Social-Media-Verbot
Neue EU-App: Was kann der Türsteher für die Online-Welt?
Was hat die EU präsentiert?
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat am Mittwoch verkündet, dass die europäische App zur Altersüberprüfung fertiggestellt ist. „Es ist unsere Pflicht, unsere Kinder in der Online-Welt zu schützen, genauso wie wir es in der Offline-Welt machen. Und um dies wirksam zu tun, brauchen wir einen harmonisierten europäischen Ansatz“, sagte die deutsche Politikerin. Europa biete damit „eine kostenlose und benutzerfreundliche Lösung, die die Kinder vor schädlichen und illegalen Inhalten schützen kann“. In naher Zukunft könne die App in den Mitgliedstaaten eingeführt werden.
Wie soll die Alterskontrolle praktisch funktionieren?
Mit der App können Nutzer ihr Alter nachweisen, wenn sie auf Online-Plattformen zugreifen. Dazu lädt man die App herunter und richtet sie mit seinem Reisepass oder Personalausweis ein. Möglich soll das auf jedem Gerät sein: Smartphone, Tablet, Computer. Eine Website mit beschränktem Zugang kann dann abfragen, ob ein Nutzer alt genug ist – „genauso wie Geschäfte einen Altersnachweis verlangen, wenn Menschen dort alkoholische Getränke kaufen“, erklärte von der Leyen. Das geschieht den Angaben zufolge, ohne dass weitere persönliche Informationen preisgegeben werden. „Sie ist vollkommen anonym“, sagte die Kommissionschefin über die App; Nutzer könnten nicht zurückverfolgt werden.
Welche Probleme bestehen beim Kinder- und Jugendschutz im digitalen Raum überhaupt?
Ursula von der Leyen benannte einige der Risiken: Cybermobbing, hohe Bildschirmzeiten durch das Suchtpotenzial der sozialen Medien, unangemessene und illegale Inhalte, sexuelle Anbahnung durch Erwachsene. „Diese Umgebung ist nicht gut für die Entwicklung der jungen Menschen“, sagte sie. Theoretisch gelten bei den vielen Online-Plattformen bereits Altersbeschränkungen zumeist durch die Nutzungsbedingungen. So sind TikTok, Instagram und Snapchat frei ab 13, Youtube ist erst ab 16 erlaubt, Pornoseiten sind nur für Volljährige zugänglich. Doch meist genügt es, ein entsprechendes Geburtsdatum anzugeben oder per Klick bloß zu bestätigen, dass man alt genug ist. Bislang haben die Anbieter ihre laxe Haltung mit den Schwierigkeiten einer zuverlässigen Alterskontrolle begründet. Jetzt gebe es „keine Ausreden mehr“, so von der Leyen.
Eine Altersgrenze gibt die EU bisher nicht vor. Der Digital Service Act verlangt aber, dass Anbieter den Schutz von Minderjährigen sicherstellen, wenn ihre Plattformen für sie zugänglich sind.
Wie wird die Umsetzung erfolgen?
Die Kommission hat den Code für die App veröffentlicht, auf dieser Grundlage können die Länder sie selbst einführen. Die EU verweist auf die Erfahrungen mit der europäischen App, die während der Corona-Pandemie entwickelt wurde. Der einheitliche Standard ermöglichte es, dass Covid-Zertifikate länderübergreifend digital nachgewiesen und überprüft werden konnten. Auch hier war jeder teilnehmende Mitgliedstaat für die konkrete Umsetzung verantwortlich. Und wie bei der geplanten Alterskontrolle wurde lediglich übermittelt, ob ein Nutzer eine bestimmte Voraussetzung erfüllt, in diesem Fall etwa eine Impfung erfolgt ist.
Wer macht schon alles mit bei der neuen App?
Frankreich, Dänemark, Griechenland, Italien, Spanien, Zypern und Irland planen laut Angaben aus Brüssel, die App in ihre nationalen digitalen Brieftaschen zu integrieren. Solche Wallets kennt man von Smartphones, wo sie zum digitalen Bezahlen oder zum Aufbewahren von Tickets dienen. Auch private Unternehmen können auf dem vorgelegten Grundmodell beruhende Apps selbst anbieten.
Deutschland bleibt zunächst außen vor. Eine nationale Veröffentlichung sei nicht vorgesehen, heißt es aus dem Bildungsministerium. Die Bundesregierung konzentriere sich darauf, „eine überzeugende Methode zur Altersüberprüfung mittels der EUDI-Wallet zu entwickeln“, so eine Sprecherin. Diese European Digital Identity Wallet ist als Infrastruktur für die digitale Verwaltung wichtiger Dokumente wie Ausweis oder Führerschein gedacht. Bis Anfang 2027 soll sie verfügbar sein und erlauben, sich online sicher zu identifizieren. Das geht über den reinen Altersnachweis hinaus. Die jetzt vorgestellte „Mini-Wallet“ wäre somit nur ein Übergangsschritt.
Bedeutet die Türsteher-App schon den Durchbruch für ein Social-Media-Verbot?
So weit ist es noch nicht. Ob die EU ein europaweites Mindestalter für die Nutzung bestimmter sozialer Netzwerke festlegen wird, ist offen. Nationale Alleingänge will die Kommission aber möglichst vermeiden. Obwohl die Mitgliedstaaten eigentlich keinen regulatorischen Spielraum haben, sind Frankreich, Spanien, Dänemark, Griechenland oder Österreich bereits dabei, Verbote einzuführen. Die Grenze bewegt sich dabei zwischen 14 und 16 Jahren. In Deutschland gibt es ebenfalls immer mehr Stimmen für eine solche Beschränkung. Hier soll eine von der Regierung eingesetzte Expertenkommission im Sommer Vorschläge zum weiteren Vorgehen präsentieren.
Die EU-App wäre also ein Werkzeug, Altersgrenzen auch durchzusetzen. In Australien, das weltweit zuerst ein Social-Media-Verbot bis 16 einführte, gibt es übrigens keine offizielle Form der Altersverifikation. Die Plattformen können verschiedene technische Lösungen nutzen.