Contwig / Pirmasens
Schwangere Ehefrau vom Dach gerettet
War an dem Mehrfamilienhaus in der Contwiger Hauptstraße bei der ersten Brandstiftung am 21. Juni 2022 ein Schaden in Höhe von 80.000 Euro entstanden, so brannte das Gebäude beim zweiten Fall am 1. August desselben Jahres lichterloh und stürzte teilweise ein. Ein tatverdächtiger Bewohner, der später nach Pirmasens umgezogen ist, wo er an seiner dortigen Wohnadresse am 24. März 2024 ebenfalls versucht haben soll, Feuer zu legen, wurde nach dem dritten Brandereignis festgenommen. Der Enddreißiger aus Syrien muss sich vor dem Landgericht Zweibrücken verantworten. Die Staatsanwaltschaft hat seine dauerhafte Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik beantragt.
Vor Gericht trat am Donnerstag ein 24-jähriger Rumäne als Zeuge auf. Er hatte seinerzeit mit seiner Frau das Contwiger Haus bewohnt. Die heute 22-Jährige habe ihn nachmittags auf der Arbeit angerufen und berichtet, dass das Haus brenne und sie nicht wisse, wie sie die Wohnung im dritten Stock verlassen solle: Eine Flucht durch das brennende, verqualmte Treppenhaus sei nicht mehr möglich. Der Mann schilderte, wie er nach Contwig eilte. Dort habe sich seine Frau inzwischen durch das Küchenfenster aufs Dach geflüchtet. Flammen schlugen aus Fenstern, deren Scheiben zerbarsten. Ein erster Versuch von Nachbarn, die junge Frau zu retten, scheiterte an einer zu kurzen Leiter. Der Rumäne habe daraufhin aus einer Garage eine längere Leiter gepackt und seine Ehefrau auf die Straße in Sicherheit gebracht.
Schwangere in Lebensgefahr
Die 22-Jährige sagte vor Gericht unter Tränen aus, dass sie erst kurz vor dem Brandereignis von ihrer Schwangerschaft in der fünften Woche erfahren habe. Als sie das Feuer bemerkte, sei sie als letzte Bewohnerin noch im Haus gewesen. Die moldawische Staatsbürgerin erklärte mit Unterstützung eines Dolmetschers, dass sie wegen mangelnder Deutschkenntnisse keine Rettungskräfte habe alarmieren können. So habe sie ihren Mann auf der Arbeit angerufen, schnell noch einige Dokumente zusammengerafft und sei aufs Dach geklettert. Nach etwa zehn Minuten, die ihre dramatische Rettung gedauert hatte, seien Feuerwehr, Polizei und Sanitäter am Brandort eingetroffen. Helfer setzten ihr eine Sauerstoffmaske aufs Gesicht und fuhren sie ins Krankenhaus, das sie nach drei Stunden verlassen durfte. Die Frau habe Schürfwunden und blaue Flecken davongetragen; das ungeborene Kind sei ohne Schaden geblieben. Doch sämtliches Hab und Gut, das die jungen Eheleute in der ausgebrannten Wohnung zurücklassen mussten, sei im Feuer zerstört worden.
Noch heute leidet die 22-Jährige unter den psychischen Folgen. „Wenn ich durch Contwig fahre, kommen die Erinnerungen sofort wieder hoch“, sagte sie über ihren Dolmetscher. Und noch immer habe sie den Zwang, in der heutigen Wohnung in Zweibrücken andauernd alle Steckdosen und Elektroleitungen auf mögliche Brandgefahren hin zu kontrollieren.
Liegt besonders schwere Brandstiftung vor?
Angesichts dieser Schilderungen und der Todesgefahr, in der die Frau geschwebt hat, bat Staatsanwalt Patrick Langendörfer den Richter Andreas Herzog um Prüfung, ob beim zweiten Contwiger Brand der drastischere Tatbestand der besonders schweren Brandstiftung erfüllt sein könnte.
Den Beschuldigten, der die Feuer gelegt haben soll, kennen die osteuropäischen Eheleute nicht. In Contwig hatte die junge Moldawierin den Syrer nur hin und wieder auf seinem Balkon gesehen, wo er seine „wunderschönen Blumen“ gepflegt habe.
Ein weiterer Zeuge, der in Contwig zwei Häuser weiter wohnt, erzählte vor Gericht, dass er als Nachtschichtarbeiter an jenem Augustnachmittag im Bett lag. Plötzlich sei seine Katze wild auf ihm „herumgetrampelt“ und habe ihn laut miauend geweckt. Auch er musste sich ins Krankenhaus bringen lassen, wo eine Kohlenmonoxidvergiftung festgestellt wurde.
Streit mit „Geheimagenten“
Das erste Contwiger Feuer vom 21. Juni 2022 hatte eine Brandermittlerin von der Kripo Pirmasens untersucht. Als Zeugin berichtete die Beamtin, sie habe dabei auch den Beschuldigten vernommen. Dieser habe zittrig gewirkt und zugegeben, einem Nachbarn angedroht zu haben, dessen Wohnung anzuzünden: Er habe sich mit dem Nachbarn gestritten, weil er diesen verdächtige, für den syrischen Geheimdienst zu arbeiten. Zu der Polizistin habe er aber gesagt, dies sei nur eine leere Drohung gewesen.
Am Mittwoch, 23. Oktober, soll das Urteil gesprochen werden.