Debatten
Das Buch zum „Lügenfritz“: Ronen Steinke schreibt über die bedrohte Meinungsfreiheit
Kanzler Merz, ein „Lügenfritz“? Der Facebook-Kommentar brachte seinem Urheber einen Strafbefehl über 30 Tagessätze Bußgeld ein. Ersatzweise Knast. Er sei geeignet gewesen, „Aggressionen“ zu schüren – die Begründung des Amtsgerichts Öhringen liest sich für manche wie die Umkehr von Ursache und Wirkung. „Pinocchio“ wäre im Übrigen okay gewesen. Ronen Steinke, Jurist und Journalist der „Süddeutschen Zeitung“, hat das Buch des Moments geschrieben. In „Meinungsfreiheit“ geht es um die eskalierende Feinnervigkeit des Staatswesens gegenüber Kritik und behauptungsstarken Wortmeldungen. Bei der Vergabe des Deutschen Sachbuchpreises am Montagabend ist Steinke fürs Finale nominiert.
Was Steinke meint: Jemand etikettiert Robert Habeck (Grüne) als „Schwachkopf PROFESSIONAL“ – darauf folgt eine Hausdurchsuchung. Der Vergleich zwischen dem Holocaust und dem Krieg in Gaza führt zur Beschlagnahmen. „Noch nie hat es hierzulande so viele Ermittlungen wegen bloßer Worte gegeben“, heißt es in Steinkes Buch. Seit ungefähr 2015 habe der Staat die Schwelle zur Strafverfolgung deutlich abgesenkt – fast bis zur Unkenntlichkeit. Nicht nur er hält das für kontraproduktiv und demokratieschädlich. Aber so beispielhaft wie er hat die Unwucht noch niemand beschrieben.
Präzedenzfall „Pimmelgate“
Schuld an der Ausweitung des Strafraums ist unter anderem Paragraf 188 des Strafgesetzbuches, der Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung von Personen des politischen Lebens unter besonderen strafrechtlichen Schutz stellt. Er grenzt an die Majestätsbeleidigung in der Kaiserzeit. Nicht die einzige Unwucht, die Steinke findet. Aus Anlass des sogenannten „Pimmelgate“ zum Beispiel klingelte die Polizei morgens um sechs an der Wohnungstür eines Beschuldigten, vier Uniformierte mit Waffen.
Räume wurden durchsucht, Geräte eingezogen, alles wegen eines Tweets in den sozialen Medien: „Du bist so 1 Pimmel“. Ein Kommentar, abgesetzt vom Account einer St.-Pauli-Fankneipe zur, nennen wir es so, Inkonsequenz des Innensenators des Stadtstaats, Andy Grote. Der Spruch ging später als Aufkleber im Stadtraum viral.
Grote hatte sich während der Corona-Pandemie auf Facebook über eine in St. Pauli geplante Feiermeile beschwert: „Hier feiert die Ignoranz!“ Ein Jahr zuvor war er selbst für eine Wiederernennungsparty mit 30 Gästen in einer Bar in der HafenCity wegen Verstoßes gegen die Corona-Auflagen zu 1.000 Euro Bußgeld verurteilt worden. Das Verfahren gegen den mutmaßlichen Urheber des „Pimmel“-Kommentars wurde dann gegen die Zahlung von 1.500 Euro eingestellt. Kein Witz, eher eine Miniatur. Ronen Steinkes Buch ist auch deshalb so stark, weil er das, was vorfällt, symptomatisch scharfstellt.
Der „vulnerable“ Kanzler
So schrieb ein Mann auf Instagram, die Palästinenser in Gaza seien „ein besetztes Volk“, und das habe das „legitime Recht auf Widerstand mit allen notwendigen Mitteln“. Daraufhin erlaubte ein Gericht „die Beschlagnahme seines Handys und anderer internetfähiger Geräte“. Bisher, meint Steinke, ein früherer Mitarbeiter am Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien, hätten solche kruden Aussagen eher Widerspruch statt strafrechtlicher Aktionen hervorgebracht. Der deutsche Strafverfolgungsapparat sei weit über das Ziel hinausgeschossen, mit seinem Einschreiten sogenannte „vulnerable“ Gruppen besser vor Verunglimpfung zu schützen.
Vulnerabel meint dabei Menschen, die aufgrund ihrer körperlichen, psychischen, sozialen oder ökonomischen Lage anfälliger sind für Benachteiligungen. Aber Friedrich Merz?
Der Kanzler war vor Kurzem noch in einem anderen Fall betroffen. „Lackaffe“ schrieb jemand unter den Facebook-Post der Heilbronner Polizei zum Besuch des Regierungschefs in der Stadt. Zack, 30 Tagessätze Bußgeld. Passt perfekt dazu, dass Steinke in seinem Buch an eine offensichtlich prekär gewordene Banalität erinnert. Zugespitzt: Artikel fünf des Grundgesetzes gibt niemandem das Recht, nicht kritisiert zu werden. Nicht beleidigten Senatoren, nicht Kanzlern, nicht Berufsgekränkten, die jede Einordnung absichtsvoll als Ausgrenzung verstehen wollen.
Vulnerabel meint dabei Menschen, die aufgrund ihrer körperlichen, psychischen, sozialen oder ökonomischen Lage anfälliger sind für Benachteiligungen. Aber Friedrich Merz?
Steinke meint, offensichtlich sei Deutschland die republikanische Robustheit im Diskurs abhandengekommen. Worum es ihm nicht geht, ist die rituelle Klage über Meinungskorridore und Grenzen des Sagbaren, vorgetragen von denen, die sehr viel sagen. Kurzer Schwenk zur AfD, der Partei, die sich im Dauermodus ihrer vermeintlichen kommunikativen Opferrolle eingerichtet hat, als Mehrheitspartei in den Umfragen – und: während ihre Vertreter in Talkshows sitzen, öffentlichkeitswirksam ihre Empörung bewirtschaften und Parlamentsarbeit im Hinblick auf Verwertbarkeit auf TikTok und YouTube betreiben. Das heißt, die, die „Deutschland den Deutschen“ brüllen, trifft es meist nicht. Eher die, die über den Innensenator „Pimmel“ schreiben. Was Steinke aber stört, ist, dass es nicht erst bei Drohungen losgeht mit Repressalien von Staats wegen, sondern schon bei viel harmloserem Spott. Die Differenz ist allerdings entscheidend. Auch er verteidigt nicht jedes Sprechen unterschiedslos.
„Lügen-Kaspar“ geht
Beim Hamas-Jubel am 7. Oktober 2023 in Neukölln etwa, beim Verteilen von Süßigkeiten als Applaus für Massenmord, sagt er schlicht: „Klare Antwort: Das ist verboten.“ Meinungsfreiheit als Bedingung von Debatte – nicht als Lizenz zur Mobilisierung von Gewalt; an der Stelle verläuft auch für ihn eine Grenze. Was er beklagt, ist deren Verschiebung.
„Man darf in Deutschland nichts mehr sagen!“ und „Hass ist keine Meinung!“ – das sind bisher so ungefähr die Pole im Diskurs. Letzteres hält er für eine zivilgesellschaftliche Floskel. Hass, keine Meinung, das sei juristisch falsch – und politisch bequem, schreibt er. Tatsächlich hat das Bundesverfassungsgericht bestimmt – bekannt ist der Fall der Grünen-Politikerin Renate Künast –, dass auch drastische, emotionale oder polemische Äußerungen (die umgangssprachlich als „Hass“ empfunden werden) grundsätzlich von der Meinungsfreiheit geschützt seien. Kann aber gut sein, dass Kommunalpolitiker, etwa ehrenamtliche Ortsbürgermeister, das anders sehen. Oder Verfechter eines zivilisierten Diskurses.
Aktenzeichen statt Argumente
Steinke schreibt, wo nicht mehr gestritten werde, ersetze der Ruf nach der Polizei die Gegenrede. Aktenzeichen statt Argumente. Das Gefährliche daran sei weniger der einzelne Fehlgriff als das Klima, speziell die Folgen einer Art Überraschungsjustiz. Mit seiner Formel „gestern noch erlaubt, heute verboten“ meint er nicht nur Paragrafen, sondern den Alltagseindruck. Im „Lügenfritz“-Fall von Kanzler Merz etwa gingen zum selben Sachverhalt 38 Strafanzeigen ein. Auch „Lügen-Kaspar“ passierte die Ermittlungen unbehelligt. Man wisse nicht mehr, schreibt Steinke in seinem Buch, als hätte er davon gewusst, was eine grobe Meinung ist und was schon ein Ermittlungsanlass. Und wer es nicht wisse, halte im Zweifel den Mund. Es wirkt wie eine Schweigespirale.
Wie schnell Gerichte dabei selbst ins Schwimmen geraten, zeigt auch der Fall einer Demonstrantin, die den Holocaust als negative historische Referenz für Gaza heranzieht. Erst die Verurteilung, dann die Korrektur: „Die Angeklagte verwendete den Holocaust also als negative historische Referenz. Dies schließt eine Billigung oder Leugnung denklogisch aus“, hieß es in der höheren Instanz. Klingt gut, „Denklogik“. Aber weniger gut ist, wenn man sich bis zu ihrem Einsetzen durch Instanzen klagen muss.
Klingt gut, „Denklogik“. Aber weniger gut ist, wenn man sich bis zu ihrem Einsetzen durch Instanzen klagen muss.
Und dann sei da noch, meint Steinke, der deutsche Fetisch „öffentlicher Frieden“, eine hochelastische Formel, mit der sich alles zudecken lasse: Blasphemie, Volksverhetzung, angebliche „Gefahr“. Beim Blasphemieparagrafen zeigt Steinke, der Mitglied der jüdischen Gemeinde in Berlin ist, das perfide Paradox: Bestraft werden mitunter gerade jene, „denen Gewalt ganz und gar zuwider ist – vor allem, weil sie selbst Opfer dieser Gewalt von Fundamentalisten sind“. Der Staat schütze den Frieden, indem er den Kritiker haftbar macht für die Aggression derer, die Kritik nicht aushalten. Das sei nicht Frieden, sondern Kapitulation vor dem Drohpotenzial. Am Ende dann läuft bei ihm alles auf die demokratische Zumutung hinaus, dass eine freie Gesellschaft mehr Streit aushalten muss.
Letzte Meldung: Abschaffen
Steinke fordert „eher mehr Debatte, nicht weniger“, und fragt, ob man die Strafjustiz nicht „dringend zurückpfeifen“ müsse. Denn Meinungsfreiheit ist für die Demokratie „schlechthin konstituierend“. Ohne das Recht, auch dumm, spitz, unverschämt zu sein – und dafür ausgelacht, widerlegt, beschimpft zu werden –, bliebe nur eine betreute Öffentlichkeit übrig: geschniegelt, empfindlich, anfällig. Fragt sich nur, ob die unbetreute Öffentlichkeit sich nicht immer unversöhnlicher in ihren Beschimpfungsblasen verschanzt. Die letzte Meldung im „Lügenfritz“-Zusammenhang jedenfalls liest sich ganz in Steinkes Sinn.
Unter anderem Sachsens Justizministerin Constanze Geiert (CDU) hat angekündigt, dass sie den zugrunde liegenden Paragrafen 188 abschaffen will. Ihr Antrag ist raus, nächste Woche sollen die Justizminister der Länder bei ihrer Frühjahrskonferenz darüber beraten – und, wie es in einer Pressemeldung ihres Ministeriums heißt, „im besten Fall“ die Abschaffung beschließen.
Lesezeichen
Ronen Steinke, „Meinungsfreiheit: Wie Polizei und Justiz unser Grundrecht einschränken – und wie wir es verteidigen“. Berlin Verlag, 304 Seiten, 24 Euro.