Grundsteuer Strafen drohen: Frist für Grundsteuererklärung läuft ab

Die Grundsteuer wird reformiert.
Die Grundsteuer wird reformiert.

Für die Grundsteuerreform müssen 36 Millionen Immobilien neu bewertet werden. Mehr als 16 Millionen Deutsche haben die dazu nötige Grundsteuererklärung gemacht: Das ist nicht einmal die Hälfte derjenigen, die dazu verpflichtet sind. Die Frist läuft Ende Januar ab. Fragen und Antworten zum Thema.

Wer muss die Erklärung abgeben?
Verpflichtet sind Eigentümer von Wohnungen, Häusern und Grundstücken, auch in der Land- und Forstwirtschaft.

In welcher Form?
Die Erklärung muss in elektronischer Form beim Finanzamt abgegeben werden. Für diese Übermittlung über das Portal Elster ist ein Zertifikat nötig, das auf www.elster.de kostenlos zur Verfügung steht. Die Registrierung kann aber bis zu zwei Wochen dauern. Auch bereits bei Elster registrierte Angehörige können die Erklärung übermitteln.

Was ist dabei hilfreich?
Für Standard-Sachverhalte wie etwa Ein- und Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnungen und unbebaute Grundstücke gibt es für Rheinland-Pfalz wie für zehn andere Bundesländern unter www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de eine vereinfachte elektronische Übermittlung. Etwa 30 Minuten werden für Ausfüllen und Abgabe veranschlagt. Über den Fragebogen auf der Startseite kann man schnell feststellen, ob man diesen Weg nutzen kann.

Die Papierform gilt nur für Härtefälle – auf Antrag beim Finanzamt.

Welche Angaben sind nötig?
In der einfachen Form die Größe des Grundstücks, Gemarkung, Flur oder Flurstück, bei Eigentumswohnungen der Miteigentumsanteil am Grundstück, die Steuernummer oder das Aktenzeichen des Grundstücks, den Bodenrichtwert, das Baujahr des Gebäudes (ab 1949), die Wohnfläche, die Anzahl der Garagenstellplätze sowie die Kontaktdaten der Eigentümer. Viele Finanzämter haben wichtige Daten und praktische Ausfüllhilfen mitgeschickt. Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen haben andere Modelle als das vom Bund vorgeschlagene.

Und wenn ich mich weigere?
Bei verspäteter Abgabe kann ein Zuschlag festgesetzt werden, warnt der Eigentümerverband Haus & Grund Hessen. Der Zuschlag beträgt 25 Euro für jeden angefangenen Monat der Verspätung. Bei Nichtabgabe kann das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen schätzen – für Haus & Grund der „schlimmste Fall“.

Zahle ich künftig mehr?
Einige Steuerzahler werden mehr Grundsteuer bezahlen müssen, andere weniger, heißt es beim Bundesfinanzministerium (BMF) lediglich. Für die Gesamtheit der Steuerzahler soll die Reform demnach aufkommensneutral ausgestaltet werden – der Staat soll also seine Einnahmen damit nicht steigern. Letztlich kommt es auf die Städte und Gemeinden an, denn sie legen den sogenannten Hebesatz fest, einen Faktor, der die endgültige Höhe der Grundsteuer beeinflusst.

Wann soll die neue Steuer fällig werden?
Auf der Grundlage der neuen Werte soll die Grundsteuer neu berechnet werden – zu zahlen soll sie ab 1. Januar 2025 sein. Das BMF rechnet mit Herbst 2024, bis die konkrete Höhe bei einem Großteil der Steuerpflichtigen feststehen wird.

Wohin fließt die Steuer?
Die Einnahmen aus der Grundsteuer fließen den Städten und Gemeinden zu. Derzeit sind es laut Bundesfinanzministerium fast 15 Milliarden Euro jährlich – die Steuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen.

Warum überhaupt die Reform?
Das Bundesverfassungsgericht hat das aktuelle Bewertungssystem 2018 für verfassungswidrig erklärt. Die bisherige Berechnung basiert auf sehr alten Grundstückswerten, im Westen von 1964, im Osten von 1935.

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