Donnersbergkreis RHEINPFALZ Plus Artikel Nach Ebling-Besuch: Neue Obergrenze für Grundsteuer-Erhöhungen

Die geplante Erhöhung der Grundsteuer B sorgt in den zurückliegenden Monaten in vielen Ortsgemeinden für Unmut.
Die geplante Erhöhung der Grundsteuer B sorgt in den zurückliegenden Monaten in vielen Ortsgemeinden für Unmut.

Gute Nachrichten für einige Kommunen im Donnersbergkreis: Die Grundsteuer B wird gedeckelt. Was dahinter steckt, erläutern Landrat Rainer Guth und Eva Hofmann, Leiterin der Kommunalaufsicht.

Herr Guth, es ist gerade einmal ein paar Tage her, da musste der Stadtkämmerer von Kirchheimbolanden einen unausgeglichenen Haushalt verkünden. Von einer Erhöhung der Grundsteuer B auf einen Hebesatz von 995 Prozent war die Rede. Heute, nach einem Besuch von Innenminister Michael Elbing, sieht die Welt ganz anders aus: Die Kommunalaufsicht bei der Kreisverwaltung wird defizitären Gemeindehaushalten ihren Segen erteilen, wenn der Hebesatz für die Grundsteuer B die Marke von 600 Prozentpunkten erreicht hat. Und das mit dem Segen des Innenministers. Wie kam es dazu?
Guth: Wir haben den Innenminister bereits im Februar zu einem Gespräch eingeladen, bei dem die Haushaltslage der Kommunen hier im Kreis angesprochen werden sollte. Also sogar noch vor der Zeit, als die Grundsteuer in Kusel mit dem Segen der Landesregierung gedeckelt wurde. Der Besuch am 6. Mai stand also schon länger fest, als die Situation in Kirchheimbolanden noch nicht bekannt war. Aber es betrifft ja eine ganze Reihe von Kommunen. Dass Minister Ebling mit dieser Botschaft zu uns kommen würde, dass es im nachvollziehbaren Ermessen unserer Kommunalaufsicht des Kreises liegt, wo wir den Mindesthebesatz sehen, war damals noch nicht abzusehen.

Das Ergebnis klingt ja nach einer Entlastung der Kommunen, wie es in den Ortsgemeinderäten vielfach gefordert war.
Guth: Ja, das klingt zunächst gut. Und wir waren auch mit der Forderung in das Gespräch gegangen, dass die Kommunen im Kreis Entlastung bekommen müssen. Ganz glücklich sind wir allerdings mit dem gesamten Verlauf nicht. Im Grunde hätten wir uns und unseren Ortsgemeinden einiges ersparen können, wenn es früher klarere Richtlinien vom Land gegeben hätte. Dass wir als Kommunalaufsicht einen Spielraum haben, dass, wie Ebling gestern sagte, alles eine Frage der Kommunikation ist, das ist für uns völlig neu.

Heißt das, die Kommunalaufsicht ist frei darin zu entscheiden, welchen Haushalt sie genehmigt und welche nicht?
Hoffmann: Grundsätzlich dürfen wir nur Haushalte genehmigen, die ausgeglichen sind, die also kein Defizit ausweisen. Tun sie das doch, ist eine Genehmigung nur möglich, wenn das Defizit unabweisbar ist. Die Rechtsprechung gibt uns hierzu vor, dass, soweit ein Haushalt nicht durch andere Maßnahmen ausgeglichen werden kann, dies durch entsprechende Anhebung der Hebesätze zu erfolgen hat. Hier sind derzeit 995 Prozent bei der Grundsteuer B als rechtmäßig beurteilt worden, worauf sich das Land in seinen Vorgaben zur Genehmigung defizitärer Haushalte auch ausdrücklich bezieht. Wir sind daher bis dato davon ausgegangen, dass wir diese Rechtsprechung auch auf uns anwenden.

Wie kamen diese 995 Prozentpunkte überhaupt zustande?
Hoffmann: Laut Verfassung gibt es keine maximal Höhe der Hebesätze. Ausgehend davon könnte folglich ein Hebesatz von 4000 möglich werden. Allerdings wurde in einem Gerichtsurteil die so genannte Erdrosselungsgrenze festgelegt, also die Grenze, die als allgemein zumutbar gilt. Diese 995 Prozent galten seitdem als Orientierungswert. Außerdem gibt es den Maßstab der Verhältnismäßigkeit. Man kann also nicht in einem Gebiet, in dem es wenig Infrastruktur gibt, beispielsweise Reichsthal, die Grundstücksgröße ebenso zum Maßstab machen wie in der Stadt.

Jetzt also eine gewisse Entspannung. Freut sie das?
Hoffmann: Für uns ist es natürlich einfacher, Haushalte zu genehmigen als das nicht zu tun. Wir habe ja unmittelbar mitbekommen, wie schwer sich die Gemeinden mit diesen Erhöhungen tun. Meine Mitarbeiter und ich waren bei 46 Ortsgemeinderatssitzungen und haben den Räten nahegebracht, dass kein Weg an den Erhöhungen vorbei führt und warum wir als Kommunalaufsicht nicht anders können als diese Erhöhungen zu verlangen. Die von Herrn Guth bereits angesprochene zeitliche Schiene haben wir als Kommunalaufsicht ebenfalls als kritisch bewertet, da das Ziel der Haushaltskonsolidierung nicht „von heute auf morgen“ erreichbar ist. Bisher sind wir aufgrund der Vorgaben des Landes allerdings davon ausgegangen, dass wir hier keinen Spielraum haben und eine Neuverschuldung ab 2023 unbedingt zu unterbleiben hat.

Was genau waren die Hausaufgaben für die Kommunalaufsicht, genauer gesagt die Vorgaben, die zu erfüllen waren?
Hoffmann: Allem zugrunde liegt das Schreiben der Landesregierung vom Mai 2023. Darin wurde als „Oberziel“ die Vermeidung des zukünftige Anwachsens der kommunalen Liquiditätskredite vorgegeben. Diese Kredite nimmt eine Kommune notgedrungen auf, wenn die Einnahmen aus Zuweisungen, Gebühren und Einnahmen sowie Steuern nicht ausreichen, um die laufenden Kosten zu decken. Die Rückzahlung dieser Kredite muss erwirtschaftet werden. Wenn das nicht gelingt, müssen neue Liquiditätskredite aufgenommen werden, so dass die Verschuldung anwächst. Derzeit haben die Kommunen im Kreis – ohne den Kreis selbst – einen Stand der Liquiditätskredite von über 91 Millionen Euro. Im Rahmen der Finanzreform übernimmt das Land gut die Hälfte hiervon, den Rest müssen die Kommunen bis 2053 abbauen. Es ist also notwendig, keine neuen Schulden aufzubauen. Um dieses Ziel zu erreichen, muss eine Kommune Einsparungen vornehmen oder Einnahmen generieren, also die Hebesätze erhöhen. Wir als Kommunalaufsicht sind also angehalten, bei defizitären Haushalten genau hinzuschauen und darauf hinzuwirken, dass Maßnahmen ergriffen werden, die das Defizit im besten Fall aufheben. Hierzu hat das Land uns ausdrücklich aufgefordert und herausgehoben, dass die Anhebung der Hebesätze – eben bis zu 995 Prozent – zu erfolgen hat, wenn die Defizite nicht anders vermieden werden können.

Herr Landrat, hat sich der Kreis gegen diese Vorgaben zur Wehr gesetzt?
Guth: Das haben wir, aber hier muss man genau hinschauen: Wir sind keineswegs der Auffassung, dass die Maßnahmen zur Haushaltkonsolidierung falsch sind. Im Gegenteil. Wir haben die Kommunen im Kreis bereits seit 2018 auf steigenden Grundsteuer-Sätze vorbereitet. Man muss nämlich wissen, dass diese Erhöhungen in den vergangen Jahrzehnten kaum gemacht wurden, Schulden wurden immer weiter mitgeschleppt, Steuererhöhungen in moderater Weise gab es viel zu selten. Aus diesem Grund hat der Kreis in der Vergangenheit schon Hebesätze von 500 Punkten von den Ortsgemeinden gefordert und in zahlreichen Gemeinderatssitzungen die entsprechende einschlägige Rechtslage erklärt.

Es ist also richtig, dass etwas passieren musste. Das Problem sind die Geschwindigkeit und die Dimension dieser Maßnahmen. Wir haben es landesweit jahrzehntelang laufen lassen und jetzt soll das Ganze innerhalb kurzer Zeit korrigiert werden. Man muss sich vor Augen halten, dass das Schreiben des Innenministers zu den Haushaltsausgleichen im Mai 2023 kam, bis Ende Juni 2023 hatten die Gemeinden dann gesetzlich nur Zeit, ihre Steuern zu heben. Dass das in den Ortsgemeinderäten zu Unmut führte, ist aus meiner Sicht nachvollziehbar.

Gab es seit diesem Schreiben vom Mai 2023 keine Hinweise darauf, dass das Ganze vom Land womöglich doch nicht so streng gehandhabt würde?
Guth: Es gab ein Einlenken in einem Schreiben vom September 2023, in dem plötzlich von einer Mehrjahresbetrachtung die Rede war. Das war schon eine gewisse Abmilderung. Ein wirklich neuer Wind weht allerdings erst, seit in Kusel die neuen Regelungen verkündet worden waren.

Wie sieht es aus mit den Kommunen, die eine Erhöhung bereits beschlossen haben?
Hoffmann: Im Grunde ist eine Hebesatzsenkung gesetzlich nicht möglich.

Hatten Sie hier bei der Aufsichtsbehörde viel Unmut der Kommunen abbekommen?
Guth: Das kann man so sagen. Unsere Mitarbeiter führten und führen nach wie vor oft stundenlang am Tag Gespräche mit Ortsgemeinderäten und Bürgermeistern, um ihnen den Sachverhalt zu erklären. Und das Ganze schafft einen großen Unmut, der sich auch unmittelbar in den Ortsgemeinden auswirken wird. Mir ist es sehr wichtig zu betonen, dass unsere Mitarbeiter hier im Kreis absolut nichts falsch gemacht haben. Sie hatten eindeutige Vorgaben des Landes. Das hü und hott in Sachen Haushaltsgenehmigung bedauern wir. Es ist aber nicht auf unserem Mist gewachsen.

In welcher Hinsicht?
Guth: Die Bereitschaft und Lust daran, sich in der eigenen Gemeinde zu engagieren, die leiden natürlich, wenn man keinen Spielraum sieht. Wir haben derzeit 19 Ortsgemeinden, in denen sich keine Bürgermeisterkandidaten gefunden haben. Natürlich muss man bedenken, dass in manchen der Bürgermeister auch direkt vom Rat gewählt wird. Tatsache bleibt aber, dass es immer schwerer wird, diese ehrenamtlichen Posten zu besetzen. Und das Risiko ist dann, dass extreme Kräfte kommen, die es mit der Demokratie nicht so ernst nehmen und sich dann hier breit machen. Das müssen wir verhindern. Und ich denke, es ist der Landesregierung durch die massiven Proteste auf kommunaler Ebene schon klar geworden, dass wir die Handlungsfähigkeit der Kommunen nicht aufs Spiel setzen dürfen. Dabei bleibt aber der Schuldenabbau weiter unser Ziel.

Landrat Rainer Guth.
Landrat Rainer Guth.
Eva Hoffmann leitet im Kreishaus die Kommunalaufsicht
Eva Hoffmann leitet im Kreishaus die Kommunalaufsicht
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