Wirtschaft Höhere Bußgelder für Raser und Falschparker
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie bisher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet.
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie bisher 35 Euro rechnen.
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen.
Ganz neu: Unberechtigtes Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge und Carsharing-Fahrzeuge hat ein Verwarnungsgeld von 55 Euro zur Folge.
Wichtige Rettungsgasse
Wer keine Rettungsgasse bildet oder die sogar selbst zum schnelleren Vorankommen mit dem Auto nutzt, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.
Lkw-Fahrer die gegen die neu eingeführte Pflicht verstoßen, mit dem Lastwagen beim Rechtsabbiegen innerorts nur mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren, werden mit 70 Euro zur Kasse gebeten.
Die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird statt bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet.
Auto-Poser im Visier: Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung durch PS-starke Autos sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.
Je schneller, desto teurer
Wer rast, muss mehr zahlen. Dabei gilt das nachvollziehbar klare Motto: Je schneller, desto teurer. Die Regelung für Pkw und innerorts:
10 km/h zu schnell: künftig 30 statt 15 Euro
11 km/h-15 km/h zu schnell: 50 statt 25 Euro
16 km/h-20 km/h zu schnell: 70 statt 35 Euro
21 km/h-25 km/h zu schnell: 115 statt 80 Euro
26 km/h-30 km/h zu schnell: 180 statt 100 Euro
31 km/h-40 km/h zu schnell: 260 statt 160 Euro
41 km/h-50 km/h zu schnell: 400 statt 200 Euro
über 70 km/h zu schnell: 800 statt 680 Euro.