Verbrauchertipp RHEINPFALZ Plus Artikel Rauchmelder regelmäßig austauschen

Pflicht in jeder Wohnung: Rauchmelder.
Pflicht in jeder Wohnung: Rauchmelder.

Nach spätestens zehn Jahren müssen Rauchmelder ausgetauscht werden. Warum das so ist und worauf es bei den Geräten sonst ankommt im Überblick.

Seit Ende 2003 besteht in Rheinland-Pfalz die gesetzliche Pflicht, neue Wohnungen – und seit Mitte 2012 auch bereits bestehende – mit einem Rauchwarnmelder auszustatten. Wer die Geräte damals an der Decke installierte und sie seitdem nicht austauschte, hat die Zehnjahresfrist also bereits ein- oder sogar zwei Mal weit überschritten. Laut rheinland-pfälzischer Landesbauordnung muss in Schlafräumen, Kinderzimmern sowie Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens ein Rauchwarnmelder vorhanden sein. In allen anderen Bundesländern gibt es ebenfalls eine Einbaupflicht.

Warum ist ein Austausch nach einer bestimmten Frist nötig?
Die Elektronik in den Meldern ist auf eine Nutzungsdauer von maximal zehn Jahren ausgelegt, erläutert die Initiative „Rauchmelder retten Leben“ des Forums Brandrauchprävention, dem der Deutsche Feuerwehrverband, die Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes sowie Hersteller und Dienstleister angehören. Das Ablaufdatum beruhe darauf, dass Staub und Schmutzablagerungen das Erkennen von Brandrauch beeinträchtigten. Außerdem mache die älter werdende Sensorik die Rauchmessung ungenauer, so dass es auch häufiger zu Fehlalarmen komme.

Festeingebaute Langzeitbatterien, die es in vielen Geräten gibt, seien ebenfalls nur auf zehn Jahre ausgelegt, und außerdem werde die Lebensdauer durch die Korrosion von Bauteilen beschränkt. Dass fest verbaute Langzeitbatterien nicht ausgetauscht werden können, begründen die Hersteller unter anderem damit, dass die Geräte und Batterien dann gleich lange halten und es zu weniger Störungen durch leere Batterien komme. Laut Stiftung Warentest sind gute Rauchmelder bereits ab 17 Euro zu bekommen. Die Stiftung testet ausschließlich Geräte mit Langzeitbatterie, da die Ersparnis für andere Geräte in keinem Verhältnis zum Aufwand fürs Wechseln der Batterien stehe.

Wo ist der Austausch geregelt?
Den Austausch nach zehn Jahren schreibt die DIN-Norm 14676 vor. Produkte ohne diese Zertifizierung dürften in Deutschland nicht verkauft werden, und die Herstellergarantie ende nach dieser Zeit, betont die Initiative „Rauchmelder retten Leben“. Die rheinland-pfälzische Landesbauordnung nimmt zwar nicht ausdrücklich auf die DIN-Norm Bezug. Dort heißt es aber, die Melder müssten „so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird“. Die Funktionsfähigkeit muss also auf jeden Fall gewährleistet sein.

Das Finanzministerium Rheinland-Pfalz weist in einer Infoschrift zudem darauf hin, dass sich die Einbaupflicht auch auf den Ersatz nicht mehr funktionstüchtiger „und entsprechend der Herstellerangaben auszutauschender Rauchwarnmelder durch neue Geräte“ erstrecke.

Wie kann ich für einen rechtzeitigen Austausch sorgen?
Anders als bei einer leeren Batterie geben die Rauchmelder kein akustisches Signal ab, wenn die zehn Jahre abgelaufen sind. Deshalb ist ratsam, sich bei der Installation eines Geräts den Termin zu notieren. Dafür gibt es in manchen Rauchmeldern auf einem eingeklebten Zettel sogar ein Feld zum Ausfüllen. Ist der Termin allerdings nicht bekannt, rät die Initiative dazu, den Melder lieber früher als zu spät auszutauschen. „Ein defekter Rauchmelder ist gefährlicher als keiner, da er ein falsches Gefühl der Sicherheit vermittelt“, lautet die Begründung. Bei Feuer sterben Menschen häufiger an den Folgen einer Rauchgasvergiftung durch das Einatmen im Schlaf als durch die Flammen.

Was hat dies mit Brandursachen zu tun?
Die Pflicht zum Einbau und Austausch von Rauchmeldern wird vom Institut für Schadenverhütung und Schadenforschung (IfS) der öffentlichen Versicherer ausdrücklich begrüßt. Laut jüngster Schadensstatistik des Instituts werden die meisten Brände aufgrund von Elektrizität durch Akkus, sogenannte weiße Ware wie Kühlschränke, Waschmaschinen und Trockner sowie Mehrfachsteckdosen ausgelöst – also Geräte, die häufig auch dann geladen oder betrieben werden, wenn Menschen schlafen oder nicht zu Hause sind und einen Brand nicht gleich bemerken. Das Institut berichtet immer wieder über Fälle, in denen ein funktionierender Rauchmelder größere Schäden verhindern konnte oder es aufgrund einer fehlenden Rauchmelder-Warnung zu abgebrannten Häusern oder verletzten und toten Menschen kam.

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