Arbeitsrecht
Streit um Anspruch auf Homeoffice
Bei der Rückversicherungstochter der Allianz hat der Streit um Homeoffice nun sogar vor das Arbeitsgericht München geführt, wo Richterin Camilla Rösch dazu einige Dinge zu sagen hatte, die auch Manager wie Personal anderer Firmen interessieren könnte. „Für Arbeitnehmer besteht grundsätzlich kein Anspruch auf mobiles Arbeiten“, stellte sie klar. Regelungen zur Rückkehr aus dem Homeoffice ins Büro seien auch nicht mitbestimmungspflichtig. Das gelte nicht, falls eine Betriebsvereinbarung dazu existiert.
Die Sachlagen können damit von Betrieb zu Betrieb recht unterschiedlich sein. Aber das Grundsätzliche hat Richterin Rösch geklärt. Bei der Allianz Re, wo der Betriebsrat per einstweiliger Verfügung gegen eine neue Regelung zur Rückholung aus dem Homeoffice vor das Arbeitsgericht gezogen ist, besteht eine solche Betriebsvereinbarung zum mobilen Arbeiten. Sie stammt aus dem Jahr 2016, ist damit nicht der Pandemie geschuldet und war seinerzeit recht fortschrittlich.
Freiwilligkeit entscheidend
Darin wurde geregelt, dass das Personal einen Anspruch hat, in Absprache mit Vorgesetzten von zuhause aus zu arbeiten. Die „überwiegende“ Arbeitszeit sei allerdings im Büro zu leisten. Dann kam die Pandemie. Den Allianz-Mitarbeitern wurde auf freiwilliger Basis erlaubt, ganz ins Homeoffice zu gehen. Die Freiwilligkeit sei entscheidend, erklärte die Richterin. Dadurch sei die Betriebsvereinbarung zum Homeoffice nicht durch eine neue abgelöst worden. Nach dem Auslaufen der Pandemie hat Allianz Re nun neue Regeln für das mobile Arbeiten in den eigenen vier Wänden verkündet. Zeitlich fordert das Unternehmen nun vier Tage pro Monat im Büro, also im Schnitt einen in der Woche. Das ist zwar weniger als in Corona-Zeiten, aber immer noch deutlich mehr als in der bestehenden Betriebsvereinbarung.
Franziska Lorenz findet, dass die Allianz damit weiterhin recht arbeitnehmerfreundlich dasteht. „Die Allianz hat eine Zeichen gesetzt und ist zur Vorreiterin auch für andere Unternehmen geworden“, findet die Personalchefin der Allianz Re. Wie in der Pandemie bis zu 100 Prozent Homeoffice wolle man aber nicht mehr gewähren.
„Das ist Willkür“
Simone Wohlmut als Betriebsratschefin der Allianz Re sieht das Ganze nicht so rosig. Sie macht auf das Kleingedruckte der neuen Arbeitszeitregelung aufmerksam. Dort steht, dass vier Bürotage pro Monat die Regel sein sollen, Vorgesetzte können, falls erforderlich, das Personal auch für längere Zeit wieder ins Büro holen. „Das ist Willkür“, sagt die Betriebsrätin. Solche Gründe ließen sich immer finden, wenn ein Manager dem Homeoffice grundsätzlich skeptisch gegenübersteht. Wohlmut pocht auf eine verbindliche Regelung. Die habe man aber trotz monatelanger Verhandlungen mit dem Management nicht erreichen können, weshalb man sich nun am Arbeitsgericht treffe.
Richterin Rösch zeigte durchaus Verständnis dafür. Den Antrag auf einstweilige Verfügung zum Aussetzen der neuen Arbeitszeitregelung verwarf sie dennoch, weil es eben keinen Rechtsanspruch auf Homeoffice gibt. Sie wandte sich mit einem Rat an die beiden Streitparteien, der auch in anderen Betrieben angebracht sein könnte. „Es wäre sinnvoll, sich mit einer neuen Betriebsvereinbarung auf klare Regeln zum mobilen Arbeiten zu einigen, die an die aktuellen Gegebenheiten angepasst sind“, appellierte die Richterin. Ein erster Schritt dazu könne sein, den Bedarf für Homeoffice beim Personal erst einmal per Umfrage zu ermitteln und dann auf dieser Basis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu verhandeln. Denn am Ende hätten sowohl Personal als auch Firma etwas vom Homeoffice, wie die Erfahrung zeige.