Zweibrücken / Ludwigswinkel
Raserprozess: Wie schwer wiegt die Schuld des Audi-Fahrers?
„Das war haarscharf am Mord vorbei“, sagte Staatsanwalt Christian Bischoff in seinem Plädoyer mit Blick auf das mögliche Strafmaß, das den 28-jährigen Angeklagten erwarten könnte. „Der Tod ist eine Unfallfolge und Folge des Verhaltens des Angeklagten“, er habe Schuld am Tod des Ehepaares aus Baden-Württemberg, sagte der Ankläger. Er verwies auch darauf, dass bei dem Unfall nicht nur zwei Menschen getötet, sondern auch fünf weitere verletzt wurden, zum Teil Traumata erlitten, und dass ein erheblicher Sachschaden entstanden sei.
Der 28-Jährige habe vorsätzlich gehandelt, er habe sich bewusst entschieden, Vollgas zu fahren. Er habe vor dem Unfall kein einziges Mal gebremst. „Wäre er nicht in dieser Geschwindigkeit gefahren, hätte es nicht geknallt“, sagte Bischoff. Er habe durch seine Geschwindigkeit allen anderen die Reaktionsmöglichkeit genommen. Er verwies auf zwei Urteile aus Berlin und Wiesbaden, bei denen Autofahrer bei gleicher Sachlage wegen Mordes verurteilt worden seien. Nur wegen des Günstigkeitsprinzips habe er nicht das Schwurgericht angerufen.
Dem geliebten Auto sollte nichts passieren
„Er wollte nicht, dass ihm oder seinem geliebten Auto etwas passiert, er wollte die Fahrt zu Ende führen, er hat darauf vertraut, das wird schon gut gehen“, sagte der Staatsanwalt. Der 28-Jährige habe „eine gefährliche Strecke zu seiner Rennbahn gemacht“ und in einem extrem hohen Maß Rücksichtslosigkeit gezeigt. Um sich toll zu fühlen und seiner Beifahrerin zu imponieren, habe er das Fahrzeug im oberen Grenzbereich bewegt. Bischoff forderte eine fünfjährige Gefängnisstrafe, diese sei „straf- und schuldangemessen“. Da er nicht glaube, dass die Haftstrafe ein Umdenken beim Angeklagten bewirken werde, forderte er zusätzlich, ihm „keine neue Fahrerlaubnis für den Rest seines Lebens“ auszustellen.
Als „Amokfahrt mit einem Hochleistungssportwagen“ bezeichnete der Anwalt der Nebenklägerin, Andreas Ammer, die Fahrt des 28-Jährigen. Er habe „eine Spur des Leidens“ hinter sich hergezogen. Er schloss sich der Forderung des Anklägers an, auch hinsichtlich der lebenslangen Führerscheinsperre. Vom Angeklagten gehe eine Gefahr aus, er habe charakterliche Mängel gezeigt, begründete er.
Verteidigung: Keine Schuld am Tod des Ehepaars
Für die Verteidigung, Rechtsanwalt Stefan Beck eröffnete das Plädoyer, sein Kollege Patrick Welke lieferte Teile der Argumentation, stellt sich der Sachverhalt ganz anders dar. Für sie ist der Mazda, der zu weit auf der Seite des Audi gefahren ist, die Primärursache für die Kollisionen und den dritten, tödlichen Zusammenstoß. Nur wenn dieser erste Unfall vermeidbar gewesen wäre, hätte der Angeklagte Schuld am Tod des Ehepaars aus Baden-Württemberg.
Welke gab die Aussage des Sachverständigen wieder, der davon ausgegangen war, dass sich die anderen Unfälle nicht ereignet hätten, wenn die erste Kollision nicht stattgefunden hätte. „Die Strafbarkeit entfällt, wenn es nicht vermeidbar gewesen ist“, betonte Welke. Selbst der Gutachter habe davon gesprochen, dass ein Ausweichen in den verbleibenden Straßenraum von zwei bis 2,20 Metern für den 28-Jährigen nur eine „technisch-theoretische Möglichkeit“ gewesen sei. Auch die Frage, ob der Tod des Ehepaares hätte verhindert werden können, wenn der Audi-Fahrer langsamer gefahren wäre, lasse sich nicht sicher feststellen.
Beifahrerin als schnellfahraffines Groupie
Dass der 28-Jährige keinen Freispruch erwarten könne, räumte Beck ein. „Er hat Schuld auf sich geladen, die wird auch bestraft“, sagte der Anwalt und meinte damit den Vorwurf des illegalen Autorennens. Dafür sei eine zweijährige Haftstrafe auf Bewährung das angemessene Strafmaß. Nach einer Sperre von fünf Jahren solle der Angeklagte die Möglichkeit erhalten, seine Fahrerlaubnis wiederzuerlangen.
Unbestritten ist von beiden Seiten, dass es sich um ein illegales Kraftfahrzeugrennen gehandelt hat. Der 28-Jährige erreichte in Salzwoog eine Geschwindigkeit von mehr als 130 Stundenkilometern, wenige Sekunden vor dem ersten Unfall fuhr er 231 Stundenkilometer. Sowohl der Nebenkläger wie der Verteidiger gingen auf die Rolle der Beifahrerin ein, die vor Gericht „eine fürchterliche Aussage“ getätigt habe, sagte Ammer. „Wer mit seinem Leben abgeschlossen hat, filmt nicht“, ergänzte er. Filme, die wie von einer Onbordkamera aufgenommen wirkten, sorgten dafür, dass das Rennen wie eine Inszenierung aussah. Beck sah die damals 18-Jährige als „junges Groupie, die genau diese schnellfahraffine Einstellung hat“.
Das Urteil wird am Freitag verkündet.