Wirtschaft Im Ausland besonders aufpassen
Ludwigshafen. Fahranfänger sollten bei Fahrten im Ausland besonders vorsichtig sein, so der ADAC unter Hinweis auf spezielle Vorschriften für diese Fahrergruppe bei Tempolimits und Promillegrenzen. Alkoholverstöße können in EU-Ländern mit Geldbußen in drei- oder vierstelliger Höhe bestraft werden.
Wer seinen Führerschein noch keine drei Jahre hat, darf auf Schnellstraßen in Italien laut ADAC nur 90 Kilometer pro Stunde (km/h) statt der üblichen 110 km/h fahren. Auf Autobahnen seien 100 statt 130 km/h erlaubt. Auch in Frankreich gelten für Fahranfänger in den ersten drei Jahren nach dem Führerschein-Erwerb verschärfte Tempolimits: außerorts höchstens 80 (statt 90) km/h, auf Schnellstraßen 100 km/h und auf Autobahnen 110 (statt 130) km/h, wie der Autoclub berichtet. Auf teils empfindliche Strafen sollten sich Fahranfänger nach Alkoholverstößen im Ausland einstellen. Wer etwa in Österreich in den ersten zwei Führerschein-Jahren mit 0,1 Promille erwischt wird, muss dem ADAC zufolge ein Bußgeld von im Einzelfall bis zu 2180 Euro als Höchststrafe zahlen. Bei einem Verstoß gegen die Promillegrenze in Dänemark könne das Bußgeld bis zu einem Netto-Monatslohn betragen. In den Niederlanden dürften junge Fahrer in den ersten fünf Jahren bei einer Kontrolle maximal 0,2 Promille im Blut haben, sonst drohe ein Bußgeld von mindestens 300 Euro. Unter 21-Jährige in Italien, die den Führerschein nicht länger als drei Jahre besitzen, müssten dort mit 0,0 Promille unterwegs sein. Die mögliche Höchststrafe bei einem Verstoß laut ADAC im Einzelfall: 627 Euro. In Deutschland gilt eine Promillegrenze von 0,0 für Fahranfänger in den ersten beiden Jahren und bis zum Alter von 21 Jahren. Das Bußgeld bei Missachtung beträgt dem ADAC zufolge mindestens 250 Euro. NILS FRAGT