Neunkirchen / Saarbrücken RHEINPFALZ Plus Artikel Mord aus „Aktenzeichen XY“: Tatort-Ermittler und Bewährungshelferin sagen aus

Der 61 Jahre alte Angeklagte (links) verbarg sein Gesicht, als er zur Anklagebank ging. Der Fall war im September 2023 Thema bei
Der 61 Jahre alte Angeklagte (links) verbarg sein Gesicht, als er zur Anklagebank ging. Der Fall war im September 2023 Thema bei der ZDF-Sendung »Aktenzeichen XY ... ungelöst«. Unser Foto ist am ersten Prozesstag am 13. März entstanden.

Er soll eine 69 Jahre alte E-Bikefahrerin in Neunkirchen-Sinnerthal vergewaltigt und ermordet haben: Seit März steht ein 61-Jähriger vor Gericht. Am Mittwoch sagten wichtige Zeugen aus.

Der Angeklagte schweigt zu den Vorwürfen, eine 69 Jahre alte E-Bikefahrerin im September 2023 vergewaltigt, gewürgt und ermordet haben. Der 61-Jährige aus Schiffweiler im Landkreis Neunkirchen sitzt neben seinem Verteidiger Sascha Loth, das Gesicht den Richtern zugewandt. Er vermeidet den Sichtkontakt zu den auch am zweiten Prozesstag zahlreich erschienenen Zuschauern. Am Mittwoch sagte der Tatort-Ermittler der Kripo aus. Seine Darstellung lässt einen erschüttern, als er den Tatort und den Fund der Leiche schildert.

Der Beamte sagt: Der Radweg verlaufe parallel zum Sinnerbach. Daneben befinde sich ein 20 Meter dichtes Gebüsch, das keinen Blick zum Bach zulasse. Nach einer anderthalb Meter tiefen Böschung liege der Sinnerbach. Die Leiche der 69-jährigen Frau habe zum Teil nur noch mit einem T-Shirt im Bach gelegen, sagte der Tatort-Ermittler. Der Schutzhelm sei noch am Kopf gewesen. Ihr E-Bike habe im Sinnerbach gelegen und mit dem Vorderrad aus dem Wasser geragt. Der Sinnerbach sei dort etwa 1,20 bis anderthalb Meter tief. Die Tauchergruppe der Polizei hatte das E-Bike aus dem Wasser gehoben und den Bach abgesucht. Es habe erheblicher Anstrengung bedurft, das E-Bike durch das dichte Gestrüpp bis zum Bach zu ziehen.

Angeklagter ist vorbestraft

Die Oberstaatsanwältin geht von einer Tatzeit um 10 Uhr morgens aus. Auch die Bewährungshelferin des Angeklagten sagte gestern als Zeugin vor Gericht aus. Sie beschrieb ihren Klienten als zuverlässig, pünktlich und „offen im Gespräch“. Er habe regelmäßig an den Sitzungen teilgenommen und habe in einer Bäckerei als Reinigungskraft Arbeit bekommen. Er lebe in einer Beziehung zu einer Frau. Er habe mit ihr frei über seine Taten gesprochen, wegen den er 2003 verurteilt wurde. Denn: Der 61-jährige Angeklagte ist bereits vorbestraft und wurde aus der Sicherungsverwahrung entlassen.

Der Angeklagte sei am Morgen der Tat von etwa 9.45 bis 10.10 Uhr bei ihr gewesen. Sie betreue den Angeklagten seit seiner Haftentlassung. Er wurde 2003 vom Landgericht Saarbrücken wegen Sexualdelikten zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Das Gericht ordnete damals die Sicherungsverwahrung an. 2020 wurde er nach positiver Sozialprognose aus der Sicherungsverwahrung entlassen. Nach seiner Entlassung hatte das Gericht eine Sexualtherapie angeordnet. Im Sommer 2022 wurde diese erfolgreich beendet.

„Ohne Angst, dass er wieder zum Täter wird“

In der Folge fiel er erneut wegen sexueller Belästigungen in seiner Heimat Schiffweiler bei Frauen auf. Die Oberstaatsanwältin klagt ihn zusätzlich wegen sexueller Belästigung, Nötigung, Körperverletzung und Bedrohung an.

„Er war in Therapie, während ich ihn betreute“, so die Bewährungshelferin. Er würde wieder mit seinem Motorroller Waldwege befahren, ohne Angst zu haben, dass er wieder zum Täter werde, hätte er ihr erklärt. Hier hakte der Psychiater Martin Flesch aus dem fränkischen Veitshöchheim mit der Frage ein, ob es nicht „Warnsignale nach der Therapie“ gegeben hätte. Der Psychiater ist als Gutachter für diesen Prozess bestellt.

Durch „gewaltsame Einwirkungen durch den Angeklagten“ sei 69-Jährige gestorben

Seit März steht der 61 Jahre alte Mann aus Schiffweiler vor Gericht. Er soll im September 2023 eine 69-jährige E-Bike-Fahrerin im Neunkircher Stadtteil Sinnerthal vergewaltigt und ermordet haben. Beim Prozessauftakt am 13. März wurde lediglich die Anklageschrift verlesen. Die Oberstaatsanwältin wirft dem 61-Jährigen vor, am 5. September gegen 10 Uhr mit seinem Motorroller den Radweg neben der Bundesstraße 41 in Neunkirchen-Sinnerthal die ihm auf ihrem E-Bike entgegenkommende 69-jährige Frau „auf unbekannte Weise zum Anhalten gebracht zu haben“. Er soll anschließend mit ihr gegen ihren erkennbaren Willen sexuelle Handlungen durchgeführt und sie vergewaltigt haben. Dabei soll er sie derart im Bereich des Kehlkopfes gewürgt haben, dass zwei Frakturen im Ringknorpel entstanden.

„Nach der Tatausführung warf er sie in den nahe gelegenen Sinnerbach. Aufgrund der gewaltsamen Einwirkung durch den Angeklagten verstarb die Geschädigte“, so die Anklägerin. Die Leiche wurde erst zwei Tage später im Sinnerbach gefunden. Die Oberstaatsanwältin klagt ihn wegen Mordes zur Befriedigung des Geschlechtstriebs in Tateinheit mit Vergewaltigung an.

Für den Prozess hat die Kammer fünf weitere Verhandlungstage vorgesehen. Am 29. Mai soll ein Urteil fallen.

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