Pfalz „Fotografieren verboten“: Mannheimer Museen gewinnen Klage gegen Wikipedia

Der Bundesgerichtshof hat in einem Fall zu Fotos aus den Reiss-Engelhorn-Museen in Mannheim eine Entscheidung gefällt. Foto: dpa
Der Bundesgerichtshof hat in einem Fall zu Fotos aus den Reiss-Engelhorn-Museen in Mannheim eine Entscheidung gefällt.

Die Reiss-Engelhorn-Museen haben eine Klage gegen das Internetlexikon Wikipedia gewonnen. Fotos von Sammlungsobjekten und aus den Publikationen dürfen demnach nicht einfach so hochgeladen werden, hat der Karlsruher Bundesgerichtshof (BGH) in letzter Instanz entschieden (Aktenzeichen: I ZR 104/17). Eine entsprechende Pressemitteilung des BGH wurde gestern veröffentlicht.
Geklagt hatten die REM gegen einen Mann, der Fotos eines Richard-Wagner-Gemäldes des Frankenthaler Cäsar Willich (1825 bis 1886) trotz Fotografierverbot aufgenommen und in einem Wikipedia-Beitrag veröffentlicht hatte. Außerdem verwendete er Scans aus einem Katalog. In diesem Fall billigte das Gericht den Museumsfotografien ein eigenes Urheber- und Leistungsschutzrecht zu.

Gut sichtbares Piktogramm



Was die eigenen Aufnahmen des Mannes betrifft, heißt es in dem Urteil, sie verletzten das Eigentum des Museums an beweglichen Sachen. Außerdem bestehe ein vertraglicher Unterlassungsanspruch. Denn die Parteien hätten einen Besichtigungsvertrag geschlossen, der die Anfertigung von Fotografien untersage. Konkret war in dem betroffenen Museum gut sichtbar ein Piktogramm angebracht, das eine durchgestrichene Kamera zeigt.

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