Wirtschaft
Wie kriege ich als Bahnkunde mein Geld zurück?
Otfrid Weiss hat der Deutschen Bahn AG ein Einschreiben mit Rückschein geschickt. Zwei Super-Spartickets, die im Januar für Ende Mai gebucht wurden, will der Jurist aus Dresden zu einem späteren Zeitpunkt ohne Aufpreis nutzen. Die Chancen dafür sind gut. Wegen der Corona-Beschränkungen zeigt sich der Staatskonzern seit Monaten lobenswert kulant.
Alle Tickets, die bis zum 13. März gebucht wurden, können flexibel in allen Zügen bis zum 31. Oktober 2020 genutzt werden. Das gilt auch für billige Spartickets, die sonst nur für einen bestimmten Termin gelten und dann verfallen. Die Zugbindung ist aufgehoben, auch für Reisen ins Ausland. Bei Tickets, die bis 4. Mai galten, konnten Bahnkunden zudem einen drei Jahre gültigen Gutschein bekommen.
In einem Punkt allerdings zeigt sich der größte Staatskonzern störrisch. Wer weder Umbuchung noch Gutscheine will, sondern einfach sein Geld zurück, hat es schwer. Da verweist die DB so stur auf die üblichen Stornoregeln, als würde es keine Corona-Beschränkungen geben. Das bedeutet: Nur teure Flex-Tickets, die keine Zugbindung haben, werden anstandslos voll in bar erstattet. Bei der Rückgabe von Spartickets zahlt man 10 Euro Gebühr, erhält aber nur einen Gutschein.
Und bei Super-Sparpreistickets gibt es laut Tarifbedingungen gar kein Geld zurück, wenn die Reise nicht angetreten wird.
Darüber sind vor allem Kunden verärgert, die ihre Fahrkarten zum Beispiel für die Reise zu einer Familienfeier, einer Messe oder einen Urlaub gekauft haben. Wegen der Corona-Krise sind solche Feiern über Monate komplett verboten gewesen, Großveranstaltungen sind noch bis Herbst untersagt und Hotels derzeit noch geschlossen.
Den Reisenden trifft keine Schuld
Nach Einschätzung des Reisejuristen Ronald Schmid haben DB-Kunden zumindest in solch klaren Fällen, wo die Reise wegen der strengen Auflagen nachweisbar nicht möglich ist, einen Anspruch auf vollständige Rückzahlung des Ticketpreises: „Wenn ein Bahnkunde nach Sylt wollte und die Ferieninsel für Urlauber gesperrt war, trifft den Reisenden keine Schuld und er muss sein Geld zurückbekommen.“
Manche Streitfälle werden vermutlich Gerichte klären müssen. Dabei wird es um die Frage gehen, ob der Staatskonzern die Rückzahlungen in einer Krise verweigern kann, in der die Bundesregierung ihre weltweite Reisewarnung vom 14. März inzwischen bis Mitte Juni verlängert hat und noch immer zahlreiche Kontaktbeschränkungen gelten. Denn unstrittig ist, dass viele DB-Kunden keinerlei Schuld an ausgefallenen Bahnfahrten trifft.
Die DB verweist dagegen darauf, dass man den Reisenden mit der freien Nutzung der Tickets in anderen Zügen auf der gleichen Strecke eine Alternative und bei Spartickets sogar einen Mehrwert biete. Zudem habe man – anders als bei vollständig abgesagten Flügen und Pauschalreisen – die Leistung weiter angeboten. Tatsächlich fahren nach DB-Angaben bis heute weiter fast drei Viertel aller ICE und Intercity-Züge, obwohl die Nachfrage wegen der Corona-Auflagen um 85 bis 90 Prozent gesunken ist und die „Geisterzüge“ für den Staatskonzern komplett unwirtschaftlich sind.
Schlichtungsstelle einschalten
Was können Betroffene also tun, wenn sie ihr Geld für ein Sparticket zurückwollen? Peter Cornelius von Pro Bahn rät, beim Service-Center Fahrgastrechte einen Antrag auf komplette Rückzahlung zu stellen und darauf zu verweisen, dass wegen der Corona-Beschränkungen die Reise nicht angetreten werden konnte. Die Pandemie sei auch ein Fall außergewöhnlicher Umstände und höherer Gewalt, bei denen die Bahn haften müsse.
Wenn die DB die Rückzahlung ablehne, sollte die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr eingeschaltet werden, empfiehlt Cornelius. Das geht unter www.soep-online.de einfach und rasch online. Dort prüfen unabhängige Juristen Streitfälle kostenlos, wenn zuvor keine Einigung mit dem Anbieter erreicht wurde. „Es gibt schon Beschwerden zur Kulanz- und Gutscheinregelung der DB“, sagte Geschäftsführer Heinz Klewe unserer Redaktion.
Oft bringt die Einschaltung der SÖP bares Geld, denn Unternehmen wie die DB AG müssen den Schlichterspruch akzeptieren. Wer mit einer SÖP-Entscheidung als Verbraucher nicht einverstanden ist, kann immer noch vor Gericht ziehen, dann aber mit allen Kostenrisiken.
Ob sich das bei den Preisen für ein paar Spartickets lohnt, ist eher fraglich. Die meisten Kunden werden Klagen scheuen. Darauf scheint die DB mit ihren leider nicht durchweg verbraucherfreundlichen Kulanzregeln zu spekulieren.