Wirtschaft
Mehr Mittel für den Nahverkehr
Das Bundeskabinett hat beschlossen, dass es mehr Geld für den Nahverkehr geben soll. Das könnte neue Chancen für die Pfalz eröffnen – auch für die Elektrifizierung der Strecke von Neustadt über Landau nach Wörth. In diesem Fall haben sich frühere Erfolgsmeldungen allerdings als voreilig erwiesen.
Zwei Vorhaben, die das Bundeskabinett auf den Weg gebracht hat, sind für die Pfalz besonders wichtig, auch wenn die Konsequenzen derzeit noch nicht genau abschätzbar sind. Zum einen die Aufstockung der Regionalisierungsmittel, zum anderen die deutlich höhere Dotierung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG).
Der südpfälzische Bundestagsabgeordnete, Thomas Gebhart (CDU), fordert, dass die Südpfalz von den höheren Regionalisierungsmitteln profitiert: „Ich mache mich dafür stark, dass in der Südpfalz mehr Züge fahren. Der Takt auf den bestehenden Strecken könnte an verschiedenen Stellen erhöht werden. So wird der öffentliche Nahverkehr für mehr Menschen attraktiv“, betonte der CDU-Abgeordnete.
Gebhart war besonders schnell, aber auch andere sind schon auf die Idee gekommen, dass ihnen am Herzen liegende Projekte von den zusätzlichen Mitteln profitieren sollten. Bei näherem Hinsehen relativieren sich die genannten hohen Summen aber erheblich. Die Regionalisierungsmittel, die die Länder vom Bund für den regionalen Schienenverkehr erhalten, werden in den Jahren 2020 bis 2031 um insgesamt rund 5,25 Milliarden Euro höher ausfallen als bisher vorgesehen. Verteilt werden diese Mittel nach dem sogenannten Kieler Schlüssel. Er sieht eine etappenweise Verschiebung des Anteils bis 2030 zu den größeren und bevölkerungsstärkeren Ländern vor.
Problem Infrastrukturgebühren
Der Anteil von Rheinland-Pfalz bleibt allerdings mit gut 5 Prozent nahezu unverändert. Nach Rheinland-Pfalz dürften also rund 275 Millionen Euro zusätzlich fließen – allerdings verteilt über einen Zeitraum von zwölf Jahren. Mit den sich daraus ergebenden knapp 23 Millionen Euro pro Jahr ließe sich durchaus einiges anfangen – wenn sie denn wirklich zur Mehrbestellung von Zügen zur Verfügung stehen (würden). Derzeit sieht es aber so aus, dass ein großer Teil dieses Betrages von steigenden Infrastrukturgebühren der Deutschen Bahn (DB) aufgefressen werden dürfte.
Mehrkosten im Pfälzer Regionalverkehr zeichnen sich außerdem durch die neuen Fahrzeuge für die grenzüberschreitenden Linien nach Straßburg und für die Akku-Hybrid-Triebwagen im Westpfalz- und Südpfalz-Netz ab. Akuten Bedarf für zusätzliche Mittel gibt es aktuell und in den kommenden Jahren sicher vor allem im Kontext der Ludwigshafener Hochstraßenkrise.
Enttäuschung bei Elektrifizierung
Vor genau einem Jahr, am 9. November 2018, verkündete der CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Gebhart in einer Pressemitteilung „Bahnstrecke Neustadt–Landau–Wörth kann elektrifiziert werden.“ Die damals vor allem von den Bundestagsabgeordneten von CDU und SPD als entscheidender Durchbruch gefeierte Erwähnung der Strecke in einem Titel des Bundeshaushalts hat bisher allerdings nicht den erhofften Effekt gehabt. Vielmehr haben jüngste Erfahrungen des Bundestagsabgeordneten Tobias Lindner (Die Grünen), der im Haushaltsausschuss des Bundestages sitzt, den Eindruck verstärkt, dass das Bundesverkehrsministerium die Erwähnung in dem Haushaltstitel als weitgehend irrelevant betrachtet.
Neue Perspektive durch GVFG
Bisher hat das Bundesverkehrsministerium bei Fragen nach der Elektrifizierung von Regionalstrecken auf das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) verwiesen. Aus dem betreffenden Topf müssen aber auch Großprojekte wie die zweite S-Bahn-Stammstrecke in München finanziert werden. Das Klimapaket der Bundesregierung sieht nun vor, dass der betreffende Finanztopf nicht nur etappenweise auf 1 Milliarde Euro wächst, sondern 2025 sogar auf 2 Milliarden aufgestockt werden soll. Wenn hier mittelfristig doppelt so viel Geld zur Verfügung steht wie bisher erwartet, steigen die Chancen, über diesen Topf Regionalstrecken wie die von Neustadt über Landau nach Wörth zu elektrifizieren.
Dies gilt vor allem dann, wenn der Bund, wie es ein Entwurf für die Reform des Gesetzes vorsieht, nicht nur, wie bisher bei Bundes-GVFG-Projekten üblich, 60 Prozent, sondern bis zu 90 Prozent der Kosten übernimmt. Eine niedrigere Mitfinanzierung durch Land und Kommunen könnte den Effekt haben, dass die Mittel nicht nur in besonders finanzstarke Länder wie Bayern und Baden-Württemberg fließen.