Unternehmen
BASF will 1,4 Milliarden Schadenersatz
Die BASF habe am 9. Januar eine Schadensersatzklage gegen vier Unternehmen beim Gericht in München eingereicht, teilte der Schweizer Spezialchemiekonzern Clariant am späten Montagabend mit. Darunter sei auch Clariant. In der Klage werde Schadenersatz in Höhe von 1,4 Milliarden Euro geltend gemacht. Die Klage stehe im Zusammenhang mit Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht auf dem Ethylen-Einkaufsmarkt, die von der Europäischen Kommission im Juli 2020 bestraft worden seien, teilte Clariant weiter mit. Der Spezialchemiekonzern aus Muttenz bei Basel weist die Vorwürfe „entschieden zurück“ zurück, heißt es weiter, und werde seine Position in dem Verfahren mit Nachdruck verteidigen. Clariant habe „stichhaltige wirtschaftliche Beweise dafür, dass das Verhalten der Parteien keine Auswirkungen auf den Markt hatte“. Clariant zählte nach eigenen Angaben Ende 2023 10.481 Mitarbeiter und erwirtschaftete einen Umsatz von 4,377 Milliarden Franken (4,7 Mrd Euro).
„Preisbildung verfälscht“
Die BASF bestätigte am Dienstag auf Nachfrage, dass sie eine Klage gegen die Mitglieder eines Ethylen-Einkaufskartells erhoben hat, das die EU-Kommission Mitte 2020 identifiziert habe. Die illegalen Verhaltensweisen dieser Unternehmen, so die BASF, habe die Preisbildung für Ethylen und bestimmte Ethylenderivate zum Nachteil der BASF verfälscht. Die BASF verlange den Ersatz des verursachten Schadens.
Die Europäische Kommission hatte Mitte 2020 eine Geldbuße in Höhe von 260 Millionen Euro gegen ein Kartell aus vier Chemieunternehmen verhängt. 156 Millionen Euro und damit den Löwenanteil des Bußgelds musste Clariant zahlen, 82 Millionen Euro entfielen auf den US-amerikanischen Chemiekonzern Celanese mit Sitz in Dallas/Texas. Das mexikanisches Chemieunternehmen Orbia Advance Corporation mit Sitz in Tlalnepantla bekam eine Strafe von 22 Millionen Euro. Der US-amerikanischer Chemiekonzern Westlake Chemical mit Sitz in Houston/Texas ging straffrei aus, weil er die EU-Kommission über das Kartell in Kenntnis gesetzt hatte.
Die Unternehmen hatten gegen EU-Kartellvorschriften verstoßen, weil sie ein Einkäufer-Kartell auf dem Handelsmarkt für den Chemiegrundstoff Ethylen gebildet hatten. Alle vier Unternehmen räumten ihre Kartellbeteiligung ein und gaben an, dafür die Verantwortung zu übernehmen. Die BASF ist deshalb von dem Fall betroffen, weil der Ludwigshafener Chemiekonzern ein großer Verkäufer von Ethylen ist. Clariant war nach Angaben der EU bereits zuvor wegen einer ähnlichen Zuwiderhandlung mit Sanktionen belegt worden.
Umfangreiche Absprachen
Die Untersuchung der Kommission ergab damals, dass von Dezember 2011 bis März 2017 die vier Ethylenabnehmer ihre Preisverhandlungsstrategie gegenüber den Ethylenverkäufern abstimmten, um einen monatlichen Preisreferenzwert für Ethylen zu beeinflussen. Die Absprachen bezogen sich auf Belgien, Frankreich, Deutschland und die Niederlande. Die vier Unternehmen stimmten ihr Verhalten, insbesondere ihre Preisverhandlungsstrategien ab, um den Preis von Ethylen zum Nachteil der Ethylenverkäufer – darunter die BASF – nach unten zu drücken. Außerdem tauschten sie preisbezogene Informationen aus. Alle diese Praktiken sind nach den EU-Wettbewerbsvorschriften verboten.
Zu möglichen Schäden, die Unternehmen durch das wettbewerbswidrige Verhalten damals entstanden sind, erläuterte die Europäische Kommission schon 2020: Sie könnten vor den Gerichten der Mitgliedstaaten auf Schadensersatz klagen. Die Beschlüsse der Kommission seien ein bindender Nachweis dafür, dass das Verhalten stattgefunden habe und rechtswidrig gewesen sei. Selbst wenn die Kommission gegen die Kartellbeteiligten bereits Geldbußen verhängt habe, könne dennoch Schadensersatz zuerkannt werden. Die von der Kommission verhängte Geldbuße werde dabei nicht mindernd angerechnet, so die EU-Kommission.