Contwig / Pirmasens
Richter zeigt Mitgefühl für Brandstifter und schickt ihn in die Psychiatrie
Mit diesem Urteil folgte das Landgericht Zweibrücken am Mittwoch den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Der wohl 38-jährige Syrer hat sein Urteil angenommen; damit ist es rechtskräftig. Die Brände hat der Mann im Zustand einer geistigen Störung gelegt. Daher erkannte der Vorsitzende Richter Andreas Herzog auf Schuldunfähigkeit. Ärzte haben festgestellt, dass der Bürgerkriegsflüchtling seit Jahren an paranoider Schizophrenie leidet. Nachbarn in den von ihm bewohnten Mehrfamilienhäusern habe er als ausländische Geheimagenten gewähnt, die ihm Böses zufügen wollten. Die Krankheit suggerierte ihm, er müsse sich mit Feuer gegen seine Widersacher zur Wehr setzen. Von Ängsten gepeinigt, habe er in seiner Schizophrenie „keine andere Möglichkeit gesehen, sich zu befreien“ , formulierte es der Richter.
Die Kammer am Landgericht sowie der Staatsanwalt und der Verteidiger sind gleichermaßen davon überzeugt, dass die drei Brände von niemand anderem als dem Beschuldigten gelegt worden sein können. Hatte das Haus in der Contwiger Hauptstraße beim Feuer am 21. Juni 2022 etwa 80.000 Euro Schaden genommen, wurde es beim zweiten Brand am 1. August 2022 zerstört; hier spricht der Richter von einem Sachschaden im sechsstelligen Bereich. Am 24. März 2024 in Pirmasens, in der Küche des Beschuldigten, blieb es beim erfolglosen Versuch einer Brandstiftung.
Der Vorsitzende sieht keine Tötungsabsicht
„Nach den beiden Contwiger Bränden 2022 sah sich die Staatsanwaltschaft noch gezwungen, aus Beweismangel die Verfahren gegen den Beschuldigen zunächst einzustellen“, blickte Richter Herzog zurück. Aber seit dem Feuer in Pirmasens, nach dem er festgenommen und später nach Klingenmünster eingewiesen wurde, gebe es keinen Zweifel mehr, „dass er für alle drei Brandgeschehen verantwortlich war“.
Weil beim zweiten Contwiger Feuer eine Hausbewohnerin in Lebensgefahr geraten war, hätte Staatsanwalt Patrick Langendörfer die Liste der Vorwürfe gerne um den Tatbestand der „besonders schweren Brandstiftung“ verschärft. Doch der Richter möchte dem Beschuldigten keine Tötungsabsicht unterstellen. Vor allem mit Blick auf dessen seelische Störung, die kein bewusstes, rationales Handeln zugelassen habe.
In seinem Urteil ordnete Andreas Herzog die dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an; die Kosten des Verfahrens sind vom Beschuldigten zu tragen.
Gute Wünsche vom Richter
Der Richter sprach von einer „tragischen Geschichte“. Ohne seine Krankheit hätte sich der Zuwanderer, der perfekt Deutsch spricht und durch seine höflichen Umgangsformen auffiel, „ideal und willig in unsere Gesellschaft eingefügt“; wäre er gar ein „Paradebeispiel für gelungene Integration“. „Wir hoffen, dass Sie bald geheilt entlassen werden können.“
Damit wird frühestens in drei bis fünf Jahren zu rechnen sein, wie eine Psychiaterin am Montag vor Gericht verdeutlicht hatte. Unter Medikamenten sei der Patient in Klingenmünster „ruhiger geworden“, doch werde die Behandlung noch Jahre in Anspruch nehmen. Würde er zu früh entlassen, schlussfolgerte am Mittwoch Richter Herzog, könne ihn sein schizophrener Zwang zum Zündeln „jederzeit wieder zu einer Gefahr für die Allgemeinheit“ werden lassen.
Geschädigte müssten eigene Verfahren anstrengen
Das Sicherungsverfahren gegen die Person des Brandstifters ist abgeschlossen. Beim zweiten Contwiger Feuer sind ein Wohnhaus zerstört und drei Bewohner und ein Feuerwehrmann verletzt worden. Wollen die Brandopfer dafür Schadenersatz erstreiten, müssen sie und der betroffene Hausbesitzer versuchen, sich über Zivilklagen bei dem Psychiatriepatienten schadlos zu halten. Dies erklärte Staatsanwalt Patrick Langendörfer gegenüber der RHEINPFALZ.