Wirtschaft RHEINPFALZ Plus Artikel Viele Beschwerden über Airlines

Flugreisende hatten in diesem Jahr besonders häufig Grund zu Beschwerden, weil Fluggesellschaften trotz klarer Rechtslage nicht
Flugreisende hatten in diesem Jahr besonders häufig Grund zu Beschwerden, weil Fluggesellschaften trotz klarer Rechtslage nicht zahlten.

Die Corona-Krise führt zu mehr Reiseärger als je zuvor. Die Streitfälle enttäuschter Kunden von Fluggesellschaften und Deutscher Bahn sind sprunghaft auf Rekordhöhe gestiegen. Die mit weitem Abstand meisten Probleme gab es bei Flugreisen.

Das zeigt die Bilanz der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) in Berlin. Bis Ende des Jahres erwartet Geschäftsführer Heinz Klewe rund 41.000 Beschwerden, eine Steigerung um 57 Prozent.

Corona hat die Anzahl der Schlichtungsanträge in bisher unbekannte Höhen getrieben, sagte Klewe. Die mit weitem Abstand meisten Beschwerden gab es von Flugreisenden, auf die 84 Prozent aller Streitfälle entfallen. Bei 13 Prozent ging es um Ärger mit der Deutschen Bahn (DB). Die übrigen Eingaben kamen von Reisenden, die schlechte Erfahrungen mit dem Fernbus, Nahverkehr oder Pauschalreisen gemacht haben.

Beschwerdeflut toppt Rekordjahr 2018 deutlich

Die Beschwerdeflut übertrifft auch das bisherige Rekordjahr 2018 bei weitem, als vielfaches Flugchaos damals zu mehr als 32.000 Schlichtungsanträgen führte. Hauptursache der Streitfälle waren in diesem Jahr Hunderttausende ausgefallener Flüge, für die Airlines nicht wie gesetzlich vorgeschrieben innerhalb einer Woche die Ticketkosten erstatteten.

Stattdessen wurden häufig nur Gutscheine angeboten oder die versprochene Rückzahlung war auch noch nach Monaten nicht auf dem Konto, so Klewe. Zudem seien Airlines oft nur schwer erreichbar gewesen, was Kunden noch mehr auf die Palme trieb. Allein im Juli gingen deshalb fast 7000 Schlichtungsanträge ein, eine Steigerung um über 200 Prozent.

Bei Reiseärger gilt die SÖP als ideale Anlaufstelle für Verbraucher. Die Berliner Juristen schlichten jedes Jahr mehrere zehntausend Streitfälle bei Flug-, Bahn-, Bus- und Schiffsreisen außergerichtlich, unabhängig und vor allem: kostenlos für die Kunden. Viele Verfahren enden nach wenigen Monaten positiv für die Reisenden, die im besten Fall die gesamte Forderung erhalten und Erfolgshonorare, Anwalts- sowie Prozesskosten sparen.

Die Schlichtung wird von den rund 400 Verkehrsunternehmen finanziert, die Mitglied im Trägerverein sind und die Entscheidungen meist akzeptieren. Die Erfolgsquote der SÖP ist sehr hoch, mehr als 80 Prozent der Streitfälle werden außergerichtlich gelöst. Das ist auch das Ziel des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes, das nach EU-Vorgaben Unternehmen verpflichtet, ihren Kunden eine außergerichtliche Schlichtungsstelle anzubieten.

Erfolgsquote bei Airlines hoch

Bei den Airlines war auch 2020 die Erfolgsquote mit 84 Prozent sehr hoch, was angesichts der meist glasklaren Rechtslage zur schnellen Ticketerstattung wenig erstaunt. So lenkten die Unternehmen meist ein. In anderen Streitfällen ging es um Entschädigung für verspätete Flüge oder Gepäckverlust. 2019 wurden sogar 88 Prozent der Streitfälle beigelegt.

Stark gesunken dagegen ist die Erfolgsquote bei Streitfällen im Schienenverkehr, bei nur noch 65 Prozent der Beschwerden gab es eine Einigung. Im Vorjahr waren es noch 80 Prozent. Zumeist geht es dabei um die DB. Zwar wurde bei nicht stornierbaren Tickets die Zugbindung aufgehoben und die Gültigkeitsdauer bis zum 31. Oktober verlängert, aber zurückgeben ließen sich die Fahrkarten nicht, wenn der Reiseanlass (etwa Konzerte oder Kongresse) wegen der Pandemie wegfiel. Viele Bahnkunden seien darüber verärgert, sagte Klewe. Die DB gab auch in den SÖP-Verfahren nicht immer nach, weshalb jeder dritte Streitfall ungelöst blieb. Darunter fallen auch Beschwerden über Wochen- und Monatskarten, die wegen der Pandemie nicht genutzt wurden. Beim Öffentlichen Nahverkehr sank die Schlichtungsquote ebenfalls massiv von 71 auf 53 Prozent, weil Verkehrsunternehmen meist ablehnten, Kunden ihre Abo-Karten anteilig zu erstatten, wenn das Bus- und Bahnangebot eingeschränkt war.

SÖP:

Die SÖP ist per Post (Fasanenstr. 81, 10623 Berlin), per Telefon (030-644 9933-0), per Mail (kontakt@soep-online.de) oder im Internet (www.soep-online.de) zu erreichen.

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