Verbraucher-Ratgeber Energie RHEINPFALZ Plus Artikel Was tun bei Ärger mit Energieanbietern?

Wenn etwas mit der Stromrechnung nicht stimmt, kann die Schlichtungsstelle Energie häufig wertvolle Tipps geben und Hilfe leiste
Wenn etwas mit der Stromrechnung nicht stimmt, kann die Schlichtungsstelle Energie häufig wertvolle Tipps geben und Hilfe leisten.

Bei Streit mit dem Strom- oder Gasversorger können sich Verbraucher an die Schlichtungsstelle Energie wenden. Rund 75 Prozent aller Fälle lassen sich so klären.

Ob es um strittige Rechnungen oder den Zählerstand geht, der Lieferantenwechsel nicht klappt, Zwist über eine Preiserhöhung, die Kündigungsfrist oder andere Vertragsinhalte besteht: Verbraucher und Energieversorger sind sich längst nicht immer einig.

Allein im ersten Halbjahr 2025 sind bei der Schlichtungsstelle Energie rund 8400 Anträge auf Schlichtung eingegangen, wie Geschäftsführer Thomas Kunde auf Anfrage mitteilte. Gegenüber 2024 (rund 19.000 Anträge im Gesamtjahr) und 2023 (rund 25.000 Anträge) zeichnet sich damit zwar ein leichter Rückgang ab. Allerdings waren dies Ausnahmejahre, in denen es infolge der extremen Verteuerung von Strom und Gas sowie der komplizierten Anwendung der staatlichen Preisbremsen zu besonders vielen Streitfällen kam.

Was kann ich tun, um mein Interesse durchzusetzen?
Bevor ein Verbraucher die Schlichtungsstelle anrufen darf, muss er seine Beschwerde beim Unternehmen erfolglos vorgebracht haben. Nach dem Gesetz ist der Anbieter verpflichtet, dem Kunden binnen vier Wochen zu antworten. Ist der Verbraucher mit der Reaktion nicht zufrieden, kann er einen Antrag auf Einleitung des Schlichtungsverfahrens stellen. Dafür hält die Schlichtungsstelle ein Online-Beschwerdeformular bereit.

Was habe ich davon?
Die Unternehmen müssen sich an dem Schlichtungsverfahren beteiligen und tragen auch die Kosten in Form einer Fallpauschale von 100, 300 oder 450 Euro. Das hängt davon ab, ob das Verfahren eine, zwei oder alle drei möglichen Stufen durchläuft. Für die Verbraucher fallen hingegen keine Kosten an. Ziel der Schlichtung ist eine außergerichtliche und einvernehmliche Einigung. Bis zum Abschluss der Verfahren dauert es nach Angaben von Geschäftsführer Thomas Kunde derzeit im Schnitt 150 Tage ab Eingang des Antrags und rund 70 Tage ab Vollständigkeit der Akte, das heißt ab dem Zeitpunkt, an dem alle Beteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme hatten.

Wie sind die Erfolgsaussichten?
Laut dem jüngsten Tätigkeitsbericht 2024 der Schlichtungsstelle wurde in rund 75 Prozent aller Schlichtungsverfahren eine einvernehmliche Einigung zwischen Verbraucher und Versorgungsunternehmen erzielt. „Das ist ein gutes Ergebnis. Wir empfehlen Verbrauchern regelmäßig, eine Schlichtung zu beantragen“, sagt Max Müller, Fachberater Energie der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Von der durchschnittlich langen Bearbeitungsdauer sollten sich die Betroffenen nicht abschrecken lassen. „Wir sehen sehr viele Fälle, die relativ schnell und zufriedenstellend für die Verbraucher gelöst werden“, so Müller.

Laut Tätigkeitsbericht wird ein Viertel aller Verfahren (25,1 Prozent) bereits in der ersten Stufe durch eine ,,Sofortige Abhilfe“ beendet. Dies heißt, dass das Unternehmen der Schlichtungsstelle binnen drei Wochen die Einigung mit dem Verbraucher nachgewiesen hat. Dass viele Anbieter den raschen Abschluss des Verfahrens anstreben, führt die Verbraucherzentrale auf deren Eigeninteresse zurück. „Sie wollen sich den Aufwand und die Kosten eines längeren Verfahrens möglichst ersparen und zeigen sich kulant“, sagt Verbraucherschützer Müller.

Was ist, wenn es länger dauert?
Für die zweite Stufe „Moderation“ müssen die Unternehmen der Schlichtungsstelle eine schriftliche Stellungnahme vorlegen, was zu einer Erhöhung des Zeit- und Personalbedarfs sowie der zu bezahlenden Fallpauschale führt. Auf Basis der Stellungnahme und der Sichtweise aller Beteiligten unterbreitet die Schlichtungsstelle einen ersten Einigungsvorschlag. Durch diese Moderation gelingt es, rund ein weiteres Drittel der Fälle zu klären (32,3 Prozent). Nehmen Verbraucher und Unternehmen den Vorschlag jedoch nicht an, wird ihnen in der dritten Stufe schließlich eine Schlichtungsempfehlung inklusive juristischer Bewertung vorgelegt. Stimmen sie der Empfehlung zu, ist sie zivilrechtlich bindend. Sind sie nicht einverstanden, steht Verbrauchern und Versorgern der normale Rechtsweg weiterhin offen.

Worauf sollte ich achten?
Nach den Erfahrungen der Verbraucherzentrale kann der Antrag ohne große Mühe gestellt werden. „Das Online-Formular ist in 15 Minuten ausgefüllt. Dass alles digital abläuft, ist vielen Kunden wichtig“, sagt Experte Müller. Er rät, sämtliche fallrelevanten Unterlagen gleich hochzuladen. Dazu gehören laut Schlichtungsstelle insbesondere der Vertrag mit dem Anbieter, eine kurze Darstellung des strittigen Sachverhalts und des Beschwerdeziels sowie der Nachweis über die bereits erfolglos beim Unternehmen vorgetragene Beschwerde. Wer den Antrag per Post stellen will, kann auf der Homepage der Schlichtungsstelle ein Formular herunterladen.

Um welche Versorger geht es?
Die rund 19.000 Anträge im Jahr 2024 betreffen etwa 730 Unternehmen, wobei sich etwa die Hälfte der Anträge auf nur acht Unternehmen beziehungsweise Unternehmensgruppen konzentriert. Namen nennt die Schlichtungsstelle aus Gründen des Vertrauensschutzes nicht.

Die vielen Streitfälle bei nur acht Anbietern dürfte auf deren Größe und Kundenanzahl zurückzuführen sein und nicht etwa darauf, dass es ihnen an einer Einigungsbereitschaft generell fehlen würde. „Wenn dies so wäre, könnten wir keine so erfreulichen Einigungsquoten erzielen“, sagt Geschäftsführer Kunde. Es gibt jedoch eine Reihe von meist kleineren Unternehmen, über die sich die Beschwerden bei der Verbraucherzentrale häufen. Auch diese Anbieter zeigten in der Schlichtung oft Kulanz. „Manchmal wird aber auch um den letzten Cent gestritten“, berichtet Verbraucherschützer Müller.

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