Fragen und Antworten
Neue Google-Fotos von Häusern im Netz: Dürfen die das?
Weiß der Datenschutz-Beauftragte überhaupt Bescheid?
Da der Sitz von Google Deutschland in Hamburg ist, hat das Unternehmen den Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Thomas Fuchs, über die geplante Aktualisierung von Street View informiert. Das geschah dem Beauftragten zufolge im März dieses Jahres. Zu diesem Zeitpunkt aber hatte Google die ersten neuen Aufnahmen bereits gemacht. Damit hat der Konzern nämlich schon im vergangenen Jahr begonnen, wie Google jetzt mitteilte. Fotografiert wurde demnach 2022 auch schon in der Pfalz.
Warum hat Google bereits 2022 Fotos gemacht und wann wird jetzt wieder fotografiert?
Es sei damals noch nicht beabsichtigt gewesen, die Bilder in Street View zu veröffentlichen, sondern sie für interne Auswertungen und Verbesserungen des Kartendienstes Google Maps zu verwenden, sagt der Datenschutz-Beauftragte Fuchs unter Hinweis auf eine entsprechende Angabe des Unternehmens. Vor wenigen Tagen erschien nun bei Google eine Blog-Nachricht, nach der ab dem 22. Juni bundesweit weitere neue Fotos in zahlreichen Städten und Kreisen gemacht und „frühestens ab Mitte Juli“ veröffentlicht werden. Die Kamera-Fahrzeuge sollen bis Oktober unterwegs sein.
Was sagt der Datenschutz zu dem Vorhaben?
Nach Angaben des Datenschutzbeauftragten kann sich Google bei der Anfertigung und Veröffentlichung von Bildern aus dem öffentlichen Straßenraum auf die Datenschutz-Grundverordnung stützen (Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f). Demnach dürfen personenbezogene Daten verarbeitet werden, sofern dies zur Wahrnehmung berechtigter Interessen erforderlich ist und die Interessen der betroffenen Personen nicht überwiegen.
Und was darf Google jetzt?
Konkret würden Google Aufnahmen nur von Bereichen erlaubt, die vom öffentlichen Raum aus einsehbar seien, erläutert der Beauftragte Fuchs. Zudem müsse das Unternehmen sicherstellen, dass die Rechte der betroffenen Personen durch Schutzvorkehrungen, „zum Beispiel die Verpixelung von Gesichtern und Kfz-Kennzeichen“, gewahrt werden.
Und welche Rechte habe ich?
Wie vom Datenschutz gefordert, biete das Unternehmen weiterhin die Möglichkeit an, Häuserfassaden unkenntlich zu machen, so Fuchs. Um das zu erreichen, können die betroffenen Personen bei Google Widerspruch gegen eine Abbildung einlegen, auf der die Fassade zu erkennen ist. „Bei Einhaltung dieser Voraussetzungen muss Google von den betroffenen Personen keine Einwilligung zur Aufnahme und Veröffentlichung der Bilder einholen“, so Fuchs. Anders formuliert: Google darf einfach Fotos machen und veröffentlichen, wenn das Unternehmen Betroffenen die Möglichkeit einräumt, entsprechende Bildbereiche zu verpixeln.
Kann ich im Voraus Widerspruch einlegen?
Ja. Ein Widerspruch bei Google ist vor und nach der Veröffentlichung eines Bildes vom eigenen Haus oder der eigenen Wohnung möglich. Nach Angaben des Beauftragten können sogar Personen jetzt schon widersprechen, die noch gar nicht wissen, ob das Kamera-Fahrzeug an ihrem Haus vorbeifahren wird. „In dem Fall wird der Standort des Hauses für eine Verpixelung vorgemerkt. Sollten Aufnahmen von dem Standort angefertigt und veröffentlicht werden, dann wird das Haus lediglich verpixelt angezeigt“, erläutert Fuchs.
Wo wurde in der Pfalz schon fotografiert?
An einer wenig prominenten Stelle der Google-Homepage kann eine Liste aller deutschen Städte und Kreise aufgerufen werden, in denen die Google-Fahrzeuge bereits 2022 unterwegs waren (https://www.google.de/intl/de/streetview/policy/). Aus der Pfalz werden mit den jeweiligen Kalenderwochen genannt: Bad Dürkheim, Donnersbergkreis, Frankenthal, Germersheim, Kaiserslautern, Kusel, Landau, Ludwigshafen, Neustadt, Pirmasens, Rhein-Pfalz-Kreis, Speyer, Südliche Weinstraße, Südwestpfalz, Zweibrücken.
Mit Ausnahme von Neustadt sind das dieselben Städte und Kreise, in denen ab dem 22. Juni erneut fotografiert werden soll. Möglicherweise hat Google bereits genügend Bilder in Neustadt gemacht.
Was sagt eigentlich Google?
„Wir nehmen den Schutz eurer Privatsphäre ernst“, heißt es in der Blog-Nachricht, in der Google die Kamera-Fahrten ankündigte. Deshalb erfolge die Aktualisierung in enger Abstimmung mit dem Hamburgischen Datenschutzbeauftragten. Gesichter und Nummernschilder auf Fotos würden automatisch unkenntlich gemacht.
Der Konzern weist auch auf Vorteile von Street View hin: „Menschen nutzen es, um ihre Wohnung online zu vermieten oder zu verkaufen, und um sich vor dem Umzug über die neue Gegend zu informieren. Sie erkunden Urlaubsorte wie Parks und Strände in der Nähe ihres Hotels. Und sie prüfen, ob das Restaurant, in das sie gehen möchten, einen barrierefreien Eingang hat.“ Laut Google ist Street View in mehr als 100 Ländern und seit mehr als 15 Jahren „beliebt und verfügbar“. Die Aufnahmen aus Deutschland beschränken sich derzeit noch auf 20 Städte und stammen aus den Jahren 2008 bis 2010. Damals kochte die Datenschutz-Diskussion in der Öffentlichkeit hoch, und es gingen bei Google rund 244.000 Widersprüche ein.
Wo kann ich Widerspruch einlegen?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten.
per Mail an:
streetview_deutschland@google.com
per Webformular:
https://support.google.com/maps/contact/street_view_de_ppoo per Brief an:
Google LLC, Betr.: Street View, Postfach 111607, 20416 Hamburg.
Nach der Veröffentlichung eines Fotos kann außerdem das Feature „Problem melden“ im geöffneten Street-View-Dienst genutzt werden. „Problem melden“ öffnet sich nach Anklicken des Dreipunkt-Menüs oben auf einem angezeigten Bild.
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