Landau
Messerstecherei in Bad Bergzabern: Warum die Tat keine Notwehr war
Im Juni werden zwei Männer mit einem Messer schwer verletzt. Für das Urteil gegen den Täter ist entscheidend, ob es Notwehr war. Die Richterin hat dazu eine klare Meinung.
Am 22. Juni ist die Fußball-Europameisterschaft in vollem Gange. Für einen 29-jährigen Rumänen ist das ein willkommener Anlass, gemeinsam mit einem Kumpel in eine Kneipe in Bad Bergzabern zu gehen, um das Spiel seiner Landsleute dort zu schauen. Warum der junge Mann seit November auf der Anklagebank des Landgerichts Landau sitzt, fasst Oberstaatsanwalt Thomas Spielbauer in seinem Plädoyer am Donnerstag knapp zusammen. Es sei ein Abend gewesen, der spaßig begonnen, aber leider schlimm geendet habe.
Spielbauer zeichnet ein Bild von dem, was an diesem Sommerabend in der Kurstadt vorgefallen ist. Im Laufe des Abends stößt zu dem 29-Jährigen und seinem Kumpel noch ein weiterer Kollege hinzu. Später kommt eine weitere Gruppe in die Kneipe. Die fünf Männer mit moldauischer Staatsangehörigkeit waren zuvor auf einem Familienfest, wo sie „ordentlich dem Alkohol zugesprochen haben“. Die Stimmung zwischen den beiden Gruppen ist zunächst bestens.
Die Stimmung schlägt abrupt um
Das ändert sich schlagartig, als der 29-jährige Rumäne den Mann hinter dem Tresen bittet, ihm seine Jacke zu geben – garniert mit der Aussage „du Schwanz“. Für den Barkeeper war das laut Angeklagtem kein Problem, man ist befreundet und pflege einen solchen Umgangston. Die Moldauer sind damit überhaupt nicht einverstanden. Sie maßregeln den Rumänen. Es kommt zu einem Streit, der allerdings beigelegt werden kann. Einer aus dem Quintett gibt aber keine Ruhe und der Zwist kocht erneut hoch. Schließlich fliegen beide Gruppen raus.
Zuerst verlässt das Trio um den Angeklagten die Gaststätte, etwa zehn Minuten später das Quintett. Das belegen Aufzeichnungen der Kameras an der HEM-Tankstelle. An der kommen nämlich beide Gruppen auf dem Heimweg vorbei. Denn einer der „unglücklichen Zufälle“, wie es Spielbauer beschreibt, ist, dass allesamt im Osten Bad Bergzaberns wohnen. Deshalb kommen die Moldauer auch am Wohnhaus des Angeklagten vorbei.
Mehrere „unglückliche Zufälle“
Dort kommt es zu einem Wortgefecht zwischen dem Quintett auf der Straße und dem Trio am Fenster der Wohnung. Auch dieser erneute Streit endet zunächst, die Gruppe aus Moldau geht weiter. Es folgt aber ein weiterer „unglücklicher Zufall“. Denn die Fünf gehen noch einmal an die Tankstelle, um sich Trinken zu holen. Auf dem Hinweg meiden sie die Wohnung des 29-Jährigen, nicht aber auf dem Rückweg. Es kommt gegen 6.30 Uhr erneut zum Streit. Hier gehen die Auffassungen der Anklage, also von Spielbauer, und des Verteidigers Stefan Ringelsbacher auseinander.
Der Rechtsanwalt aus Landau folgt der Darstellung seines Mandanten. Der hat berichtet, er habe etwas in der Wohnung gegessen, als unten im Hof Lärm ausbrach. Wer dort ist, habe er nicht gewusst. Er sei nach unten gegangen, um zu schauen, was da los ist. Messer und Gabel habe er zufällig noch in den Händen gehabt. Als er die Haustür öffnete, seien drei Personen in der Dunkelheit unvermittelt auf ihn losgegangen. Weil die Haustür hinter ihm zugefallen sei, habe er nicht flüchten können. Also habe er zu seiner Verteidigung gestikuliert – mit dem Messer in der Hand. Dabei müsse es zu den Verletzungen gekommen sein. Für Ringelsbacher ist klar: Sein Mandant hat in Notwehr gehandelt und muss freigesprochen werden.
Richterin: Vieles spricht für den Angeklagten
Oberstaatsanwalt Spielbauer sieht die Sache anders. Er ist überzeugt, dass der 29-Jährige sehr wohl wusste, wer da im Hof steht. Er habe „denen mal zeigen wollen, wo der Hammer hängt“. Er zweifelt die Aussagen des Angeklagten auch deshalb an, weil sie in Teilen widerlegbar sind. So war es zur Tatzeit entgegen dessen Behauptung schon hell. Zudem belegen Blutspuren am Tatort, dass die Stiche nicht direkt an der Haustür, sondern mitten im Hof gesetzt worden sind. Spielbauer fordert wegen schwerer Körperverletzung sowie wegen versuchten Totschlags eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und neun Monaten.
Die Kammer um die Vorsitzende Richterin Claudia Kurtze folgt in ihrer Urteilsbegründung schließlich weitgehend der Auffassung Spielbauers. Das Strafmaß entspricht jedoch nicht dem von der Staatsanwaltschaft geforderten. Der 29-Jährige muss für drei Jahre und sechs Monate in Haft. Wegen gefährlicher Körperverletzung in zwei tateinheitlichen Fällen, wie die Richterin erklärt. „Ein Tötungsvorhaben kann die Kammer nicht erkennen.“ Kurtze gibt zu, dass das Strafmaß gemessen an den Folgen – bei einem der Verletzten bestand Lebensgefahr, beide klagen noch heute über Einschränkungen – „eigentlich ein Witz ist“. Es habe aber viel für den Täter gesprochen. So hat er sich der Polizei gestellt und direkt die Verantwortung für die Tat übernommen. Und er zeigt Reue. Nicht zu vergessen die Provokationen der Gegenseite.