Kreis Kusel Haushalts-Löcher: Kommunalaufsicht begnügt sich mit Grundsteuer-Hebesatz von 600

Nicht mal mehr Kleckerbeträge können viele Gemeinden im Kreis Kusel ausgeben. Freiwillige Leistungen sind rigoros zusammengestri
Nicht mal mehr Kleckerbeträge können viele Gemeinden im Kreis Kusel ausgeben. Freiwillige Leistungen sind rigoros zusammengestrichen worden. Ändern wird sich das wohl kaum mehr.

Der „Deckel“ wird noch einmal nach unten geschraubt: Die Kommunalaufsicht bei der Kreisverwaltung wird defizitären Gemeinde-Haushalten ihren Segen erteilen, wenn der Hebesatz für die Grundsteuer B die Marke von 600 Prozentpunkten erreicht hat. Bislang lag die „Deckelung“, die Landrat Otto Rubly ausgerufen hatte, bei 800 Hebesatz-Punkten.

Die Minderung ist das Ergebnis eines Gesprächs zwischen einer Delegation um Landrat Otto Rubly (CDU) und Innen-Staatssekretärin Simone Schneider (SPD) in Bosenbach. Dort war am vergangenen Freitag die desaströse Haushaltslage fast aller Gemeinden im Kreis Kusel Thema. SPD-Landtagsabgeordneter Oliver Kusch hatte nach einem Besuch mit der Bosenbacher Gemeindespitze in Mainz die Staatssekretärin um einen Abstecher im Kuseler Land ersucht, auf dass sie sich selbst ein Bild mache. Der Landrat hatte zudem die Staatssekretärin förmlich eingeladen.

„Steuererhöhung schwer durchzusetzen“

Getagt wurde hinter verschlossenen Türen. Was aber nun beim Treffen vor Ort in Bosenbach sowie in folgenden Verhandlungen erreicht worden ist, steht in einem Schreiben der Kreisverwaltung an die Ortsbürgermeister aller Landkreis-Gemeinden, das am Mittwoch verfasst worden ist. Darin heißt es, die Kreisverwaltung habe erkannt, dass auch die bislang 800 Punkte, die der Landrat gegenüber der Landesregierung durchgesetzt habe, nur schwer durchzusetzen seien. Zudem habe man Mainz gegenüber verdeutlicht, dass „die Finanzausstattung der Kommunen nicht ausreichend“ sei.

Die 600-Punkte-Regelung hat übrigens noch einen Vorbehalt: Die ungedeckten freiwilligen Leistungen dürfen nicht ausufern, sondern höchstenfalls 40 Prozent des Gesamtbetrags erreichen, mit dem die defizitären Pflichtaufgaben zu Buche schlagen. Wohlgemerkt handelt es sich dabei um bereits laufende Verpflichtungen freiwilliger Natur. Neue Ausgaben sind nur dann überhaupt möglich, wenn die damit einhergehenden Schulden samt Zins und Zinseszins binnen 20 Jahren abgetragen werden können. Die Mittel dafür muss die Gemeinde noch dazu selbst erwirtschaften – also in aller Regel durch noch höhere Steuereinnahmen erzielen.

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