Neustadt Kipki-Förderung ist da: Ab wann Bürger Geld für Klimaprojekte beantragen können

Kam persönlich, um Oberbürgermeister Marc Weigel (FWG) den Kipki-Förderbescheid über mehr als zwei Millionen Euro für Neustadt z
Kam persönlich, um Oberbürgermeister Marc Weigel (FWG) den Kipki-Förderbescheid über mehr als zwei Millionen Euro für Neustadt zu übergeben: Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD).

Emissionen reduzieren und sich gleichzeitig für den Klimawandel rüsten: Beides soll Kommunen mit der Kipki-Geldspritze des Landes erleichtert werden. Von den mehr als 2,3 Millionen Euro, die Neustadt nun von Ministerpräsidentin Malu Dreyer erhalten hat, profitieren auch Bürger.

Rheinland-Pfalz hat sich ehrgeizige Klimaziele gesetzt: Bis 2040 soll das Land klimaneutral werden. Wie Neustadt seinen Teil beitragen will, hat der Stadtrat 2022 in einer Nachhaltigkeitsstrategie festgehalten und mit dem Beitritt zum Kommunalen Klimapakt Rheinland-Pfalz im vergangenen Jahr noch mal bekräftigt. Doch die meisten Maßnahmen kosten Geld, das die Kommunen oft nicht aufbringen können. Deshalb hat das Land das Kommunale Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (Kipki) aufgesetzt.

Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) hat Oberbürgermeister Marc Weigel (FWG) am Montag im Ratssaal den Kipki-Förderbescheid über rund 2,34 Millionen Euro übergeben. Sie stellte heraus, dass die Kommunen im Kipki-Programm aus einer Liste an Maßnahmen die für sich passenden auswählen können. Die Ministerpräsidentin lobte das „sehr schöne Lebensgefühl in Neustadt“ und die „vielen, tollen Ideen“, wofür die Fördermittel hier verwendet werden sollen.

Fahrradständer, LED und Rigolen

Mit der einwohnerbezogenen Pauschalförderung wird die Verwaltung einerseits für Fahrradabstellanlagen am Kurfürst-Ruprecht-Gymnasium, in der Konrad-Adenauer-Straße und im weiteren Stadtgebiet (insgesamt rund 50.500 Euro) sowie für digitale Fahrradboxen für 24 Räder am Bahnhaltepunkt Böbig sorgen, andererseits für sparsamere LED-Beleuchtung (rund 982.000 Euro) an drei Schulen, in Straßenzügen, Ampeln und in der Turnhalle in Mußbach – die zudem auch für 146.000 Euro noch eine Wärmepumpe erhält. Darüber hinaus bekommt die Brüder-Grimm-Grundschule Thermostatventile (50.000 Euro). Unter Klimaanpassung sind unter anderem 340.000 Euro für Baumpflanzungen mit Rigolen sowie für den Wasserrückhalt eingeplant.

Für die Umsetzung ist die städtische Stabstelle für Klimaschutz, -anpassung und nachhaltige Entwicklung zuständig. Deren Leiter Marcel Schwill ist überzeugt, dass „Kipki hilft, beim Klimaschutz voranzukommen“, auch wenn Organisation und Abstimmung mit Tiefbau und Gebäudemanagement „ein großes Stück Arbeit“ gewesen seien. Die Umsetzung der Förderprojekte sei mit administrativem Aufwand verbunden, erkannte Dreyer an. Dennoch solle das Programm pragmatisch helfen, statt ein „Papiertiger“ zu sein.

Bis zu 3000 Euro pro Haushalt

Effektiver Klimaschutz gelingt aber nur mit den Bürgern gemeinsam. Deshalb hat Neustadt aus dem Kipki-Topf ein eigenes Förderprogramm über 536.000 Euro für Bürger aufgesetzt. 450.000 Euro sind für Maßnahmen im Bereich Klimaschutz sowie 86.000 Euro für Klimaanpassung vorgesehen, verteilt auf die Jahre 2024 bis 2026. Pro Haushalt ist die Bürgerförderung auf 3000 Euro begrenzt, pro Antrag liegt die Bagatellgrenze bei 100 Euro (ausgenommen Bereich Gartengestaltung). Dreyer betonte, ein solches Bürgerprogramm sei „bisher einmalig“.

Wer wie und für was eine Förderung beantragen kann, ist in den Richtlinien zur Kipki-Bürgerförderung, die im November vom Stadtrat beschlossen wurde, festgehalten. Mögliche Projekte sind unter anderem der Kauf eines Lastenrads, die Sanierung von Fenstern, Türen und Heiztechnik, Gebäudedämmung, Solarstromspeicher und PV-Stecker-Module (Balkonkraftwerke), Flächenentsieglung sowie Zisternen, Gartengestaltung, Fassaden- und Dachbegrünung.

Fristen für Förderanträge

Unter www.neustadt.eu/kipki-buergerfoerderung finden Bürger ab Mitte Mai den Online-Antrag, den man digital ausfüllen und einreichen muss. Eingereicht werden können Projekte, die ab dem 1. Januar 2024 begonnen wurden. Da das Gesamtbudget der Bürgerförderung auf die Jahre 2024 bis zum Ende der Laufzeit am 30. Juni 2026 aufgeteilt wird, sind Antragstellungen grundsätzlich nur bis zum 15. November (2026: 30. April) des aktuellen Jahres möglich. Mittel können auch bis 30. September reserviert werden, wenn die Planung oder Umsetzung mehr Zeit erfordert – die Umsetzung samt Dokumentation muss dann aber bis zum 15. November abgeschlossen sein.

Oberbürgermeister Weigel bedankte sich bei Dreyer für die „großzügige Unterstützung“ des Landes, aber auch bei seinen Mitarbeitern in der Verwaltung, „die das Projekt maßgeblich mittragen“. „Das ist nicht selbstverständlich“, betonte Weigel. Mit dem Fördergeld sei der Weg für die Umsetzung von Ideen offen.

Erste Evaluation nach einem Jahr

Nach einem Jahr will Stabsstellenleiter Schwill evaluieren, wie viele und welche Art Anträge die Neustadter stellen und wie viele davon bewilligt werden konnten. Bei jedem Projekt wird zudem die voraussichtliche CO 2 -Einsparung vermerkt, sodass am Ende ersichtlich wird, was das Programm bewirkt hat.

x