Reisen Kundenbeschwerden über Airlines und Bahn

In über 84 Prozent der Beschwerden ging es um Flüge.
In über 84 Prozent der Beschwerden ging es um Flüge.

Annullierte Flüge und abgesagte Bahnreisen in der Corona-Krise lassen die Anzahl der Kundenbeschwerden in die Höhe schnellen. In vier von fünf Fällen geht es bei einer spezialisierten Schlichtungsstelle um Flüge.

Allein an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) haben sich in den vergangenen Wochen mehr als dreimal so viele Verbraucher gewandt wie im Vorjahreszeitraum. Die Folgen der Seuche hinterlassen deutliche Spuren in der Bilanz der Einrichtung: Im ersten Halbjahr stieg die Anzahl der Beschwerden demnach um 23 Prozent auf den Rekordwert von 14.647.

In vier von fünf Fällen (genau 84,2 Prozent) geht es um Flüge. „Sehr viele Reisende haben sich an die Airline gewandt und nichts oder erst nach Wochen etwas gehört“, sagte der Geschäftsführer der Schlichtungsstelle, Heinz Klewe. „Wenn wir dann das Schlichtungsverfahren gestartet haben, war meist schnell alles paletti.“

Geld für ausgefallene Flüge ist zu erstatten

Eigentlich müssen Fluggesellschaften das Geld für ausgefallene Flüge innerhalb von sieben Tagen erstatten. Weil der Flugverkehr in der Corona-Krise jedoch nahezu komplett zusammenbrach, gerieten viele Airlines in Geldnot. Den Zorn der Kunden zogen Fluggesellschaften damit auf sich, dass sie zunächst versuchten, die Passagiere mit Gutscheinen abzufinden. Die EU-Kommission stellte jedoch klar, dass das Geld zu erstatten sei. Auch Verbraucherzentralen hatten von steigenden Beschwerdezahlen berichtet.

Die Deutsche Bahn (DB) hielt einen Großteil des Verkehrs aufrecht. Bahnkunden konnten fahren – viele wollten aber nicht. 2308 Bahnkunden haben sich von Januar bis Juni an die Schlichtungsstelle gewandt, 61 Prozent mehr als im ersten Halbjahr 2019. „Viele Bahnkunden sind verärgert“, sagte Klewe. Falle der Reisezweck weg, etwa ein Konzertbesuch, habe es für die Kunden keinen Sinn, die Reise zu verschieben. Die DB hatte den Kunden anfangs Gutscheine für vor dem 13. März gebuchte Fahrten gewährt, die drei Jahre gültig sind. Tickets für Fahrten nach dem 4. Mai sind zwar ohne Zugbindung bis zum 31. Oktober gültig, können aber nicht umgetauscht werden.

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