Fragen und Antworten RHEINPFALZ Plus Artikel Wenn die Iban in die Irre führt

Wer Geld transferiert, sollte die Überweisung sorgfältig prüfen.
Wer Geld transferiert, sollte die Überweisung sorgfältig prüfen.

Bislang müssen der Name des Zahlungsempfängers und die 22-stellige Kontonummer nicht zusammenpassen, um Überweisungen zu tätigen. Ab Oktober gelten neue Sicherheitsregeln.

Es gibt eine Schutzlücke beim Geldüberweisen, von der viele nichts ahnen: Banken und Sparkassen müssen die Iban mit dem Namen des Zahlungsempfängers vor Ausführung der Transaktion bislang nicht abgleichen. Betrüger können dies für sich ausnutzen. Erst ein neuer Konto-Check soll das ab Oktober verhindern. Bis dahin ist weiter Vorsicht angebracht. Aber auch das neue Verfahren hat einen Haken.

Wo liegt das Problem?
Beim Überweisen ist es derzeit noch egal, ob der Name des Zahlungsempfängers und die 22-stellige Kontonummer Iban, die der Zahler ins Online- oder Papierformular einträgt, wirklich zusammenpassen. Anstelle des Namens des Kontoinhabers könnte auch Max Mustermann, Donald Trump oder irgendein anderer Name als Empfänger angegeben sein – das Geld käme doch auf dem Konto mit der genannten Iban an.

Gibt also beispielsweise jemand eine falsche, aber existierende Iban an, „kann die Bank die Überweisung auch dann ausführen, wenn der angegebene Empfängernamen und die angegebene Iban nicht zusammenpassen“, erläutert die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin). Kriminellen nutzen diesen Umstand aus, um Bankkunden dazu zu verleiten, Geld auf ein Betrügerkonto zu überweisen.

Was ändert sich künftig?
Banken und Sparkassen sind ab dem 9. Oktober verpflichtet, bei Überweisungen im Euro-Raum den Namen des Zahlungsempfängers und die Iban auf Zusammengehörigkeit abzugleichen. Liegt eine Abweichung vor, bekommen die Absender eine Warnung. Dies gelte für herkömmliche Überweisungen wie auch für sogenannte Echtzeitüberweisungen, so die Bafin. Überweisungen in Echtzeit müssen in Sekundenschnelle erfolgen, weshalb auch die Kontrolle von Namen und Iban entsprechend schnell geschehen muss. Die gesetzliche Grundlage bildet eine EU-Verordnung. Ab Juli 2027 sollen die neuen Regeln für alle EU-Staaten, also nicht nur die Euro-Staaten, gelten.

Wie läuft der Namensabgleich konkret ab?
Vor Ausführung einer Überweisung richtet die Bank des Zahlers eine Anfrage an die Bank des Empfängers. Laut Bundesverband deutscher Banken (Bankenverband) gibt es dann drei Möglichkeiten. Stimmt die Iban mit dem Namen des Empfängers vollständig überein, erfolgt die sofortige Überweisung. Stimmt die Iban aber nicht ganz, sondern nur nahezu überein, oder gibt es überhaupt keine Übereinstimmung, bekommt der Zahler zunächst eine Rückmeldung. Er kann dann selbst entscheiden, ob er die Überweisung trotzdem freigeben will. Wer das macht, sollte jedoch wissen, dass das Geld an eine falsche Person gehen kann, warnt der Bankenverband. Für die Kunden (Zahler wie Zahlungsempfänger) geschieht die Überprüfung kostenfrei.

Was kann dabei schiefgehen?
Manche Zahlungsempfänger sind dem Zahler nicht unter dem Namen des Kontoinhabers bekannt, sondern unter dem Namen, der beispielsweise auf einem Ladenschild steht. Wer Geld also etwa an einen Friseursalon „Flotte Welle“ überweist, muss mit einem Stopp der Transaktion rechnen, wenn die Saloninhaberin das Konto unter dem Namen in ihrem Personalausweis statt unter ,,Flotte Welle“ führt. Der Bankenverband rät in solchen Fällen, den jeweiligen Zahlungsempfänger anzusprechen, um die Angelegenheit zu klären.

Wie kann ich mich jetzt schon schützen?
Vor einiger Zeit wurden Betrügereien mit scheinbar lukrativen Festgeldkonten im Ausland bekannt. So berichten die Verbraucherzentralen von Fällen, in denen die Täter auf Internetportalen als vermeintliche Vermittler solcher Festgeldangebote auftraten. Wer darauf hereinfiel, überwies das Geld zwar auf das Konto bei einer realen ausländischen Bank, welches aber auf den Namen der Kriminellen lief.

Dass die Betroffenen ihren eigenen Namen als Empfänger angeben konnten, verhinderte das nicht, sondern ließ sie nur glauben, es gehe alles mit rechten Dingen zu. Um sich gegen diese Masche zu wappnen, raten die Verbraucherschützer, die Angebote von Finanzvermittlern gründlich zu überprüfen und auf deren Seriosität zu achten.

Und wenn mir ein Versehen passiert?
Trägt jemand versehentlich eine Iban ins Überweisungsformular ein, die es gibt, aber nicht dem gewünschten Zahlungsempfänger gehört, kann das Geld derzeit noch fehlgeleitet werden. Laut Bafin hat der Auftraggeber keinen Anspruch gegen die Bank auf Rückerstattung des überwiesenen Betrags. Er könne jedoch von seiner Bank verlangen, dass sie sich „im Rahmen ihrer Möglichkeiten“ darum bemüht, den Betrag wiederzuerlangen. Gelingt dies nicht, könne sich der Auftraggeber auch noch selbst an den ,,falschen“ Empfänger wenden. Besser ist es jedoch, es gar nicht so weit kommen zu lassen. Die Bafin empfiehlt daher, die Angabe der Iban sorgfältig vorzunehmen und sie vorm Einreichen der Überweisung nochmals zu überprüfen.

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