Pro und Contra
Ist der Bahnstreik okay?
PRO
Von Hartmut Rodenwoldt
Natürlich nervt der Streik. Was denn sonst? Er trifft alle, vor allem aber jene, die auf die Bahn angewiesen sind. Oder denen Homeoffice mehr Ärgernis denn Segen ist, weil die Wohnung halb im Funkloch liegt (der Autor dieser Zeilen weiß, worüber er schreibt). Aber: Ein Streik, den keiner bemerkt, ist ein stumpfes Schwert.
Das Streikrecht hat Verfassungsrang. Wer es also grundsätzlich bejaht, darf nicht unterscheiden – je nach Gusto oder Interessenlage – zwischen guten und bösen Streiks. Arbeitsniederlegungen sind rechtmäßig oder sie sind es nicht. Wenn der Bahnvorstand glaubt, dass die laufende Aktion unrechtmäßig, unverhältnismäßig oder sonst wie justiziabel ist, soll er vor Gericht ziehen. Tut er aber nicht. Mutmaßlich, wegen mangelnder Erfolgsaussichten.
Es ist beachtlich, mit welcher innigen Hingabe sich derzeit manche an Gewerkschaftschef Claus Weselsky abarbeiten – als sei ihnen der Leibhaftige erschienen. In Weselskys Jobbeschreibung steht nicht, dass er sympathisch sein und Hündchen streicheln soll. In Tarifauseinandersetzungen soll er so viel wie möglich für seine Mitglieder rausholen und deren Interessen wirkungsvoll vertreten. Das tut Weselsky. Seine Lokführergewerkschaft ist außerordentlich erfolgreich. Manch Arbeitnehmer in anderen Branchen und Betrieben wäre dankbar, wenn seine Interessenvertretung – sei es Gewerkschaft oder Betriebsrat – nur halb so effektiv wäre wie die GDL.
Nun rufen einige nach Gesetzesänderungen, um derartige Bahnstreiks zu verhindern. Erstens: Es erstaunt, wie hemdsärmelig inzwischen an Grundrechten herumgefummelt werden soll (siehe auch die Corona-Zeit). Zweitens: Ein Blick in die Statistik erleichtert die Wahrheitsfindung. In Deutschland fielen 2022 im verarbeitenden Gewerbe je 1000 Beschäftigte durchschnittlich 47,2 Arbeitstage durch Streiks aus. Im Bereich öffentliche und sonstige private Dienstleister, zu denen die Bahn zählt, waren es nur 6,8 Tage.
Wer ist hier streiklustiger?
CONTRA
Von Ralf Joas
Das Recht zu streiken ist im Grundgesetz verbrieft. Und daran darf auch nicht gerüttelt werden – selbst wenn Arbeitskämpfe Unannehmlichkeiten, gar Schäden zur Folge haben.
Grenzwertig wird es aber dann, wenn der Streik nicht nur einen Arbeitgeber oder eine Branche trifft, sondern bundesweit wichtige Teile der Infrastruktur lahmlegt. Genau das passiert derzeit durch den – sechstägigen! – Streik, zu dem die GDL bei der Deutschen Bahn (DB) aufgerufen hat. Hier werden Millionen Bahnreisende und Pendler sowie große Teile der Wirtschaft in einen Konflikt hineingezogen, den sie nicht verursacht haben und zu dessen Lösung sie auch nicht beitragen können. Hier geht jedes Maß verloren.
Die dramatischen Auswirkungen des Streiks sind natürlich auch der GDL und ihrem Vorsitzenden Claus Weselsky bewusst. Sie nehmen all das nicht nur in Kauf, sondern verweigern hartnäckig die Suche nach einer Lösung. Denn die kann es nur am Verhandlungstisch geben, entweder zwischen der GDL und der DB oder mit Unterstützung eines Schlichters. Beidem erteilt die Lokführergewerkschaft bislang eine Absage.
Das ist nicht nur unverständlich, das ist unverantwortlich. Wer so agiert, setzt sich dem Verdacht aus, gar nicht ernsthaft an einem für beide Seiten tragbaren Kompromiss interessiert zu sein. Stattdessen entsteht der Eindruck, hier wolle eine Seite der anderen mit allen Mitteln und auf den Rücken Millionen Unbeteiligter ihren Willen aufzwingen. Nicht überraschend melden sich jetzt die ersten, die das Streikrecht zwar nicht abschaffen, aber zumindest an einigen Stellen einschränken wollen.
Die GDL muss spätestens nach diesem Streik, der ja auch eine Machtdemonstration ist, die Brechstange zur Seite legen und aus dem Kampf- wieder in den Verhandlungsmodus überwechseln. Die „Einigungsvorschläge“, die die Gewerkschaft der DB nun hat zukommen lassen, sind dabei ein richtiger Schritt, auf den die Bahn ihrerseits mit einem verbesserten Angebot reagieren sollte.