Jahresrückblick RHEINPFALZ Plus Artikel Ausländischer Intensivstraftäter: Wie Mühlhofen zum Angst-Dorf wurde

Rund 500 Einwohner, im Sommer ein Weinfest. Mühlhofen ist ein kleines Nest in der Südpfalz. Im Sommer geriet es jedoch bundeswei
Rund 500 Einwohner, im Sommer ein Weinfest. Mühlhofen ist ein kleines Nest in der Südpfalz. Im Sommer geriet es jedoch bundesweit in die Schlagzeilen.

Ein Mann aus Somalia wird nach einer Haftstrafe in einem kleinen Ort in der Südpfalz untergebracht. Die Gemeinde bittet das Land um Hilfe. Doch das verweist auf Zuständigkeiten. Dann nimmt die Geschichte eine überraschende Wendung.

Man muss sich Mühlhofen als friedliches Fleckchen Erde an der Südlichen Weinstraße vorstellen. Eine Kirche hat der Ortsteil von Billigheim-Ingenheim, rund herum steht eine Fachwerkkulisse. Im Sommer gibt es hier ein wunderbares kleines Weinfest, die Caritas unterhält in dem Örtchen mit rund 500 Einwohnern eine Außenwohngruppe. Eine südpfälzische Idylle also, in der wohl die wenigsten gedacht hätten, dass ihre Heimatgemeinde mal auf einer ganzen Seite in der „Bild“-Zeitung landet. Doch als im Sommer ein mehrfach vorbestrafter Mann aus Somalia in dem Ort untergebracht wurde, änderte das vieles.

Doch von Anfang an: Der Intensivstraftäter war 2013 nach Deutschland eingereist, sein Asylantrag wurde 2018 abgelehnt. Bedeutet eigentlich, dass er hätte ausreisen müssen. Eigentlich. Denn Somalia weigerte sich, eigene Bürger aus Deutschland zurückzunehmen. Deswegen wurde der Mann geduldet und in der Verbandsgemeinde Landau-Land, wozu Mühlhofen gehört, untergebracht. Dort kam er immer wieder mit dem Gesetz in Konflikt. Der 35-Jährige wurde schließlich wegen Hausfriedensbruchs und gefährlicher Körperverletzung zu zwei Jahren Haft verurteilt. Der Richter sprach von einer „rekordverdächtigen Rückfallquote“. Seine Strafe verbüßte er in der Justizvollzugsanstalt Frankenthal – eben bis zum Sommer.

Viele fühlten sich vom Land alleingelassen

Nach seiner Entlassung sollte er wieder in der Verbandsgemeinde Landau-Land untergebracht werden. Die Kommune wandte sich jedoch an das Land mit dem Hinweis, dass sie nicht die personellen Ressourcen habe, um sich um den aus ihrer Sicht gefährlichen Mann zu kümmern. Sie bat darum, dass das Land die Betreuung des 35-Jährigen übernehmen möge. Das Integrationsministerium lehnte jedoch ab und verwies auf die Rechtslage. Das sorgte für ein großes mediales Echo, Stichwort „Bild“-Zeitung. Der Somalier wurde also in Mühlhofen untergebracht, das Haus deswegen von einem Sicherheitsdienst überwacht. Einige Menschen vor Ort berichteten auch offen, sie hätten Angst vor dem Intensivtäter. Viele fühlten sich von der Landesregierung allein gelassen.

Dann die unerwartete Wendung: Im Oktober wurde bekannt, dass es der Kreisverwaltung als zuständige Abschiebebehörde gemeinsam mit der Bundespolizei gelungen war, den Somalier abzuschieben. Die Behörden hüllten sich in Schweigen, wie das gelang. Doch die Debatte war nicht vorbei. Die rheinland-pfälzische CDU forderte die Möglichkeit eines Ausreisearrests für solche Problemfälle, also Einrichtungen, in denen abgelehnte Asylbewerber mit Strafregister bis zu ihrer Ausreise zentral untergebracht würden. „Die Landesregierung hat immer noch keinen Plan, wie mit Intensivstraftätern und Dauerkriminellen umgegangen wird“, sagte CDU-Generalsekretär Johannes Steiniger. Dass Intensivstraftäter einfach auf Kommunen verteilt würden, führe nicht dazu, das Sicherheitsgefühl der Menschen zu erhöhen. „Nein, im Gegenteil, es wird beschädigt.“

Ministerin räumt Fehler ein

In einem Interview mit der RHEINPFALZ antwortete Integrationsministerin Katharina Binz (Grüne) auf die Frage, ob die Landesregierung, allen voran aber Ihr Ministerium die Menschen in Mühlhofen alleine gelassen habe, dass es vollkommen nachvollziehbar sei, dass Bürger Angst bekämen, wenn Intensivstraftäter in der Nachbarschaft untergebracht würden. Sie räumte auch Fehler ein. Auf die Frage, warum kein Vertreter Ihres Hauses in Mühlhofen war, um sich der Kritik der Menschen zu stellen, betonte Binz, die damals in Elternzeit war, es wäre „an der Stelle vielleicht gut gewesen, nach Mühlhofen zu fahren. Aber wir haben uns in dem Fall einfach darauf konzentriert, wie wir trotzdem eine Unterstützung vor Ort hinbekommen“.

Der CDU-Forderung nach einem Ausreisearrest erteilte die Grüne eine Absage. Die Forderung sei leicht gestellt, die Umsetzung aber schwierig. „Laut aktueller Rechtslage können wir einen Intensivstraftäter wie den von Mühlhofen nicht einfach irgendwo unterbringen und ihm vorschreiben, dort zu wohnen, bis wir ihn vielleicht irgendwann doch abschieben können.“

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