Contwig / Pirmasens
Auftakt im Brandstifter-Prozess von Contwig und Pirmasens
Nach seiner Flucht aus Syrien lebt der Enddreißiger seit 2014 in der Südwestpfalz. Er bestreitet, die drei Brandstiftungen begangen zu haben, die man ihm zur Last legt. Am 21. Juni 2022 soll er im Keller des von ihm bewohnten Mehrfamilienhauses in der Contwiger Hauptstraße ein Feuer entfacht haben, das auf eine angebaute Garage und die Fassade des angrenzenden Gasthauses Bärmann übergriff. Der Sachschaden wurde damals mit 80.000 Euro angegeben. Beim zweiten Feuer am 1. August 2022 im selben Contwiger Haus kam Brandbeschleuniger zum Einsatz. Das Anwesen brannte aus; Haus und Dach stürzten teilweise ein. Drei Anwohner und ein Feuerwehrmann kamen mit Rauchgasvergiftung ins Zweibrücker Krankenhaus. In einem Großeinsatz gelang es der Feuerwehr, ein Übergreifen der Flammen auf benachbarte Häuser zu verhindern. Diesmal wurde der Sachschaden auf 250.000 Euro beziffert.
Beim dritten Fall, am 24. März 2024, blieb es beim Versuch: Inzwischen nach Pirmasens umgezogen, soll der Mann laut Staatsanwaltschaft in seiner dortigen Wohnung in der Pasquaystraße die beiden Rauchwarnmelder mit Kleidern abgedeckt und Feuer gelegt haben. Vorgeworfen wird ihm die Absicht, das gesamte Mehrfamilienhaus niederzubrennen. Allerdings blieb es bei Schäden in seiner Wohnung an Fußboden, Decke und Küchenschrank – im Gesamtumfang von etwa 5000 Euro.
Alles in allem spricht Staatsanwalt Patrick Langendörfer vor dem Landgericht Zweibrücken von Brandstiftung und viermal gefährlicher Körperverletzung. Er hält den Festgenommenen für vermindert schuldfähig und möchte ihn dauerhaft in einer psychiatrischen Anstalt untergebracht wissen. Daher wird der Tatverdächtige vor Gericht nicht als Angeklagter, sondern als Beschuldigter bezeichnet.
Zeitungsstapel angesteckt
Nach dem Pirmasenser Brand vom 24. März 2024 festgenommen, saß der Mann zunächst in der JVA Zweibrücken in Untersuchungshaft. Am 3. Juli wurde er ins psychiatrische Pfalzklinikum Klingenmünster verlegt. Zum Prozessauftakt am Landgericht Zweibrücken verlas der Rechtsanwalt Max Kampschulte am Montag eine kurze Erklärung: Demnach behauptet sein Mandant, die Brandstiftungen nicht begangen zu haben; er sei an keinem der fraglichen Zeitpunkte am Tatort gewesen. Weitere Aussagen zu den Vorwürfen wolle er nicht treffen.
Einer der beiden Pirmasenser Polizisten, die am Brandabend in der Pasquaystraße vor Ort waren, schilderte am Montag als Zeuge, dass in der Küche offenbar ein Zeitungsstapel angezündet worden war. Am Küchenboden und einem Hängeschrank stießen die Polizisten auf verbrannte Stellen. Beide Rauchmelder, die es in der Wohnung gibt, seien mit Textilien zugehängt gewesen. In der Küche habe man einen Kanister mit Feuerzeugbenzin gefunden.
„Kontakt mit den Tieren“
Eine Dreiviertelstunde nach Eintreffen der Einsatzkräfte habe der Beschuldigte das Pirmasenser Haus betreten und erzählt, er komme vom Wandern. Dass er in seinem Rucksack eine Zange, mehrere Feuerzeuge und Klebeband dabeihatte, aber kein Wanderzubehör, habe er damit erklärt, dass er gerne „Experimente durchführt“. Der Syrer habe wirre Dinge geäußert; etwa, dass er im Wald „mit der Natur und den Tieren Kontakt aufgenommen“ habe. Diese hätten ihm dann an jenem Abend empfohlen, er solle in seine Wohnung zurückkehren. Die Rauchmelder habe er zugehängt, „um mit der Bundeswehr in Kontakt zu kommen“. Und den Papierstapel in der Küche habe nicht er entzündet, sondern ein Nachbar, der früher schon einmal bei ihm eingebrochen sei und damals einen Heizkörper beschädigt habe.
Der Beschuldigte selbst schilderte am Montag vor Gericht in fließendem Deutsch, dass er bis zu seinem 17. Lebensjahr bei seinen Eltern in Damaskus aufgewachsen sei. Wie in Syrien üblich, wurde sein Geburtstag amtlich auf einen 1. Januar datiert. Demzufolge ist er heute etwa 38 Jahre alt. In Syrien lebte er nach zweijährigem Militärdienst vier Jahre lang in einer Wohngemeinschaft und arbeitete als Keramikdesigner. Ein Jahr nach Ausbruch des Bürgerkriegs 2011 habe er seine Heimat verlassen. Nach Zwischenstationen mit Gelegenheitsjobs in der Türkei und Griechenland kam er 2014 nach Deutschland. Hier ist sein Aufenthalt seither geduldet; mehrmals wurde ihm dieser Status für jeweils drei Jahre verlängert.
Psychische Probleme und Drogen
Seit 2014, so berichtete er weiter, habe er in Zweibrücken und Pirmasens als Dolmetscher gearbeitet. Neben Arabisch und Deutsch spricht der Mann Englisch und etwas Griechisch. Nach eigener Aussage hätte er gerne „Quantenmechanik und Astrophysik“ studiert, was ihm angesichts der Kosten aber unmöglich gewesen sei. Der Tod seines Vaters 2018 in Syrien habe ihm psychische Probleme bereitet; drei Monate lang wurde er deshalb stationär im Krankenhaus Pirmasens behandelt. Später habe er noch in einer Gaststätte gejobbt und ein Praktikum bei einem Gartenbauer absolviert. Wegen Drogenproblemen musste er zwischenzeitlich für fünf Monate ins Gefängnis. Auf Nachfrage von Richter Andreas Herzog erklärte er, seit seinem 17. Lebensjahr regelmäßig Haschisch geraucht zu haben; Stresssituationen ertränke er in großen Mengen Whisky. In Deutschland habe er begonnen, Speed und Ecstasy zu konsumieren: „In den zwei Monaten vor meiner Verhaftung im März nahm ich das durchgehend.“
Nach einem Unfall 2016 zweimal am Rückenmark operiert, klagt der Beschuldigte seither über Nackenschmerzen und Taubheitsgefühle. Zudem werde er von Herzbeschwerden geplagt. In Klingenmünster bekomme er nun Medikamente, mache Ergotherapie. Habe er auch dort anfangs noch unter starken psychischen Problemen gelitten („Ich glaubte, meine eigenen Gedanken werden mir von Fremden aufgezwungen“), tue ihm inzwischen seine Arbeit in der Klinik-Schreinerei sehr gut.
Die Verhandlung wird am Montag, 30. September, 9 Uhr, fortgesetzt. Insgesamt sind sechs Prozesstermine bis zum 24. Oktober angesetzt.