Landau
Missbrauchsfall Edenkoben: „Der Angeklagte ist ein Psychopath“
Die gute Nachricht trifft schon einen Tag vor der sechsten Sitzung im Prozess zum Missbrauchsfall Edenkoben ein: Am Donnerstag kann verhandelt werden. Anfang der Woche konnte das noch niemand garantieren. Weil die Verteidigerin des Angeklagten, Gabriele Haas, krank war, musste der Termin am Montag ausfallen. Die Zeit wurde dadurch plötzlich knapp. Denn das Hauptverfahren kann für höchstens drei Wochen unterbrochen werden. Wird diese Zeit überschritten, platzt der Prozess und alles muss von vorne beginnen. Diese Frist wäre am Freitag abgelaufen. Umso wichtiger, dass Haas – gesundheitlich sichtlich angeschlagen – am Donnerstagmorgen im Saal des Landgerichts Landau Platz nehmen kann. Im Mittelpunkt wird sie in den kommenden Stunden aber nicht stehen.
Nach den aller Voraussicht nach letzten Zeugenaussagen im Prozess gegen den 61-Jährigen aus Neustadt lauschen alle Ralf Werner. Der Psychiater aus Bingen verfolgt seit Tag eins als Sachverständiger die Verhandlung. Viel wichtiger ist aber, dass er gut einen Monat nach der Tat mit dem Angeklagten gesprochen hat. Anderthalb Stunden habe das Gespräch am 13. Oktober 2023 in der Justizvollzugsanstalt Wittlich gedauert, erzählt Werner. Das Ziel: Ein Gutachten über den mehrfach verurteilten Sexualstraftäter erstellen. Ist er schuldfähig? Wie gefährlich ist er? Ist eine Sicherungsverwahrung angeraten? All das beantwortet Werner in seiner langen Ausführung.
Gutachter sieht schon 2020 „absolute Gefahr“
Bevor dabei das Hier und Jetzt betrachtet wird, liefert der Psychiater einen Rückblick. Zunächst ins Jahr 2020, als der Angeklagte am Landgericht Frankenthal zum bis dato letzten Mal verurteilt wurde. Auch damals habe er ein Gutachten erstellt, berichtet Werner. Darin stellte er fest: Der heute 61-Jährige ist voll schuldfähig, die Voraussetzungen für eine Sicherungsverwahrung sind aus psychiatrischer Sicht gegeben. Das Gericht folgte dem nicht. Nach drei Jahren und acht Monaten hinter Gittern kam der Mann, den Werner als „absolute Gefahr“ einstufte, im Juli 2023 auf freien Fuß.
Schon zu diesem Zeitpunkt kämpft der eine oder andere auf den Zuschauerplätzen mit den Tränen. Die fließen schließlich, als Werner noch weiter in die Vergangenheit blickt. 1996 habe es den ersten Hinweis darauf gegeben, dass bei dem Angeklagten eine massive sexuelle Störung vorliegt. Damals hat er laut Urteil des Landgerichts Landau in den Weinbergen einem 12-jährigen Mädchen aufgelauert. Nachdem er es gegen dessen Widerstand in sein Auto gezerrt hatte, fuhr er ein Stück weiter und missbrauchte das Kind sexuell. „Da sieht man eine gewisse Parallelität“, sagt Werner mit Verweis auf das, was am 11. September 2023 in Edenkoben passiert ist. Es ist ein Moment, in dem fast allen im Saal die Fassungslosigkeit anzusehen ist.
Angeklagter ist ein Psychopath
Immer wieder habe er sich in den Jahren danach an Kindern vergangen, referiert Werner. Die Liste ist lang. Sie reicht von einem Mädchen, das er mit zwei Begleitern ins Auto gelockt und später in der Gruppe missbraucht hat, über mehrere Minderjährige im häuslichen Umfeld, denen er sich genähert und sie zu sexuellen Handlungen gezwungen hat, bis hin zu seiner eigenen Tochter, die nach dessen Haftentlassung im Jahr 2005 auf eigenen Wunsch bei ihrem Vater übernachtete und dabei ebenfalls missbraucht wurde. All das quittiert der kahlköpfige Mann auf der Anklagebank mit einem Grinsen. Ganz so, als sei er auf irgendetwas stolz.
Es ist Ausdruck dessen, was Werner in seinem aktuellen Gutachten feststellt. Dem 61-Jährigen fehle es vollkommen an Empathie. „Es ist ihm egal, wie ein anderer denkt und fühlt. Er ist einfach gefühlskalt.“ Hinzu kommt, dass der Mann laut Werner keinerlei Verantwortung für sein Handeln übernimmt und zu einem Schuldempfinden absolut unfähig ist. Zusammenfassend zieht der Psychiater den eindeutigen Schluss, dass eine dissoziale Persönlichkeitsstörung vorliegt. Der Angeklagte sei ein Psychopath. Therapiefähig ist er nach Auffassung Werners nicht. „Er empfindet keinen subjektiven Leidensdruck“, begründet der Gutachter. „Er ist mit sich selbst vollkommen im Reinen.“
Nächste Woche fällt das Urteil
Am Ende des ausführlichen Vortrags steht schließlich ein ganz klares Bild vom psychischen Zustand des Angeklagten. Trotz allem – und das ist der Punkt, auf den alle sehnsüchtig gewartet haben – sieht Werner bei dem 61-Jährigen „keine schuldmindernde seelische Beeinträchtigung“. Seine Psychopathie sei viel mehr „ein Verhaltensspiel, das er ändern könne“. Die Prognose des Gutachters im Hinblick darauf, ob der von ihm Untersuchte weitere Sexualstraftaten verüben könnte, lautet: „außergewöhnlich schlecht“. Die Vergangenheit habe gezeigt, dass er, sobald die Möglichkeit bestand, immer wieder den Kontakt zu vorpubertären Mädchen gesucht habe, sagt Werner. „Und bei seinem Verhalten gibt es keinen relevanten Unterschied zwischen damals und heute.“ Insofern lässt Werner keine Zweifel daran, dass „die Voraussetzungen für eine Sicherungsverwahrung aus psychiatrischer Sicht gegeben sind“.
Fortgesetzt wird der Prozess mit den Plädoyers von Staatsanwaltschaft, Nebenklägern und Verteidigung. Als nächsten Termin hat die Vorsitzende Richterin Claudia Kurtze Mittwoch, 17. April, anberaumt. Einen Tag später, am 18. April, wird dann nach derzeitigem Stand das Urteil fallen.