Energiekosten Heizen mit Öl und Holz: Wer jetzt Hilfe bekommt

Wenn die Heizölkosten eine bestimmte Grenze überschreiten, kann es finanzielle Hilfen geben – allerdings nur für 2022.
Wenn die Heizölkosten eine bestimmte Grenze überschreiten, kann es finanzielle Hilfen geben – allerdings nur für 2022.

In wenigen Tagen können Privathaushalte, die mit Energieträgern wie Öl oder Holz heizen, Geld aus einem neuen Härtefallfonds des Staates beantragen. Ob sich das lohnt, zeigt ein kostenloser Online-Rechner der Verbraucherzentralen.

Der Härtefallfonds richtet sich an Eigentümer und Mieter, die von der Preisbremse für Gas und Fernwärme nicht profitieren, weil sie einen nicht leitungsgebundenen Energieträger nutzen. Neben Heizöl und Holzpellets gehören dazu auch Scheitholz, Holzbriketts, Holzhackschnitzel, Kohle/Koks und Flüssiggas (LPG). Allzu hoch sollten die Erwartungen der Verbraucher aber nicht sein. „Nur wirkliche Härtefälle“ werden den Fonds in Anspruch nehmen können, heißt es etwa beim Eigentümerverband Haus und Grund Rheinland-Pfalz. Außerdem gibt es die Hilfe nur rückwirkend für 2022, nicht auch für 2023.

Woran sind die Hilfen geknüpft?
Drei Bedingungen schränken den Kreis der Nutznießer ein. Erstens greift die Entlastung nur dann, wenn der 2022 gezahlte Energiepreis mehr als doppelt so hoch lag wie im Schnitt des Jahres 2021. Zweitens beschränkt sich die Finanzspritze auf 80 Prozent der Mehrkosten und maximal 2000 Euro pro Haushalt. Drittens wird das Geld nur ausgezahlt ab Mehrkosten von mindestens 100 Euro. Eingereicht werden können Rechnungen für den Zeitraum 1. Januar bis 1. Dezember 2022. Maßgeblich ist das Liefer-, nicht das Rechnungsdatum.

Bei der Berechnung der Mehrkosten ist nicht der Preis die Basis, den der Haushalt 2021 tatsächlich zahlte, sondern ein sogenannter Referenzpreis, der im Durchschnitt gezahlt wurde. Es gelten folgende Referenzpreise für 2021: Heizöl 71 Cent pro Liter, Scheitholz 85 Euro pro Raummeter, Holzpellets 24 Cent pro Kilogramm (Kg), Holzhackschnitzel 11 Cent pro Kg, Holzbriketts 28 Cent pro Kg, Kohle/Koks 36 Cent pro Kg und LPG 57 Cent pro Liter (jeweils inklusive Mehrwertsteuer).

Bekomme ich Geld?
Die Verbraucherzentralen haben einen Online-Rechner auf ihre Homepage gestellt, mit dem sich ein Zuschuss leicht ermitteln lässt (www.verbraucherzentrale.de). Eingegeben werden müssen nur der Energieträger, die bestellte Menge und der Rechnungsbetrag. Ein Beispiel: Bei einer Bestellmenge von 1500 Litern Heizöl und einem Preis von 1,75 Euro je Liter bekommt der Haushalt 396 Euro vom Staat erstattet. Lag der 2022 bezahlte Preis nur bei 1,30 Euro, gibt es hingegen keinen Zuschuss.

Man kann auch selbst rechnen. Das geht so: (Preis des Energieträgers pro Einheit laut Rechnung 2022 minus doppelter Referenzpreis 2021) multipliziert mit der Bestellmenge multipliziert mit 0,8 ergibt den möglichen Erstattungsbetrag. Die Auszahlung des Geldes erfolgt über die Bundesländer. Insgesamt stellt der Bund 1,8 Milliarden Euro für den Härtefallfonds zur Verfügung.

Wie kommen Mieter an das Geld?
Mieter sollten sich an ihren Vermieter wenden und ihn auffordern, den Antrag zu stellen und einen bewilligten Zuschuss an sie weiterzugeben, raten die Verbraucherzentralen. Laut Bundeswirtschaftsministerium sind Vermieter antragsberechtigt, wenn die Wohnungen der Mieter von einer zentralen Feuerstätte aus beheizt werden. „Dabei muss der Vermieter erklären, dass er die erhaltene Förderung an seine Mieter weiterleitet“, so das Ministerium.

Wo kann ich den Antrag stellen?
Die meisten Bundesländer nutzen eine Online-Plattform des Landes Hamburg, die zeitlich versetzt bereitgestellt wird (https://serviceportal.hamburg.de). Den dortigen Angaben zufolge wird das Portal in Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, dem Saarland und drei weiteren Bundesländern am kommenden Montag, 8. Mai, freigeschaltet, in Hessen bereits am Donnerstag, 4. Mai. Startschuss war am 2. Mai in Hamburg und Bremen.

In Rheinland-Pfalz ist das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung für die Bearbeitung der Anträge zuständig. Laut Landesamt können die Anträge voraussichtlich bis zum 20. Oktober 2023 gestellt werden. Fragen beantwortet eine Hotline unter 0800/5758100 (montags bis freitags, 9 bis 18 Uhr).

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