Bahnverkehr RHEINPFALZ Plus Artikel Viele Bahntickets nun flexibel nutzbar

Der für Montag drohende totale Stillstand des Bahnverkehrs durch einen EVG-Warnstreik wurde zwar abgewendet, aber eine ganze Rei
Der für Montag drohende totale Stillstand des Bahnverkehrs durch einen EVG-Warnstreik wurde zwar abgewendet, aber eine ganze Reihe von Zugausfällen gab es am Montag wie hier am Frankfurter Hauptbahnhof dennoch.

Der angekündigte 50-Stunden-Warnstreik der Eisenbahnergewerkschaft EVG wurde zwar bei der Deutschen Bahn (DB) abgesagt, aber streikbedingte Störungen im Bahnverkehr gibt es trotzdem. Manchmal kann es sinnvoll sein, Kulanz-Sonderregeln in Anspruch zu nehmen.

Wer seine für den 16. Mai gebuchte Reise wegen der Komplikationen durch Streik und Streikankündigung verschieben will, kann sein Fernzug-Ticket bis Mittwoch, 24. Mai, flexibel nutzen. Die sonst bei Sparpreis- und Supersparpreis-Tickets geltende Zugbindung ist aufgehoben. Dies gilt aber nur für Tickets, die bis zum 11. Mai gebucht wurden.

Allerdings rät die Deutsche Bahn (DB) dringend davon ab, eine Reise auf den 17. Mai, 18. Mai oder 21. Mai zu verlegen, wenn man keine Platzreservierung hat. Viele Fernzüge werden an diesen Tagen ohnehin besonders stark belastet sein. Wer eine Reise vom 16. Mai auf den 17. Mai verschieben will, sollte versuchen, noch einen Platz zu reservieren oder auf Züge auszuweichen, die voraussichtlich weniger stark frequentiert sind.

Am Dienstag, 16. Mai, sollen die DB-Fernzüge wieder weitgehend nach dem regulären Fahrplan fahren. Am Montag kam es noch zu den von der DB angekündigten Ausfällen im Fernverkehr. Es fuhren aber alles in allem sogar mehr Züge als zuletzt erwartet worden war. Der morgendliche ICE 1557 von Saarbrücken nach Dresden mit Halt in Homburg, Kaiserslautern und Neustadt fiel aus, der Eurocity 217 von Saarbrücken nach Graz knapp eine Sunde zuvor und der ICE 563 von Saarbrücken nach München knapp zwei Stunden danach fuhren dagegen.

„Wir hatten ja schon begonnen, den Zugverkehr runter zu fahren und mussten ihn dann wieder hochfahren“, sagte ein DB-Sprecher in Berlin. „Eine solche Situation hat es bisher noch nie gegeben.“

EVG-Warnstreik bei diversen DB-Konkurrenten

Während der Streik bei der DB aufgrund eines Vergleichs vor dem Arbeitsgericht Frankfurt am Samstag abgesagt wurde, hielt die EVG am Warnstreikaufruf bei anderen Regionalbahnunternehmen fest. Dazu gehörte etwa das Unternehmen Transdev, das unter anderem in Bayern die Bayerische Oberlandbahn und die Bayerische Regionalbahn betreibt. Auch Abellio Mitteldeutschland war weiterhin vom Warnstreik betroffen. Das Unternehmen ist als Anbieter insbesondere in Thüringen und Sachsen-Anhalt unterwegs. Bei der Norddeutschen Eisenbahngesellschaft, der Nordwestbahn oder der Westfalenbahn blieb die EVG ebenfalls beim Arbeitskampf. Auf der hessischen Odenwaldbahn, die wegen der Gültigkeit von vielen Tickets des Verkehrsverbunds Rhein-Neckar (VRN) seit Jahren bei VRN-Jahreskartenbesitzern ein beliebtes Ziel ist, stellte der private Anbieter Vias den Regionalverkehr vollständig ein, während im Rheingau vereinzelt Züge des Unternehmens fuhren. „Auch ohne die Deutsche Bahn ist dieser Warnstreik ein großer Erfolg“, sagte ein EVG-Sprecher. Der Warnstreik endet am Dienstag um Mitternacht.

Beendet ist der Tarifkonflikt für die rund 180.000 DB-Beschäftigten mit der Warnstreikabsage allerdings noch lange nicht. Verhandlungsführer Kristian Loroch äußerte sich am Montag weiterhin misstrauisch. Die Deutsche Bahn habe vor dem Arbeitsgericht „unmissverständlich erklärt, unsere Forderungen zum Mindestlohn zu erfüllen“. „Vor diesem Hintergrund können wir nun in die Verhandlungen eintreten – sofern der Arbeitgeber Wort hält.“ Ansonsten sei die Gewerkschaft „jederzeit in der Lage, wieder zu einem Streik aufzurufen und das auch schon ab Mittwoch“.

Die EVG teilte am Montag mit, sie habe die Bahn „kurzfristig für Dienstag“ zu Tarifgesprächen in kleiner Runde eingeladen. Die Verhandlungen müssten jetzt „konstruktiv“ geführt werden. Dazu müssten „ganz schnell“ die Grundlagen gelegt werden. Beide Seiten hätten in dem Vergleich „ihren Willen zur konstruktiven Fortsetzung der Tarifverhandlungen zum Ausdruck gebracht“, betonte die EVG. Mit dem Vergleich vor dem Frankfurter Arbeitsgericht konnten beide Seiten einen großen Knackpunkt bei den Verhandlungen weitgehend ausräumen: Bei rund 2000 Bahn-Beschäftigten, die den gesetzlichen Mindestlohn bislang nur über Zulagen erhalten haben, wird dieser nun rückwirkend zum 1. März in die Tariftabellen aufgenommen. Damit beziehen sich zukünftige Tarifsteigerungen auf diese höhere Basis. Bei vielen anderen Punkten liegen Arbeitgeber und Arbeitnehmer allerdings noch weit auseinander. Die EVG fordert in den Verhandlungen mit der DB und Dutzenden weiteren Eisenbahn-Unternehmen mindestens 650 Euro mehr pro Monat oder 12 Prozent für die oberen Einkommen. Die Laufzeit soll zwölf Monate betragen. Die DB hat neben einer Inflationsausgleichsprämie bislang nur prozentuale Steigerungen angeboten sowie eine Laufzeit von 27 Monaten.

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