Steuer-Tipp
Mehr Zeit für die Steuererklärung
Der neue Termin, dem der Bundesrat vor wenigen Tagen nach dem Bundestag zustimmte, gilt für Steuerpflichtige, die ihre Steuererklärung selbst machen. Wer einen Steuerberater hat oder sich von einem Lohnsteuerhilfeverein unterstützen lässt, muss die Steuererklärung sogar erst am 31. Mai kommenden Jahres beim Finanzamt einreichen. Damit bleiben ebenfalls drei Monate mehr Zeit als nach dem regulären Fristende 28. Februar 2022. Darauf weist der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) hin.
Corona-Sondersituation: Der Gesetzgeber begründet den Beschluss mit den besonderen Belastungen für die Beteiligten durch die Corona-Pandemie. Mit Blick auf die Steuerzahler werden insbesondere das Homeschooling und ein erhöhter Betreuungsbedarf für Kinder hervorgehoben. Den Angehörigen der steuerberatenden Berufe wird zugutegehalten, dass sie als sogenannte prüfende Dritte bei der Beantragung von Kurzarbeitergeld und von Corona-Hilfeleistungen „im öffentlichen Interesse liegende wichtige Aufgaben übernehmen“. Aus demselben Grund war den Steuerberatern und Lohnsteuerhilfevereinen bereits ein Aufschub für die Abgabe der Steuererklärungen 2019 um sechs Monate von Ende Februar auf Ende August 2020 eingeräumt worden.
Tipp: Steuerzahler, die zeitlich ganz knapp dran sind, können mit der Abgabe ihrer Steuererklärung 2020 noch einen Tag länger warten, als nach der neuen gesetzlichen Frist vorgeschrieben. Grund ist, dass der festgelegte Termin 31. Oktober in diesem Jahr auf einen Sonntag fällt. Dadurch verschiebt sich die Frist auf den Montag darauf. „Bis zum 1. November muss die Steuererklärung für 2020 beim Finanzamt eingegangen sein. Dies gilt für alle Steuerpflichtigen, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind“, bestätigt BVL-Referentin Jana Bauer.
Wer hingegen eine Steuererklärung freiwillig abgibt, kann das bis zu vier Jahre rückwirkend machen. Die Steuererklärung für 2020 kann in diesem Fall noch bis Ende 2024 beim Finanzamt eingereicht werden. „Oftmals können gerade diejenigen Steuerzahler, die nicht zu einer Abgabe verpflichtet sind, mit einer Steuerrückerstattung rechnen und sich zu viel gezahltes Geld vom Staat zurückholen“, heißt es dazu bei der Vereinigten Lohnsteuerhilfe (VLH) in Neustadt. Das betreffe neben Arbeitnehmern etwa auch Rentner und Auszubildende, so die VLH.
Auch Zinsen später: Durch die jetzt beschlossene Verlängerung der Abgabefrist um drei Monate verschiebt sich auch der Zeitpunkt, ab dem für Steuernachzahlungen Zinsen an das Finanzamt fällig sind, um drei Monate. Das gilt umgekehrt aber auch für Zinsen, die das Finanzamt dem Steuerzahler überweisen muss. „Sowohl Steuererstattungen als auch Steuernachzahlungen werden erst dann verzinst, wenn die Festsetzung nach dem Juni 2022 erfolgt“, erläutert BVL-Referentin Bauer.