt Haftstrafe

Ein 29-Jähriger musste sich vor dem Frankenthaler Landgericht verantworten.
Ein 29-Jähriger musste sich vor dem Frankenthaler Landgericht verantworten.

Wegen schwerer räuberischer Erpressung hat das Landgericht Frankenthal einen 29-jährigen Mann verurteilt. Er hatte einen Gleichaltrigen vor der Sparkasse in Wachenheim gezwungen, ihm 130 Euro auszuhändigen. Das Gericht unter Vorsitz von Richterin Sonja Steingart hielt eine Haftstrafe von zwei Jahren und fünf Monaten für tat- und schuldangemessen.

Vor Gericht trafen sich die beiden wieder: Hier der stämmige Angeklagte und auf der anderen Seite das zwei Köpfe kleinere, schmächtige Opfer, halb so breit und auf Gehhilfen angewiesen. „Sie haben seine Behinderung ausgenutzt“, warf Steingart dem Angeklagten vor.

Die beiden hätten sich in einer Gaststätte in Bad Dürkheim kennengelernt, seien dann nach Ladenschluss noch in eine Shisha-Bar weitergezogen. Hier habe er seinem späteren Opfer Geld vorgestreckt, so die Darstellung des Angeklagten. Dieses Geld habe er zunächst zurückgefordert. „Aber er hat mich ausgelacht. Da wurde ich wütend und wollte das ganze Geld.“

Mit Messer bedroht

Zunächst seien die Männer gegen 6 Uhr mit dem Taxi nach Forst gefahren. Aber die dort erhoffte Party war nicht auffindbar. „Deshalb sind wir wieder zurück nach Wachenheim gelaufen.“ Im Bereich der Sparkasse habe er seinen Bekannten deshalb nicht nur mit einem Messer, sondern auch verbal mit Gewalt gedroht („Ich tret’ Dir die Krücken weg“) und den Gleichaltrigen so genötigt, Geld abzuheben und ihm direkt 75 Euro auszuhändigen. Weil das dem Täter nicht genug war, habe er auf eine weitere Abhebung gedrängt und weitere 55 Euro erhalten. Insgesamt 130 Euro. wanderten so in seine Tasche. „Aber ich habe ihm zehn Euro davon für ein Taxi gegeben“, beteuerte der 29-Jährige treuherzig.

Wichtig bei der Urteilsfindung war das mitgeführte Messer, das er kurz gezogen und dem Kontrahenten auf dem Weg von Forst nach Wachenheim vor die Brust gehalten hatte. „Dadurch wurde es zu einem schweren Fall von Räuberischer Erpressung mit einer Mindeststrafe von fünf Jahren“, so die Richterin in ihrer Urteilsbegründung. In der Gesamtbetrachtung habe es sich allerdings dann doch um einen minderschweren Fall gehandelt, weshalb auch die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer lediglich eine Haftstrafe von zwei Jahren und acht Monaten gefordert hatte.

Geständnis abgelegt

Besonders das Geständnis des Mannes wog dabei schwer. Er hatte die Tat in vollem Umfang eingeräumt. Lediglich ein Messer habe er nicht dabeigehabt, beteuerte er. Dabei mag allerdings seine Erfahrung eine Rolle gespielt haben. Immerhin saß er bereits als Jugendlicher eine Haftstrafe ab, „Beschaffungskriminalität“ sei das gewesen. Von Drogen und Alkohol habe er aber mittlerweile Abstand gewonnen. Bis auf den Abend vom 19. Auf den 20. Oktober 2019. Hier wollte er zunächst übermäßigen Alkoholkonsum für sich geltend machen. („Ich konnte kaum noch laufen“). Den Weg von Forst nach Wachenheim habe er immerhin noch geschafft und seinem Begleiter habe er außerdem angeboten, ihn Huckepack zu tragen, erinnerte sich das spätere Opfer.

Seiner Aussage waren die Richter in weiten Teilen gefolgt. So hielten sie auch das Messer für erwiesen. „Sie mussten damit gar nicht drohen. Es hat genügt, ihm das Messer zu zeigen, um ihn deutlich einzuschüchtern“, so die Richterin. „Ich habe versucht, auf dem Weg so langsam wie möglich zu gehen, damit uns vielleicht jemand sieht“, so das Opfer. Aber kurz nach 6 Uhr am Sonntagmorgen habe er niemanden auf seine Situation aufmerksam machen können.

Wann der Verurteilte seine Haft antritt ist noch offen. Mittlerweile sei er von seinem rund dreimonatigen Aufenthalt an der Weinstraße wieder in seine Heimat nach Norddeutschland zurückgekehrt. Neben der Haft muss er seinem Opfer auch 120 Euro zurückerstatten. Die zehn Euro für das Taxi hatten die Richter da schon abgezogen.

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