Landau / SÜW
Spielt Lärmgutachten keine Rolle?
In Roschbach gilt in der Ortsdurchfahrt Tempo 50. Wie in vielen anderen Gemeinden in der Südpfalz hoffen derzeit auch dort Anwohner, dass langsamer an ihrer Haustür vorbeigefahren wird. Zum Schutz der Fußgänger, insbesondere der Familien, die dort beispielsweise in Richtung der Kita unterwegs sind. Die Gehwege sind schmal, haben zudem keine Bordsteinkante, die als Hindernis dienen könnte. Da die Hauptstraße weder als Unfallschwerpunkt bekannt ist noch besondere Einrichtungen wie eine Kindertagesstätte oder ein Seniorenwohnheim vorweisen kann, könnte dann nur aus Lärmschutzgründen Tempo 30 ausgewiesen werden.
Der Roschbacher Günther Herbst wohnt in einer Seitenstraße, interessiert sich jedoch für das Thema. Deshalb hat er sich beim zuständigen Landesbetrieb Mobilität (LBM) in Speyer nach dem aktuellen Stand erkundigt. Das ist inzwischen mehrere Wochen her. Die Straßenbaubehörde teilte ihm damals mit, dass die schalltechnische Untersuchung einige Monate dauern werde. Erfahrungsgemäß könne ein Vierteljahr oder sechs Monate vergehen, erklärt der LBM-Dienststellenleiter in Speyer, Martin Schafft. Hört sich für manche etwas lange an, dafür sollte Schafft zufolge berücksichtigt werden, dass trotz der gestiegenen Anzahl an Anfragen nach schalltechnischen Untersuchungen das einzelne Verfahren insgesamt beschleunigt wurde. Früher habe es unter anderem wegen personeller Engpässe bis zu einem Jahr dauern können. „Wie schnell es am Ende geht, hängt von der Anzahl der Anfragen ab, die bearbeitet werden, auch von der Datenlage zum Einzelfall“, sagt Schafft.
Liegen aktuelle Verkehrsdaten vor?
Um die Lärmimmissionen zu berechnen, nutze die Zentrale des LBM, die das landesweit aus Koblenz übernehme, ein bundesweites bewährtes Rechenprogramm. „Dafür brauchen wir Verkehrsdaten, die uns nicht überall vorliegen“, verrät Schafft. Sind die Verkehrszählungen zu lange her oder liegen gar keine Daten dazu vor, müsse sie erst ermittelt werden. „Dann kann wieder einige Wochen vergehen“, erläutert Schafft.
Schließlich sollte die Verkehrszählung an einem Tag erfolgen, an repräsentative Ergebnisse zu erwarten sind. In den Ferien beispielsweise ist das Verkehrsaufkommen mal höher, mal niedriger. Entscheidend sei auch die Jahreszeit: Im Winter steigen witterungsbedingt manche Pendler auf Öffentliche Verkehrsmittel um. In der Vorweihnachtszeit seien dagegen mehr Menschen unterwegs als sonst. Und Corona, das spiele ebenfalls eine Rolle, weil Menschen aus Sorge vor einer Infektion verstärkt zu Hause bleiben könnten beziehungsweise am heimischen Schreibtisch arbeiten.
„Werden Steuergelder verschwendet?“
Neben den Verkehrszählungen würden auch die örtlichen Begebenheiten berücksichtigt. Wie sieht es mit den Abständen zwischen der Bebauung und der Straße aus? Wie viele Gebäude sind betroffen? Ist es ein Wohn-, Gewerbe- oder ein Mischgebiet? Handelt es sich um eine Bundesstraße mit wenigen Überschreitungen von Lärmgrenzwerten oder um eine Kreisstraße, von der viel Verkehrslärm ausgeht?
Günther Herbst ist aber nicht nur irritiert, dass es so lange dauert. Auch hat er der RHEINPFALZ entnommen, dass die Straßenbaubehörde im Herbst in der Ortsdurchfahrt in Hayna Tempo 30 genehmigt hat, obwohl nur in der Nacht an einigen Stellen der Hauptstraße Lärmgrenzwerte überschritten werden. „Das Gutachten hat insofern keine Rolle gespielt. Wo ist da die Gleichberechtigung? Werden da unnötig Steuergelder für Lärmmessungen ausgegeben, die dann doch keine Rolle spielen?“, wundert er sich.
Entscheidungen werden an anderer Stelle geprüft
Auf Anfrage der RHEINPFALZ stellt Schafft klar, dass sich der Fall Hayna etwas anders darstellt, als berichtet wurde. Der LBM habe auf Grundlage des Lärmgutachtens der Unteren Verkehrsbehörde, also der VG-Verwaltung Herxheim, mitgeteilt, dass keine Bedenken gegen die Anordnung von Tempo 30 aus Lärmschutzgründen bestehen – und zwar auf jenem Streckenabschnitt, auf dem die Schallpegel überschritten werden.
Damit Tempo-30-Schilder aufgestellt werden können, bedürfe es noch der Zustimmung der Oberen Straßenverkehrsbehörde, die zwar beim LBM Rheinland-Pfalz angesiedelt ist, aber eigenständig fungiert. Der LBM fungiert nämlich auch als Straßenbaulastträger, sprich er plant, baut und unterhält Fahrbahnen. Der Antrag der VG Herxheim liege bei der Oberen Straßenverkehrsbehörde vor, die Genehmigung sei aber noch nicht erteilt worden. „Insofern bleibt die Entscheidung abzuwarten“, betont Schafft.
„Von Fall zu Fall unterschiedlich“
Es musste auch in diesem Fall abgewogen werden zwischen den verkehrlichen Belangen und den Interessen der Anwohner. Dabei sind laut Schafft die Richtlinien bei den Lärmimmissionen zu berücksichtigen. Damit eine Geschwindigkeitsbeschränkung infrage kommt, müsste sich der Geräuschpegel dadurch um mindestens zwei Dezibel reduzieren. Zudem müssen die Lärmgrenzwerte seit einer Neuregelung zumindest erreicht werden, früher mussten diese Werte noch überschritten werden.
Generell müssen Entscheidungen, die etwa für Hayna und später für Roschbach ausstehen, rechtlich auf sicheren Füßen stehen, sagt Schafft.