Pfalz Gefängnis-Seelsorger: Ditib-Imame sollen überprüft werden

Die Landesregierung will Imame der Religionsgemeinschaft Ditib, die in rheinland-pfälzischen Gefängnissen als Seelsorger arbeite
Die Landesregierung will Imame der Religionsgemeinschaft Ditib, die in rheinland-pfälzischen Gefängnissen als Seelsorger arbeiten, künftig überprüfen. Archivfoto: DPA

Nach der Kritik am Einsatz von Ditib-Imamen als Seelsorger in rheinland-pfälzischen Gefängnissen hat die Landesregierung am Dienstag einem Gesetzentwurf zugestimmt, wonach Personen, die Inhaftierte religiös betreuen, künftig sicherheitsüberprüft werden. „Angesichts möglicher Radikalisierungstendenzen und der daraus resultierenden Bedrohungslage wollen wir sicherstellen, dass Personen zur Betreuung der Gefangenen eingesetzt werden, die Gewähr dafür bieten, fest auf dem Boden unseres Grundgesetzes zu stehen“, sagte Justizminister Herbert Mertin (FDP).
Nach den Worten eines Ministeriumssprechers sind Seelsorger von der Überprüfung ausgenommen, die in Deutschland ausgebildet wurden oder sich mindestens fünf Jahre in der Europäischen Union aufgehalten haben. Das trifft in der Regel auf die katholischen und evangelischen Geistlichen zu.

CDU und AfD hatten Einsatz von Ditib-Imamen kritisiert



Im vergangenen Jahr hatten die Oppositionsparteien CDU und AfD im Landtag mehrfach kritisiert,

dass Imame der Religionsgemeinschaft Ditib, die von der staatlichen türkischen Religionsbehörde Diyanet entsendet und bezahlt werden, Seelsorge in rheinland-pfälzischen Gefängnissen anbieten. Bundesweit war eine Diskussion vorausgegangen, in der einzelnen Ditib-Imamen Spionage für die Türkei vorgeworfen wurde. CDU-Fraktionschefin Julia Klöckner forderte mehrfach eine Sicherheitsüberprüfung.

Mertin unter Druck



Der Justizminister lehnte dies zunächst mit dem Hinweis ab, die Imame seien nach einem Abkommen mit der Türkei im Rahmen der konsularischen Betreuung eingesetzt. Nachdem bekannt wurde, dass nicht nur türkische Staatsbürger sondern auch Muslime anderer Staatsangehörigkeit die Seelsorge der Imame in Anspruch nehmen, geriet Mertin unter Druck. Der Versuch, eigene Gefängnis-Imame einzustellen, wie es beispielsweise das Nachbarland Hessen macht, scheiterte daran, dass nicht ausreichenden in Deutschland ausgebildete islamischen Religionswissenschaftler und Imame verfügbar waren.
Der Gesetzentwurf wird nun in die Anhörungsphase gehen, bevor sich der Ministerrat erneut damit beschäftigt. Erst danach beginnt das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren.

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